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Der Edelmann Fall ist eine Entscheidung des Reichsgerichts vom 21 Mai 1927 1 Er zeigt auf dass sich Rechtspflichten von solchen Verpflichtungen unterscheiden die lediglich aus moralischen Uberlegungen erwachsen Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Rechtslage 3 Siehe auch 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseSachverhalt BearbeitenGeneraldirektor Herr v Z versprach dem als Betriebsleiter angestellten A das ihm als Dienstwohnung uberlassene Haus Da eine notarielle Beurkundung nicht erfolgte stellte A die Ernstlichkeit der Ubereignungsabsicht in Frage worauf v Z entrustet erklarte A konne vollkommen beruhigt sein schliesslich sei er von Adel Als weiterhin nichts passierte bat A erneut um die Auflassung des Hausgrundstucks worauf v Z erwiderte dass dies nicht eile da es sich um eine reine Formsache handele die notarielle Erklarung konne jederzeit abgegeben werden sein Edelmannswort sei fur A so gut wie ein Vertrag Obwohl Generaldirektor v Z nach seinen Angaben noch nie ein Versprechen gebrochen hatte hielt er sein Wort gegenuber A nicht weshalb dieser sein Begehren gerichtlich durchzusetzen versuchte allerdings ohne Erfolg Rechtslage BearbeitenDie Verpflichtung zur Ubereignung eines Grundstucks kann nach deutschem Recht bindend nur in einem notariellen Vertrag ubernommen werden Zwar wird ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag seinem ganzen Inhalt nach gultig wenn die Auflassung und die Eintragung in das Grundbuch erfolgen 311b Abs 1 Satz 2 BGB Dazu war es im Edelmann Fall aber gerade nicht gekommen Der Wortbruch eines Rechtsgenossen widerspricht zwar sittlichen Pflichten was jedoch eine Rechtspflicht nicht auszulosen vermag Die Nichtbefolgung von Verpflichtungen aus Anstand und Moral entzieht sich staatlicher Kontrolle wenn damit nicht zugleich rechtsnormverletzendes Verhalten einhergeht Wer sich statt auf das Recht auf ein Edelmannswort verlasst muss es hinnehmen wenn der Edelmann sein Wort nicht halt 2 Eine Korrektur uber 242 BGB scheidet auch dann aus wenn eine Abwagung zwischen der Rechtssicherheit und der gerechten Losung des Einzelfalls eine unbillige Harte ergibt da die Beteiligten hier bewusst vom gesetzlichen Formerfordernis abgewichen sind Wer sich ausserhalb der Rechtsordnung stellt hat ihren Schutz nicht verdient Jedoch wird bei bloss fahrlassigem Ausserachtlassen der Formvorschriften folgt man einer laiengunstigen Auslegung von der Wirksamkeit ausgegangen werden konnen ebenso wenn ein starkes Abhangigkeitsverhaltnis zwischen den Beteiligten vorliegt z B wenn der eine Teil unter Ausnutzung seiner wirtschaftlichen und sozialen Stellung den anderen Teil von der Wahrung der Form abhalt So in einer zum Edelmannfall ahnlich gelagerten Entscheidung des fruheren V Zivilsenats des Bundesgerichtshofs 3 koniglicher Kaufmann in Weiterentwicklung zur Entscheidung zum Hoferecht 4 Siehe auch BearbeitenListe von Fallbeispielen in der Rechtswissenschaft Gentlemen s AgreementWeblinks BearbeitenStephan Lorenz Edelmannswort Urteil OpinioIuris Edelmannswort Fall RG Entscheidung v 21 Mai 1927 Az RG V 476 26 RGZ 117 121Einzelnachweise Bearbeiten RGZ 117 121 Werner Flume Allgemeiner Teil Band 2 S 279 f BGHZ 48 396 BGH NJW 68 39 BGHZ 23 249 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Edelmannfall amp oldid 223296683