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Der Entwurf eines hannoverschen Landrechts von Friedrich Esaias Pufendorf Entwurf eines auf Veranlassung des weiland Herrn Geheimten Raths von Behr verfassten CODICIS GEROGIANI Abk Entwurf Codicis Georgiani umfasst 128 Titel insgesamt 1570 Paragrafen und 25 Paragrafenzusatze und Anmerkungen Die Anzahl der Paragrafen pro Titel ist nicht konstant vielmehr gibt es solche die nur aus einem oder zwei Paragrafen bestehen und solche mit bis uber 70 Inhaltlich werden Materien aus allen Rechtsgebieten beruhrt wobei der Entwurf auf den von Pufendorf in seinem Buch Observationes iuris universi ausgewerteten Erkenntnissen des Oberappellationsgerichts OAG Celle aufbaut Eine systematische Gruppierung der Titel in Bucher oder nach Rechtsmaterien ist aber kaum erkennbar Geschichte BearbeitenWann Pufendorf den Entwurf erarbeitet hat ist nicht abschliessend geklart 1819 war das Werk in Anbetracht darin vorkommender Verweise auf landesherrliche Verordnungen auf 1760 bis 1772 datiert worden 1888 wurde der Zeitraum von 1760 bis 1762 angegeben Die neuere Forschung schliesst schon daraus dass das Werk nach dem Tode des hannoverschen Ministers von Behr fertiggestellt wurde Auch ein Vergleich mit den Observationes iuris universi wird herangezogen So zitiert der Entwurf schon ganz zu Anfang in Tit 69 8 die Observatio Nr 36 aus dem vierten Band der Observationes Da die bedeutende Calenberger Meierordnung von 1772 noch nicht berucksichtigt ist obwohl Tit 43 46 vom Meierrecht handeln soll der Entstehungszeitraum zwischen 1770 und 1772 liegen Andere gelangen mit 1768 bis 1772 zu einem ahnlichen Ergebnis Die Fertigstellung erfolgt jedenfalls relativ sicher 1772 Unbekannt ist auch der Anlass des Entwurfs Aus dem Titel auf Veranlassung des weiland Herrn Geheimten Raths von Behr folgerte die fruhere Literatur es liege ein Auftrag von Minister von Behr zugrunde Ein amtlicher Auftrag ist jedoch ansonsten nicht bezeugt Veranlassung konnte auch eine private Anregung von Behrs gewesen sein Neuere Stimmen in der Forschung ziehen einen Briefwechsels Pufendorfs mit dem Prasidenten des OAG Celle Lenthe der von Behr in London vertrat heran Dort ist vom Entwurf die Rede Da Pufendorf aber ansonsten uber den Entwurf selbst in seiner Autobiographie schweige sei zu vermuten dass ein zwar offizieller aber geheimer Auftrag zugrunde lag Insgesamt kann von einem systematisch konstruierten Gesetzentwurf daher nicht gesprochen werden Auch der Eindruck einer Kodifikation ergibt sich aufgrund der Unvollstandigkeit des Entwurfs nicht Die methodische Vorgehensweise Pufendorfs ist eine andere Es sollen lediglich streitige Rechtsfragen in Anlehnung an die Rechtsprechung des OAG Celle entschieden werden um die Inkongruenz zwischen fortbestehendem gemeinem Recht und deutscher Wirklichkeit zu uberwinden Die im Land vorhandenen Rechte sollen also nicht zu Gunsten eines neuen Gesetzes beseitigt sondern Ziel ist mit den Worten der Promulgationsurkunde nur das Ungewisse naher zu bestimmen wie es zu erfordern geschienen hat Tit I 1 Satz 2 wiederholt diese Programmatik indem Pufendorf den Konig sich darauf beschranken lasst bekannt gemachte Zweifel durch dieses Gesetz Buch zu entscheiden Damit ist der Entwurf jedenfalls auf den ersten Blick der so genannten Kontroversen Gesetzgebung zuzuordnen Nur die Regelungen des allgemeinen Strafrechts muten wie eine Kodifikation an Das liegt aber daran dass in diesem Bereich die grossten Unsicherheiten und daher aus der methodischen Sicht der Kontroversen Gesetzgebung der Regelungsbedarf am grossten war An dieser Stelle ergibt sich also nur der Eindruck einer Kodifikation ohne dass ein entsprechender Anspruch zugrunde liegt Eine erste Teilveroffentlichung des Entwurfs datiert von 1791 wobei aber nur die vom Lehenrecht handelnden Tit 31 33 40 42 abgedruckt wurden 1819 erfolgte ein Druck der Inhaltsubersicht Im Folgenden wurde in Bezug auf letzteren nur noch pauschal von der Existenz des Entwurfs berichtet So erlangte der Entwurf dann auch niemals Gesetzeskraft Der Grund dafur ist bislang ungeklart Es ist nur zu vermuten dass dies auf den Widerstand der allen Reformbestrebungen Georgs III gegenuber skeptischen hannoverschen Stande zuruckzufuhren ist Literatur BearbeitenAndre Depping Friedrich Esaias von Pufendorf in Niedersachsische Juristen hrsg von Joachim Ruckert und Jurgen Vortmann Gottingen 2003 S 59 63 Wilhelm Ebel Probleme der Deutschen Rechtsgeschichte Gottingen 1978 Wilhelm Ebel Friedrich Esaias Pufendorfs Entwurf eines Hannoverschen Landrechts in 250 Jahre OLG Celle 1711 1961 Celle 1961 S 63 87 Wilhelm Ebel Hrsg Friedrich Esaias Pufendorfs Entwurf eines hannoverschen Landrechts vom Jahre 1772 Hildesheim 1970 Ferdinand Frensdorff Pufendorf Friedrich Esaias In Allgemeine Deutsche Biographie ADB Band 26 Duncker amp Humblot Leipzig 1888 S 699 701 Thomas Krause Pufendorf Friedrich Esajas von in Handworterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte hrsg von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann Band 4 Berlin 1990 Sp 102 105 Joachim Ruckert Rechtsgeschichte im niedersachsischen Raum eine Einfuhrung in Niedersachsische Juristen hrsg von Joachim Ruckert und Jurgen Vortmann Gottingen 2003 S XVII XXIV Ernst Spangenberg Ueber den verewigten Vizeprasidenten von Pufendorf 1707 1785 Entwurf eines Codex Georgianus in Vaterlandisches Archiv 1819 S 209 233 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Entwurf eines hannoverschen Landrechts amp oldid 181827350