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Der Ebro Vertrag war ein Vertrag zwischen dem Karthager Hasdrubal und dem Romischen Reich im Vorfeld des Zweiten Punischen Krieges In einigen antiken Quellen wird in Bezugnahme auf die Vertragsform als Feldherrnvertrag 1 dieser als Hasdrubal Vertrag wiedergegeben da er unmittelbar zwischen dem karthagischen Militarfuhrer Hasdrubal und romischen Gesandten abgeschlossen wurde Die Iberische Halbinsel im 3 Jahrhundert v Chr Die Vertragsschliessung fand zwischen 227 v Chr und 225 v Chr statt und somit weit vor Beginn des Zweiten Punischen Krieges Das genaue Jahr ist in der Forschung umstritten allerdings wird in der Literatur am haufigsten der Zeitraum 226 225 vertreten 2 Der Vertrag besagte dass die Grenze zwischen dem romischen und dem karthagischen Einflussbereich in Iberien der Iber darstellte und dass Hasdrubal diesen nicht mit Waffen uberschreiten solle Die Frage welcher heutige Fluss mit dem antiken Iber zu identifizieren sei ist bis heute in der Forschung nicht eindeutig beantwortet Ebenfalls umstritten ist ob eine Sagunt Klausel existierte ob der Vertrag durch Karthago ratifiziert wurde und was somit die genauen Kriegsursachen waren welche zum Ausbruch des Zweiten Punischen Krieges fuhrten Der Ebro Vertrag ist ein grundlegender Streitpunkt in der Erforschung um die Ursachen des Zweiten Punischen Krieges und der damit verbundenen Kriegsschuldfrage 3 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte und historische Einordnung 2 Forschungsproblematik 3 Vertragsinhalt 3 1 Zur Lage des Ebro 3 2 Die Sagunt Klausel 3 3 Zur Frage der Ratifikation 4 Historische Bewertung des Vertrages 5 Ursachen und Anlasse des Zweiten Punischen Krieges 6 Literatur 7 EinzelnachweiseVorgeschichte und historische Einordnung BearbeitenNach der Niederlage im Ersten Punischen Krieg 241 verlor Karthago Sizilien an die Romer In den Wirren des Soldneraufstands in dem sich die libyschen Soldner gegen den nordafrikanischen Staat wandten besetzten die Romer 238 die sprichwortlichen Kornkammern Karthagos Sardinien und Korsika Gegen diesen Bruch des Lutatius Vertrags konnten die Karthager keinen Widerstand formieren sie mussten den zusatzlichen Gebietsverlust hinnehmen In den Folgejahren expandierte der Einflussbereich Roms in den Norden der Italienischen Halbinsel Hier spitzten sich die Konflikte gegen die regionalen Stamme zum Keltenkrieg in Oberitalien 225 zu Karthago entschied sich unter Fuhrung von Hamilkar Barkas die jungsten Gebietsverluste durch eine intensive Eroberungspolitik auf der Iberischen Halbinsel zu kompensieren Die Romer beobachteten die neuerliche Expansion ihres bedeutendsten Kontrahenten im westlichen Mittelmeer Bereits um 231 230 besuchte eine romische Gesandtschaft den Barkiden und erkundigte sich nach den weiteren Planen fur Iberien Die Romer gaben sich mit der Antwort zufrieden die Expansion sei notwendig um die 241 ausgehandelten noch ausstehenden Reparationen begleichen zu konnen 4 Forschungsproblematik BearbeitenEin Problem der Karthagoforschung besteht in dem grossflachigen Verlust karthagischer Quellen und Aufzeichnungen Die zeitgenossische Uberlieferung ist vorwiegend romisch gepragt Zu den glaubwurdigsten und nicht zuletzt fur den Ebro Vertrag unmittelbarsten Quellen gehort Polybios Allerdings ist anzunehmen dass Polybios der als griechische Geisel nach Rom verschleppt wurde in seinen Ausfuhrungen nicht ganz frei von Sachzwangen war 5 Die Mehrheit der uberlieferten Textbestande Livius oder Appian ist der romischen Annalistik zuzurechnen Diese