www.wikidata.de-de.nina.az
Das deutsch amerikanische Abkommen vom 10 August 1922 war ein volkerrechtlicher Vertrag der Anspruche der Vereinigten Staaten gegenuber dem damaligen Deutschen Reich infolge des Ersten Weltkriegs aufgrund des Separatfriedens zwischen beiden Staaten regelte Die Tatigkeit der aufgrund des Vertrages gebildeten Kommission meist als German American Mixed Claims Commission oder Mixed Claims Commission United States and Germany bezeichnet dauerte 10 Jahre Hintergrund war dass die Vereinigten Staaten den Friedensvertrag von Versailles nicht ratifiziert hatten Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand des Vertrages 2 Verfahren der Regelung 3 Wirkung der Entscheidungen der Kommission 4 Gesetzgebungsverfahren 5 Beteiligte Personen 6 Deutsche Gegenanspruche 7 Gegenstand der Kommissionsarbeit 8 Weblinks 9 Literatur 10 EinzelnachweiseGegenstand des Vertrages BearbeitenVermogensrechtliche Anspruche amerikanischer Burger aus der Schadigung oder Beschlagnahme ihrer Guter Rechte und Interessen Andere Anspruche aus Verlust oder Schaden den die Vereinigten Staaten oder ihre Staatsangehorigen infolge des Krieges durch Verletzung von Personen oder von Gutern Rechten und Interessen erlitten haben Schulden der Deutschen Regierung oder deutscher Staatsangehoriger an amerikanische Burger Verfahren der Regelung BearbeitenBeide Regierungen sollten je einen Kommissar ernennen und fur den Fall eines Dissenses einen Unparteiischen auswahlen Die Kommission hatte die Anspruche zu prufen und hieruber zu entscheiden Jede der beiden Regierungen konnte einen Sekretar ernennen und auch irgendwelche andere erforderlichen Beamte zur Unterstutzung bei der Ausubung ihrer Aufgaben ernennen und anstellen Ferner konnten die Regierungen Vertreter und Anwalte bestimmen die der Kommission mundliche oder schriftliche Beweisgrunde unterbreiten konnen Wirkung der Entscheidungen der Kommission BearbeitenNach Art 6 Abs 3 waren die Entscheidungen der Kommission und die des Unparteiischen endgultig und fur beide Regierungen bindend Es handelt sich somit um ein Schiedsverfahren Gesetzgebungsverfahren BearbeitenAm 13 Januar 1923 legte das Auswartige Amt fur die Reichsregierung dem Reichstag den Entwurf eines Gesetzes uber das am 10 August 1922 unterzeichnete deutsch amerikanische Abkommen vor der dem Abkommen zustimmte 1 Beteiligte Personen BearbeitenKommissare waren Wilhelm Kiesselbach und Chandler P Anderson 2 Infolge von Todesfallen hatte die Kommission nacheinander vier Unparteiische die alle amerikanische Staatsburger waren Der erste war Edwin B Parker der zweite James W Remick Regierungsvertreter agent auf amerikanischer Seite war Robert W Bonynge Deutsche Gegenanspruche BearbeitenAuf einer anderen Rechtsgrundlage beruhten Anspruche deutscher Reedereien gegen die USA wegen der Enteignung von mehr als 100 deutschen Handelsschiffen Art 3 des sogenannten Freigabegesetzes der USA vom 10 Marz 1928 sah die Einsetzung eines Schiedsgerichts fur Kriegsanspruche vor das u a uber eine Entschadigung fur enteignete Handelsschiffe entscheiden sollte 3 Dieses Schiedsgericht ein auf Grund amerikanischen Bundesrechts fungierendes Sondergericht wurde von dem Unparteiischen der gemischten Kommission geleitet die uber Anspruche gegen Deutschland befinden sollte Die deutschen Interessen vor diesem Gericht vertrat der spatere Senatsprasident beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg Melchior von der Decken Gegenstand der Kommissionsarbeit BearbeitenEs war uber 20 000 Anspruche mit einem Volumen von rd 200 Millionen US Dollar 4 zu entscheiden Fur diese Anspruche haftete das von der US Regierung beschlagnahmte deutsche Privatvermogen Infolge des Abarbeitens der Anspruche konnten 1928 80 dieser Vermogenswerte freigegeben werden 5 Zu den Anspruchen gehorten auch die aus der Black Tom Explosion einem Sprengstoffanschlag aus dem Jahre 1916 auf ein Munitionsdepot Aufgrund der Entscheidungen der Kommission leistete Deutschland Zahlungen bis in die 1970er Jahre Weblinks BearbeitenEntwurf des Zustimmungsgesetzes mit VertragstextLiteratur BearbeitenWilhelm Kiesselbach Der Abschluss der 10 jahrigen Tatigkeit der Deutsch Amerikanischen Schadens Kommission und die in dieser Arbeit gemachten Erfahrungen Melchior von der Decken Die Bewertungsgrundsatze in dem Schiedsverfahren uber die Entschadigung fur die in den Vereinigten Staaten beschlagnahmten deutschen Schiffe Wilhelm Luhrs Wilhelm Kiesselbach In Neue Deutsche Biographie NDB Band 11 Duncker amp Humblot Berlin 1977 ISBN 3 428 00192 3 S 599 f Digitalisat Wulf D Hund Christian Seegert Burgerliche Hegemonie und konservative Kontinuitat der Justiz In Restauration im Recht Westdeutscher Verlag Opladen 2004 ISBN 3 322 88216 0 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Einzelnachweise Bearbeiten Gesetz vom 31 Januar 1923 RGBl II S 113 Angabe von Kiesselbach Der Wikipedia Artikel Berliner Vertrag 1921 gab Edwin B Parker als Richter an Gemeint war offenbar der Unparteiische umpire Einzelheiten bei von der Decken Kiesselbach nennt einen Betrag von 4 Milliarden Goldmark ZaoRV 1933 569 Luhrs S 600 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deutsch amerikanisches Abkommen vom 10 August 1922 amp oldid 213790816