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Deutsches Eigentum ist ein wirtschaftspolitischer Begriff aus der Nachkriegszeit in Osterreich Danach konnten alle vier Besatzungsmachte aufgrund eines Beschlusses der Potsdamer Konferenz vom 1 August 1945 das in ihren jeweiligen Zonen befindliche Eigentum des ehemaligen Deutschen Reichs und auch deutscher Staatsburger beanspruchen Inhaltsverzeichnis 1 Deutsches Eigentum 2 Sowjetische Zone 3 Die anderen Zonen 4 Weblinks Deutsches Eigentum BearbeitenAls Deutsches Eigentum wurden alle Besitztumer und Industrieanlagen definiert an denen das Dritte Reich auch uber osterreichische Vorbesitzer zu mehr als 10 Prozent beteiligt war Die Argumente der provisorischen Regierung den Prozentsatz hoher anzusetzen wurden von der Sowjetunion abgelehnt Da das Dritte Reich dem Osterreich 1938 eingegliedert worden war alle kriegswichtigen Industrien und viele sonstige Anlagen ubernommen hatte zahlte in Wien und Niederosterreich fast jede grossere Industrie unter diesen Begriff Sowjetische Zone BearbeitenDie sowjetische Besatzungsmacht leitete daraus das Recht ab Rohstoffe und noch intakte Maschinen und Industrieanlagen als Kriegsentschadigung in die Sowjetunion abzutransportieren oder bei ihrem Verbleib in Osterreich dafur hohe Entschadigungen Reparationen zu verlangen Davon war die gesamte Erdolindustrie und die Donaudampfschiffahrtsgesellschaft DDSG betroffen daruber hinaus etwa 10 der Industriekapazitat mehr als 150 000 ha Grundbesitz sowie viele weitere Betriebe Letztere Vermogenswerte wurden von der USIA verwaltet wahrend die Erdolindustrie in die Sowjetische Mineralolverwaltung SMV eingegliedert wurde und mit der Verstaatlichung 1956 nach Vereinbarung von 200 Millionen Dollar in Form von Erdollieferungen an die Sowjetunion allein fur die Ruckgabe der Erdol und Erdgasfelder in die Osterreichische Mineralolverwaltung OMV heute OMV uberging Die schwierigen Verhandlungen uber die Ablose des Deutschen Eigentums waren ein Hauptgrund fur die lange Verzogerung des Osterreichischen Staatsvertrags um 1950 von Osterreich erhofft im Mai 1955 abgeschlossen Viele USIA Betriebe wurden 1955 nach Vereinbarung von Ablosen im Wert von 150 Millionen Dollar an die Republik Osterreich ubergeben und von dieser aufgrund des 1 und 2 Verstaatlichungsgesetzes von 1946 bzw 1947 nachtraglich verstaatlicht Die anderen Zonen BearbeitenIm Suden und Westen Osterreichs uberliessen die Westmachte mit einigen Ausnahmen durch die franzosische Besatzungsmacht das deutsche Eigentum der Republik Osterreich da die USA und Grossbritannien bereit waren die im Konsens der Regierungsparteien zustande gekommene Verstaatlichung als Losung der Eigentumsfrage anzuerkennen Das damalige Bundesministerium fur Handel und Wiederaufbau unter seinem langjahrigen Staatssekretar bzw Minister Fritz Bock war an diesen Losungen entscheidend tatig konnte wegen der hohen Zahlungslasten ab 1955 die Thematik aber erst in den 1970er Jahren abschliessen 1957 wurde von der Republik Osterreich mit der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung des deutschen Eigentums ein Vermogensvertrag abgeschlossen Weblinks BearbeitenDeutsches Eigentum im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutsches Eigentum amp oldid 235496133