ist weitestgehend als anachronistisch und irrefuhrend zu betrachten da sie sich um eine nachtragliche Beschonigung der romischen Geschichte bemuhte und daher in der Bewertung dementsprechend kritisch zu berucksichtigen ist 1 Methodisch gingen die Annalisten derart vor dass sie eigene Vertragsauslegungen anboten und geographische oder chronologische Fakten verfalschten 6 Vertragsinhalt BearbeitenPolybios fasst den Vertragsinhalt derart zusammen dass die Romer mit Hasdrubal einen Vertrag schlossen worin von dem ubrigen Iberien keine Rede war wahrend es den Karthagern nicht erlaubt sein sollte den Fluss Iber in kriegerischer Absicht zu uberschreiten 7 Diskutiert wird inwieweit sich die Karthager hier einseitig banden und einen defensiven Verzicht auf eigene Expansion auf der Halbinsel gewahrten Angesichts der bevorstehenden romisch keltischen Konflikteskalation gab es seitens Hasdrubals dazu keinen Anlass Zimmermann folgert dass die Romer ihrem Vertragswunsch ein eigenes Angebot beigegeben haben mussten Dieses hatte in der Gewahrung vollkommener Handlungsfreiheit im sudlich des Flusses gelegenen Gebiet bestanden Seine Entsprechung finde diese Annahme in dem Polybios Zitat worin von dem ubrigen Iberien keine Rede war 8 Eine abweichende Interpretation der Polybios Stelle bietet Bringmann er formuliert unter Ausblendung der annalistischen Quellen dass der Vertrag beiden Seiten freie Hand gewahrte und lediglich den Karthagern den kriegerischen Ubertritt des Iber verweigerte Diese Lesart betont den einseitigen Vorteil fur die romische Seite die am Vorabend der Konfrontation in Norditalien die Karthager zum Stillhalten bewegen wollte 9 Allerdings betonte Polybios dass die Romer grosszugig verfahren seien und eine Bruskierung Hasdrubals vermieden 10 Zur Lage des Ebro Bearbeiten nbsp Flusse der Iberischen HalbinselDie Forschung ist sich uneinig wo der vertraglich als Iber bezeichnete Fluss damals genau lag bzw welcher Fluss in Iberien unter dem Iber Fluss der antiken Quellen zu verstehen ist Neben dem heutigen Ebro wurden die sudlich von Sagunt liegenden spater als Jucar und Rio Segura benannten zu romischen Zeiten aber ebenfalls als Iberus bezeichnete Flusse von Historikern als alternative Iber Varianten lokalisiert 11 Polybios selbst lokalisiert den Fluss einmal sudlich und einmal nordlich von Sagunt 12 Gegen die These von Sagunt als einer nordlich des in den Quellen Iber genannten Flusses gelegenen Stadt spricht zudem dass es bei Polybios heisst nach Hannibals Sieg uber die Vakkaer am oberen Duero sudlich des oberen Ebro habe es niemand mehr auf dieser Seite des Iber ausser Sagunt gewagt gegen die Karthager aufzutreten 13 Auch gewinnt man aus den meisten antiken Quellen den Eindruck Hannibal habe den Iber zum ersten Mal nach der Zerstorung von Sagunt uberschritten Die Lage zu wissen ist jedoch wichtig im Hinblick auf die Sagunt Klausel und die Frage ob Sagunt nordlich des Iber lag was die Klausel uberflussig machen wurde welcher Fluss dann hatte uberschritten werden mussen um Sagunt zu belagern oder ob Sagunt sudlich also in der eigentlich karthagischen Zone lag und deshalb eine Sagunt ausnehmende Klausel aufgesetzt wurde Fur den Ebro als Vertragsfluss spricht sich Bringmann derart aus dass zum Vertragsabschluss der karthagische Einflussraum unterhalb des Segura lag und die Romer Hasdrubal somit einen immensen Bereich zur weiteren Expansion zugestanden hatten 10 Seine Entsprechung in den Quellen fande diese Position bei Polybios der von einem verstandnisvollen Vorgehen der Romer gegenuber dem Barkiden sprach 