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Die Europaische Finanzmarktverordnung englisch Markets in Financial Instruments Regulation MiFIR ist eine Verordnung der Europaischen Union zur Regulierung der Handelssysteme am Finanzmarkt Die 2018 in Kraft getretene Verordnung soll die Transparenz beim Handel mit Finanzinstrumenten erhohen und damit das Risiko fur zukunftige Finanzkrisen verringern Verordnung EU Nr 600 2014Titel Verordnung EU Nr 600 2014 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 uber Markte fur Finanzinstrumente und zur Anderung der Verordnung EU Nr 648 2012Bezeichnung nicht amtlich Europaische FinanzmarktverordnungGeltungsbereich EWRGrundlage AEUV insbesondere Art 114 und Art 294Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiDatum des Rechtsakts 15 Mai 2014Veroffentlichungsdatum 12 Juni 2014Inkrafttreten 2 Juli 2014Anzuwenden ab 3 Januar 2018Fundstelle ABl L 173 vom 12 Juni 2014 S 84 148Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Inkrafttreten 3 Inhalt 4 Bedeutung fur Unternehmen 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenIn ihrer Praambel zur Verordnung verweisen das Europaische Parlament und der Rat der Europaischen Union auf folgenden Hintergrund 1 Die Finanzkrise hat Transparenzdefizite der Finanzmarkte zutage treten lassen die schadliche soziookonomische Auswirkungen haben konnen Die Erhohung der Transparenz ist eines der gemeinsamen Prinzipien bei der Starkung des Finanzsystems Zur Verbesserung der Transparenz und der Funktionsweise des Binnenmarkts fur Finanzinstrumente sollte ein neuer Rahmen geschaffen werden der einheitliche Anforderungen an die Transparenz von Geschaften auf den Markten fur Finanzinstrumente festlegt Dieser Rahmen sollte umfassende Vorschriften fur ein breites Spektrum von Finanzinstrumenten vorgeben Er sollte die in der Richtlinie 2004 39 EG des Europaischen Parlaments und des Rates festgelegten Anforderungen an die Transparenz von Auftragen und Geschaften im Aktienbereich erganzen Inkrafttreten BearbeitenZu diesem Zweck wurde am 2 Juli 2014 die Europaischen Finanzmarktverordnung erlassen Ursprunglich war ein Inkrafttreten zum 3 Januar 2017 geplant diese Frist wurde um ein Jahr verlangert so dass die Verordnung nun am 3 Januar 2018 in Kraft getreten ist 2 Inhalt BearbeitenDurch diese Verordnung sollen unter anderem folgende Punkte geregelt werden Es sollten Begriffsbestimmungen fur den geregelten Markt und das multilaterale Handelssystem MTF klargestellt werden und eng aneinander angelehnt bleiben um der Tatsache Rechnung zu tragen dass beide effektiv die Funktion des organisierten Handels erfullen Um auf den Finanzmarkten der Union fur mehr Transparenz und Effizienz in Bezug auf gleiche Wettbewerbsbedingungen fur die verschiedenen multilateralen Handelsplatze zu sorgen ist es erforderlich eine neue Kategorie von Handelsplatzen namlich das organisierte Handelssystem organised trading facility OTF fur Schuldverschreibungen strukturierte Finanzprodukte Emissionszertifikate und Derivate einzufuhren und sicherzustellen dass es angemessenen reguliert wird und dass diskriminierungsfreie Regeln fur den Zugang zu diesem System gelten Der gesamte organisierte Handel sollte an regulierten Handelsplatzen stattfinden und sowohl in der Vorhandels als auch in der Nachhandelsphase vollkommen transparent sein Daher mussen in geeigneter Weise austarierte Transparenzanforderungen fur alle Arten von Handelsplatzen und fur alle dort gehandelten Finanzinstrumente gelten Um sicherzustellen dass mehr Handelsbewegungen an regulierten Handelsplatzen und uber systematische Internalisierer stattfinden sollte mit dieser Verordnung fur Wertpapierfirmen eine Handelspflicht fur Aktien eingefuhrt werden die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind oder an einem Handelsplatz gehandelt werden Dadurch werden Wertpapierfirmen verpflichtet samtliche Handelsgeschafte sowohl die fur eigene Rechnung und als auch die in Ausfuhrung von Kundenauftragen getatigten uber einen geregelten Markt ein MTF einen systematischen Internalisierer oder einen gleichwertigen Drittlandhandelsplatz abzuwickeln Da der Handel mit Aktienzertifikaten borsengehandelten Fonds Zertifikaten und vergleichbaren nicht zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Finanzinstrumenten weitgehend auf dieselbe Weise stattfindet und einem nahezu identischen wirtschaftlichen Zweck wie der Handel mit Aktien dient die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind sollte der Geltungsbereich der Transparenzvorschriften die auf zum Handel an geregelten Markten zugelassene Aktien anwendbar sind auch auf die genannten Finanzinstrumente ausgeweitet werden Die Finanzkrise hat bestimmte Schwachstellen in der Art und Weise offenbart wie Informationen uber Handelsmoglichkeiten mit und Kurse von anderen Finanzinstrumenten als Aktien fur Marktteilnehmer verfugbar gemacht werden weshalb Vorhandels und Nachhandelstransparenzanforderungen eingefuhrt werden sollen Im Ergebnis sollen Marktdaten fur die Nutzer leicht zuganglich sein und zwar in moglichst stark disaggregierter Form damit Anleger und Datendienstleister auf weitgehend massgeschneiderte Datenlosungen zuruckgreifen konnen Daher sollten Vorhandels und Nachhandelstransparenzdaten in ungebundelter Form veroffentlicht werden so dass fur die Marktteilnehmer die durch den Erwerb von Daten entstehenden Kosten reduziert werden Bedeutung fur Unternehmen BearbeitenDurch diese Verordnung sind Finanzinstitute verpflichtet auch alle Geschafte die sie im Auftrag von Dritten tatigen der nationalen Aufsichtsbehorde mitzuteilen 3 Da dabei auch der LEI Code des Auftraggebers anzugeben ist sofern es sich bei ihm um eine juristische Person handelt sind dadurch auf einen Schlag alle entsprechenden Organisationen verpflichtet einen LEI Code bei einer der nationalen Registrierungsstellen zu beantragen Damit sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen nun verpflichtet einen LEI Code zu beantragen sofern sie ein Depot bei einem Finanzinstitut unterhalten und weiterhin Finanzinstrumente nutzen wollen auch wenn es dabei nur um das vorubergehende Parken freier Finanzmittel in Geldmarktfonds geht Weblinks BearbeitenVerordnung EU Nr 600 2014 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 uber Markte fur Finanzinstrumente und zur Anderung der Verordnung EU Nr 648 2012Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung EU Nr 600 2014 Information zur Verordnung EU Nr 600 2014 Art 26 Abs 1 der Verordnung EU Nr 600 2014 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Mai 2014 uber Markte fur Finanzinstrumente und zur Anderung der Verordnung EU Nr 648 2012 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Europaische Finanzmarktverordnung amp oldid 203297704