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Als Eisenbahnbuch wird ein Verzeichnis bucherlicher Einheiten 1 und deren Zugehorigkeit im Sinne des 5 Eisenbahnbuchgesetz EisBG 2 zu einem bestimmten Eisenbahnunternehmen welches dem offentlichen Verkehr in Osterreich dient verstanden Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Anlegung und Umfang der Eisenbahnbucher 3 Anlegung und Fuhrung des Eisenbahnbuches 4 Auflosung des Eisenbahnbuchs 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Aufzeichnung von Rechten an Eisenbahngrundstucken 3 in Eisenbahnbuchern begann in Osterreich ab Mai 1874 55 EisBG Bereits zuvor bestehende Rechte von Eisenbahnunternehmen wurden nachtraglich in einem Eisenbahnbuch aufgenommen 12 EisBG Nach 134 Jahren wurden 2008 wurden die Eisenbahnbucher aufgelost und im allgemeinen Grundbuch aufgenommen wobei einige Besonderheiten des Eisenbahnbuches beibehalten wurden Anlegung und Umfang der Eisenbahnbucher BearbeitenNach 1 des EisBG sind fur Eisenbahnen welche dem offentlichen Verkehre zu dienen haben und zu deren Herstellung das Expropriationsrecht zugestanden ist Eisenbahnbucher anzulegen und sind nach 2 EisBG alle im Besitz einer Eisenbahnunternehmung stehenden Grundstucke einzutragen welche zum Betriebe der Eisenbahn zu dienen haben Eisenbahngrundstucke Das Eisenbahnbuch besteht nach 3 EisBG aus den Eisenbahneinlagen und einer Urkundensammlung Dabei ist fur jede Eisenbahn beziehungsweise fur jeden Teil derselben welcher den Glaubigern gegenuber als Ganzes zu gelten hat eine Einlage zu errichten 4 Abs 1 EisBG und bei Eisenbahnen welche das Geltungsgebiet dieses Gebietes uberschreiten sowie bei fremden Eisenbahnen welche sich mit einem Teile ihrer Linie in dieses Gebiet erstrecken ist fur den innerhalb dieses Gebietes gelegenen Teil eine Einlage zu eroffnen 4 Abs 2 EisBG Eine bucherliche Einheit umfasst auch das ganze im Besitze der Unternehmung befindliche Material das zur Herstellung oder Instandhaltung der Bahn bestimmt ist sofern es bereits in den ortlichen Bereich der Bahn gebracht ist oder das zum Betriebe der Bahn gehort und zwar von diesem sowohlin feste Verbindung mit der Bahn gesetzte das zum dauernden Gebrauche an Ort und Stelle bestimmte sowie alles ubrige zum Fahrbetriebe oder in anderer Weise zum Betriebe der Bahn gehorige Material 4 Eine Eisenbahneinlage im Eisenbahnbuch besteht aus 8 EisBG Bahnbestandblatt mit den einzelnen Eisenbahngrundstucke auch geteiltem Eigentum oder Miteigentum und mit dem Besitz der Bahn oder einzelner Eisenbahngrundstucke verbundenen dinglichen Rechte an fremden Grundstucken Eigentumsblatt mit Angaben zur Firma und Sitz des Unternehmens und die auf die ganze bucherliche Einheit zustehenden Rechte sowie die Beschrankungen dieser Rechte zu welchen auch ein Einlosungs oder ein Heimfallsrecht des Staates anzugeben ist sowie dem Lastenblatt das sind die Lasten welche die ganze bucherliche Einheit betreffen sowie die Lasten welche sich auf einzelne Eisenbahngrundstucke beziehen und solche Grundstucke dritten Personen aus dem geteilten Eigentum oder Miteigentum oder den zustehenden Rechte Dabei sind Hypothekar und andere Lasten deren Realisierung zur zwangsweisen Verausserung eines Eisenbahngrundstuckes fuhren konnte grundsatzlich von der Eintragung in die Eisenbahneinlage ausgeschlossen 20 Abs 1 EisBG Anlegung und Fuhrung des Eisenbahnbuches BearbeitenDie Anlegung und Fuhrung des Eisenbahnbuches oblag als Sondergrundbuch bis zur Anderung aufgrund des Bundesgesetzes BGBl I Nr 100 2008 per 7 Mai 2012 5 dem nach 19 EisBG zustandigen Gerichtshof erster Instanz Heute obliegt die Fuhrung der bisherigen Eisenbahnbucher dem zustandigen Bezirksgericht als Grundbuchgericht Alle Grundstucke in Osterreich sind somit inzwischen im Grundbuch eingetragen und werden auf Grundlage des Bundesgesetzes vom 27 November 1980 uber die Umstellung des Grundbuchs auf automationsunterstutzte Datenverarbeitung Grundbuchsumstellungsgesetz BGBl Nr 550 1980 elektronisch gefuhrt 6 Auflosung des Eisenbahnbuchs BearbeitenMit 24a der Grundbuchs Novelle 2008 7 erfolgte die Auflosung der Eisenbahnbucher des Eisenbahnbuches und die elektronische Umschreibung des Eisenbahnbuchs mit Beibehaltung von Besonderheiten in das Grundbuch der jeweiligen Katastralgemeinde Literatur BearbeitenBundesgesetz vom 2 Feber 1955 uber die Grundbucher Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 GBG 1955 BGBl Nr 39 1955 zuletzt geandert ab 1 Mai 2012 durch die Grundbuchs Novelle 2012 GB Nov 2012 BGBl I Nr 30 2012 Abkurzung der Rechtsvorschrift GBG Achtung auf den Aktualitatsstand der Einarbeitung Georg Kodek Hrsg Kommentar zum Grundbuchsrecht Verlag Manz Wien 2009 ISBN 978 3 214 00444 6 auch als Online Kommentar verfugbar Herbert Hofmeister Die Grundzuge des Liegenschaftserwerbes in der osterreichischen Privatrechtsentwicklung seit dem 18 Jahrhundert Verlag Manz Wien 1977 ISBN 3 214 06244 1 Einzelnachweise Bearbeiten Der Inhalt einer Einlage bildende Bahn bildet dabei nach 5 Abs 1 EisBG eine bucherliche Einheit Langtitel Gesetz vom 19 Mai 1874 betreffend die Anlegung von Eisenbahnbuchern die Wirkung der an einer Eisenbahn eingeraumten Hypothekarrechte und die bucherliche Sicherung der Pfandrechte der Besitzer von Eisenbahn Prioritatsobligationen Eisenbahnbuchgesetz EisBG RGBl Nr 70 1874 2 RGBl Nr 70 1874 idF 1874 Der Begriff Material wird im EisBG so verwendet Grundbuch Neu Infoblatt Umstellung am 7 Mai 2012 Bundesministerium fur Justiz abgerufen am 2 Janner 2019 Siehe Verordnung der Bundesministerin fur Justiz gemass 2a Abs 1 in Verbindung mit 2b Abs 1 und 24a Abs 1 Grundbuchsumstellungsgesetz Migrationsverordnung 2012 BGBL II 143 2012 Bundesgesetz mit dem das Allgemeine Grundbuchsgesetz 1955 das Grundbuchsumstellungsgesetz das Liegenschaftsteilungsgesetz das Urkundenhinterlegungsgesetz das allgemeine burgerliche Gesetzbuch das Gerichtsgebuhrengesetz und das Vermessungsgesetz geandert werden Grundbuchs Novelle 2008 GB Nov 2008 BGBl I 100 2008 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eisenbahnbuch amp oldid 232689886