14 Bleicken hebt die romische Interessensicherung zu Gunsten Massalias welches in Sudgallien und Nordspanien uber zahlreiche Handelsniederlassungen verfugte hervor Massalia versorgte zu dieser Zeit die Romer mit Informationen uber die karthagische Ausbreitung in Iberien 15 Die Romer protestierten folgt man Polybios 16 gegen Hannibals Angriff auf Sagunt aber eben nicht gegen die Uberschreitung der Iber Grenze 17 Die Sagunt Klausel Bearbeiten nbsp Architektonisch gibt es heute nur wenige bauliche Uberreste die ein Bild des antiken Saguntums nachzeichnen Die Fotografie von 1870 zeigt das romische Theater von Saguntum Die Existenz dieser Klausel ist umstritten denn sie wird ebenso wie die Uberschreitung des Ebro von den Romern als Kriegsanlass gewertet Laut den Romern war Sagunt ein romischer Bundesgenosse und durfte von den Karthagern nicht angegriffen werden Die Besetzung durch Hannibal im Jahr 219 v Chr ware nach dieser Lesart ein Vertragsbruch Laut den Quellen haben die Romer jedoch lange gewartet ehe sie Sagunt zu Hilfe kamen was den Anschein erweckt dass dieses doch kein Bundesgenosse war Die Karthager haben den Ebro Vertrag moglicherweise nicht rechtmassig anerkannt und somit galten fur sie die Regelungen des Lutatius Vertrags von 241 v Chr 18 Dieser schutzte explizit romische Bundesgenossen vor karthagischer Einflussnahme allerdings war Sagunt zur Zeit des Lutatius Abkommens nachweislich kein Bundesgenosse Bereits 1975 resumierte Bernhardt auf Grundlage des damaligen Forschungsstandes dass Sagunt nicht mit Rom foderiert war sondern lediglich den Status eines Amicitia et societas Verhaltnisses besass 19 Unter diesen Gesichtspunkten stellt sich die Frage inwieweit die Regelungen des Lutatiusfriedens auch fur neue Bundesgenossen des Romischen Reiches galten und anzuwenden waren Fest steht dass Saguntum mit Rom 241 in Kontakt stand Rom hatte schiedsrichterliche Aufgaben ubernommen Allerdings ist ein formelles Bundnis fraglich weshalb die entsprechende Klausel des Lutatius Vertrages nicht anzuwenden ist Doch stand die Stadt im Status eines amicus populi Romani einer anerkannten und befreundeten Stadt Ungeklart ist wann Sagunt engeren Kontakt mit den Romern aufnahm dieser Zeitpunkt wird zwischen Lutatius Vertrag und bis nach Abschluss des Ebrovertrages geschatzt Bleicken tendiert eher zu Letzterem Ferner bezweifelt er dass die Stadt jemals in den Rang eines socius populis Romani Bundesgenossen aufstieg Vermutlich wurde die Beziehung zu Sagunt von den Romern in den dem Krieg vorausgehenden Gesprachen durch die romische Annalistik nachtraglich aufgewertet 20 Angesichts des unklaren rechtlichen Status Sagunts und des romischen Zogerns wahrend der Belagerung welche in eine fur Rom problematische aussenpolitische Phase fielen neuerliche Konflikte mit den Kelten in Norditalien und der Beginn des Krieges gegen Illyrien spekuliert Bleicken dass Massalia die Romer auf den steten Machtzuwachs der Karthager in Iberien aufmerksam machte Hierdurch wird die romische Intervention mit eigenen machtpolitischen Ambitionen gerechtfertigt 21 Nachdem Bringmann darstellte dass seiner Auffassung nach Sagunt sudlich des Iber liege beschreibt er sein Modell der Sagunt Klausel Die durch Polybius nordlich des Iber erfolgte Einordnung der Stadt ergebe sich aus der starken Beeinflussung durch den Rechtsstandpunkt der romischen Politik Nachdem Hannibal uber den Sommer 220 den karthagischen Interessenraum stark ausdehnte reagierten die Romer im Winter 220 19 mit einer Unterhandlergruppe Diesen diplomatischen Widerstand gegen seine