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Das Elbinger Rechtsbuch ist ein Stadtrechtsbuch des Mittelalters Geschichte und Inhalt BearbeitenAls Entstehungszeit des Rechtsbuches wird zum einen die Zeit zwischen 1338 und 1470 angegeben Dabei wird dann angenommen dass es nach der Rezeption des Alten Kulms zu Beginn des 14 Jahrhundert bzw der Abfassung der IX Bucher Magdeburger Rechts 1402 entstanden ist 1 Zum anderen wird eine Entstehungszeit zwischen 1270 und 1320 angenommen Ob das Rechtsbuch im Zusammenhang mit dem Deutschordensstaat entstanden ist und ob es im Gebiet des Ordens entstanden ist kann nicht geklart werden Es wird zwar fur wahrscheinlich gehalten jedoch enthalt das Rechtsbuch keinen Hinweis auf den Orden 2 Ein Autor ist nicht bekannt 1 Heiner Luck mutmasst jedoch dass es sich um einen Deutschen gehandelt haben musse welcher das polnische und das Recht im Alten Reich gekannt haben musse 2 Das Rechtsbuch wird Elbinger Rechtsbuch genannt weil es 1825 in einer Handschrift in Elbing erstmalig aufgetaucht ist Ein Zusammenhang mit der lubischrechtlichen Pragung Elbings wird jedoch ausgeschlossen Diese einzige Handschrift ist seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen 2 Als Grundlage fur den Text gelten der Schwabenspiegel das Rechtsbuch nach Distinctionen ein Magdeburger Schoffenbrief an den Kulmer Oberhof aus dem Jahre 1338 und das Magdeburger Schoffenrecht entweder in einer Sonderform oder in Form des Madgeburg Breslauer oder Magdeburg Gorlitzer Recht 1 Es ist in mitteldeutsch geschrieben 2 Es wird diskutiert ob das Rechtsbuch die alteste Aufzeichnung von Gewohnheitsrecht Polens sei 2 Inhaltlich war das Rechtsbuch in Vorrede Verhaltnis Polens zum Papsttum und Kaisertum Grundlagen der Gerichtsverfassung Kompetenzkonflikte von Gerichten Strafrecht Erbrecht Gottesurteile Nachbarrecht und Recht im Umgang mit Bauern gegliedert Insgesamt umfasst das Werk 29 Artikel wobei der letzte Satz des 29 Artikels unvollendet ist Nach Einschatzung von J Matuszewski handelt es sich um eine systematische ubersichtliche und logische Arbeit Es wird weiter hervorgehoben dass die Unabhangigkeit Polens vom Kaiser herausgestellt wird und die Gerichtsgewalt nicht in Form der Bannleihe vom Konig respektive Kaiser hergeleitet wird sondern aus der eigenen Macht der polnischen Herrscher 2 Dem Elbinger Rechtsbuch wird kaum eine praktische Bedeutung zugesprochen Einzig wird es als Nachweis der Kenntnis des Schwabenspiegels im Deutschordensstaat herangezogen 1 Es bleibt unklar an wen sich das Rechtsbuch gerichtet hat Im ersten Artikel spricht der Verfasser alle Personen als Adressaten an Es konnte sein dass er damit die Richter der Ordensgerichte meinte die im Zusammenhang mit dem Personalitatsprinzip polnisches Recht anwenden wurden 2 Literatur BearbeitenHeiner Luck Elbinger Rechtsbuch im Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band I Lieferung 6 Spalten 1317 1319 Udo Arnold Elbinger Rechtsbuch In Kurt Ruh Gundolf Keil Werner Schroder Burghart Wachinger Franz Josef Worstbrock Christine Stollinger Hrsg Verfasserlexikon Die deutsche Literatur des Mittelalter Band 2 De Gruyter 1980 ISBN 978 3 11 007699 8 Anmerkungen Bearbeiten a b c d Udo Arnold Elbinger Rechtsbuch In Kurt Ruh Gundolf Keil Werner Schroder Burghart Wachinger Franz Josef Worstbrock Christine Stollinger Hrsg Verfasserlexikon Die deutsche Literatur des Mittelalter Band 2 1980 a b c d e f g Heiner Luck Elbinger Rechtsbuch im Handworterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte Band I Lieferung 6 Spalten 1317 1319 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Elbinger Rechtsbuch amp oldid 237500263