Expansionspolitik ignorierte Hannibal Sodann eroberte er Sagunt nach langer Belagerung um die romische Argumentation der Berufung auf ein bestehendes Schutzverhaltnis gegenuber den Saguntinern zu konterkarieren Hannibal sah sowohl den schwachen Rechtsstandpunkt als auch die durch laufende Grenzkonflikte geschwachte militarische Position Roms Er riskierte bewusst eine Intervention die ausblieb 22 Hannibal hatte somit die romische Demarche von 220 19 als diplomatischen Bluff entlarvt 23 Polybios erwahnt in seinen Ausfuhrungen zum Ebro Vertrag keine Sagunt Klausel fuhrt sie jedoch spater an als es um die Frage der Kriegsschuld geht Es ist moglich dass diese Klausel eine Erfindung war um die Kriegsschuld von den Romern zu weisen Eine andere These besagt dass die Saguntiner einen Bundesgenossen der Karthager angriffen dem Beistand geleistet wurde Sollte dies so gewesen sein wurde der Angriff der Romer in ihrer Geschichtsschreibung nicht erwahnt nur der Kriegsgewinner durfte Geschichtsschreibungen vornehmen das Zogern ihrerseits wurde auch erklarbar da Sagunt einen Angriffskrieg gefuhrt hatte Diese These findet jedoch in antiken Quellen keinen Ruckhalt Zur Frage der Ratifikation Bearbeiten Die Frage ob Hasdrubal als eigenstandiger Herrscher im iberischen Raum und ohne die Zustimmung der Karthager mit den romischen Gesandten verhandelte ob es ein Feldherrenvertrag war der nicht in Karthago ratifiziert werden musste oder ob er unter Anwesenheit karthagischer Ratsherren abgeschlossen wurde und somit nicht ratifiziert werden musste ist ungeklart Sie ist deshalb wichtig weil Karthago laut Livius den Vertrag nicht ratifiziert hatte und diesen deshalb als ungultig ansah was beinhaltet dass die Karthager keinen Vertragsbruch begangen hatten und somit nicht am Kriegsausbruch schuldig waren Diese Livius Stelle bezieht sich auf die Annahme dass es sich um einen Feldherrenvertrag zwischen Hasdrubal und Rom handelte dieser ware weder fur Hannibal noch fur Karthago bindend geblieben Die karthagische Regierung desavouierte spater die Barkiden weder in der Ebro noch in der Sagunt Frage Offensichtlich ging sie von den besseren rechtlichen Argumenten aus 24 Nachdem die romischen Diplomaten im Winter 220 19 ihre Rechtsauffassung nicht uberzeugend darlegen konnten reagierte Rom nicht nach dem Fall Sagunts sondern erst nach Uberschreitung des Ebro Der folgenden romischen Forderung nach Auslieferung Hannibals seien die Karthager nicht nachgekommen da es sich um einen mit Hasdrubal geschlossenen Feldherrenvertrag handelte dem nicht nur die Ratifikation durch die karthagische Volksversammlung fehlte sondern der uberdies mit seinem Tod hinfallig wurde so Bringmann 25 Historische Bewertung des Vertrages BearbeitenZimmermann weist Meinungen welche die karthagische Politik nach dem Ersten Punischen Krieg als revanchistisch denunzieren zuruck Hasdrubal akzeptierte ohne Not eine Absteckung der Interessenspharen und signalisierte seinen Verzicht auf eine Unterstutzung der keltischen Gegner Roms durch seine Akzeptanz der Ebrogrenze 26 Bringmann erganzt dass die Bedeutung des Vertrages in den Zeitumstanden zu suchen sei Rom plante 226 225 seinen Krieg gegen die keltischen Stamme Oberitaliens Somit sollte der Vertrag vor allem einen militarischen Beistand der Karthager fur diese verhindern Andererseits war keine der beiden Vertragsparteien eingeschrankt freundschaftliche oder gar vertragliche Beziehungen mit iberischen bzw kelt iberischen Stammen zu knupfen 27 Rom weitete zu diesem Zweck vorangegangene Vertrage von den nautischen Beschrankungen auf die Landgrenze des Iber aus Damit trug Rom dem Wandel der karthagischen Armee welche mit dem Verlust seiner Inseln keinen Bedarf mehr auf den Unterhalt einer grossen Flotte hatte Rechnung Dies war letztlich einer der Grunde weshalb Hannibal Italien uber die Alpen angriff und nicht im Mittelmeer ubersetzte 28 Ursachen und Anlasse des Zweiten Punischen Krieges Bearbeiten nbsp Route des Hannibalzuges von Sagunt uber den Ebro und die Alpen nach ItalienEs ist fraglich welche Details der Uberlieferung stimmen denn jede Interpretation ergibt einen anderen Kriegsgrund Wahrscheinlich spielte der Ebro Vertrag hier die entscheidende Rolle Jedoch ist es moglich dass beide Parteien einen Krieg suchten und der Gewinner spater die Geschichtsschreibung weiterfuhrte und die Kriegsschuld auf Karthago schob Es ist denkbar dass Karthago sich fur die Demutigung des verlorenen Ersten Punischen Krieges und den Folgen daraus den kurzlichen Verlust der beiden Inseln Sardinien und Korsika und der damit verbundenen Zahlung zu rachen suchte und sich mit Hilfe der in Iberien gewonnenen Geldmittel fur den Krieg vorbereitete Literatur BearbeitenPedro Barcelo Rom und Hispanien vor Ausbruch des 2 Punischen Krieges In Hermes 124 1996 S 45 57 Peter Bender Rom Karthago und die Kelten In Klio 79 1997 S 87 106 Klaus Bringmann Der Ebrovertrag Sagunt und der Weg in den Zweiten Punischen Krieg In Klio 83 2001 S 369 376 Fritz Moritz Heichelheim New Evidence on the Ebro Treaty In Historia 3 1954 S 211 219 Kresimir Matijevic Der Ebrovertrag und die Verantwortlichkeit fur den 2 Punischen Krieg In Gymnasium 122 2015 S 435 456 Ralf Urban Roms Gallierkrieg 225 222 v Chr und der Ebrovertrag In Klaus Geus Klaus Zimmermann Hrsg Punica Libyca Ptolemaica Festschrift fur Werner Huss Leuven 2001 S 277 288 John Serrati Neptune s Altars The Treaties between Rome and Carthaga 509 226 B C In The Classical Quarterly 56 2006 S 113 134 Klaus Zimmermann Rom und Karthago 2 Auflage Darmstadt 2009 Einzelnachweise Bearbeiten a b Vgl Bringmann S 369 Zimmermann S 43 Bringmann S 369 Christian Baldus Vestigia pacis Der romische Friedensvertrag als Struktur und Ereignis S 329 In Historia Zeitschrift fur Alte Geschichte Band 51 Heft 3 2002 S 298 348 Bereits vor 1932 wurde diese Frage diskutiert Vgl hierzu Walter Otto Eine antike Kriegsschuldfrage die Vorgeschichte des 2 Punischen Krieges In Historische Zeitschrift Band 145 Heft 3 1932 S 489 516 Zimmermann S 42 Zitiert nach Zimmermann S 2 Brinkmann S 374 Zitiert nach Polybios 2 13 7 hier zitiert nach der Ubersetzung von Zimmermann S 43 Zimmermann S 44 Bringmann S 369 f a b Bringmann S 371 Pedro A Barcelo Hannibal S 27f Beck 1998 Brinkmann S 375 Nordlich findet sich dieser bei Polybios III 14 9 und sudlich in III 30 3 Polybios Historien 3 14 9 Polybios Historien 2 13 5f Jochen Bleicken Geschichte der Romischen Republik 6 Auflage Munchen 2004 S 45 Polybios Historien 3 15 5 Bringmann S 371f Livius 21 18 Rainer Bernhardt Die Entwicklung romischer Amici et Socii zu Civitates Liberae in Spanien S 414 In Historia Zeitschrift fur Alte Geschichte Band 24 Heft 3 1975 S 411 424 Jochen Bleicken Geschichte der Romischen Republik 6 Auflage Munchen 2004 S 156 Jochen Bleicken Geschichte der Romischen Republik 6 Auflage Munchen 2004 S 159f Brinkmann S 372 f Zitiert nach Brinkmann S 372 Jochen Bleicken Geschichte der Romischen Republik 6 Auflage Munchen 2004 S 157 f Brinkmann S 372 Zimmermann S 45 Angaben nach Brinkmann S 370 Zimmermann S 116 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ebro Vertrag amp oldid 238678554