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Die zwischenstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit oft als internationale Schiedsgerichtsbarkeit bezeichnet ist ein zwischenstaatliches Streiterledigungsverfahren welches auf eine fur die Parteien verbindliche Entscheidung des Streits abzielt Die Streitparteien haben die Moglichkeit uber die Rechtsgrundlage die Zusammensetzung des Gerichtes die Auswahl des anwendbaren Rechts und die Ordnung des Verfahrens zu entscheiden Das I Haager Abkommen zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfalle vom 18 Oktober 1907 definiert die internationale Schiedsgerichtsbarkeit in Art 37 S 1 wie folgt Die internationale Schiedssprechung hat zum Gegenstande die Erledigung von Streitigkeiten zwischen den Staaten durch Richter ihrer Wahl auf Grund der Achtung vor dem Rechte Schiedsgerichte konnen ad hoc gebildet werden und dann ausschliesslich uber einen bereits entstandenen Streitfall entscheiden Ein zumeist schriftlich verfasster Schiedsvergleich compromis zwischen den Streitparteien legt den Streitgegenstand die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes dessen Entscheidungsmassstab vielfach Volkerrecht und das Verfahren fest Von den selten gewordenen Ad hoc Schiedsgerichten sind die standigen Schiedsgerichte zu unterscheiden Ihnen ist die Entscheidung kunftiger Streitigkeiten zwischen den Parteien ubertragen Dies kann aber auch in besonderen bilateralen oder multilateralen Schiedsvertragen vereinbart werden Diese Vertrage enthalten Einzelheiten uber die Errichtung des Schiedsgerichtes seine Zustandigkeit und seine Verfahrensweise Haufig werden aber Schiedsklauseln mit den entsprechenden Regelungen uber Verfahren und Form der Streitbeilegung bzw mit der Festlegung auf die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit direkt in volkerrechtliche Vertrage aufgenommen Bei der Festlegung auf die obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit durch die Vertragsparteien ist jede Partei einseitig befugt das standige Schiedsgericht anzurufen Die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes kann ganz unterschiedlich je nach Vereinbarung der Streitparteien sein In der Regel besteht ein Schiedsgericht aus drei bis funf Richtern Es kann aber auch nur ein Richter sein Bei kollegialer Zusammensetzung gehort der Vorsitzende keiner der beiden Streitparteien an Fehlen in einem Schiedsabkommen die Vereinbarungen uber die Zustandigkeit Entscheidungsgrundlage und das Verfahren ist das Gericht befugt dies selbst zu prufen Der vom Schiedsgericht gefallte Schiedsspruch ist fur die Streitparteien verbindlich und entscheidet das Streitverhaltnis endgultig Es besteht die Moglichkeit gegen den Schiedsspruch Rechtsmittel einzulegen wovon aber selten Gebrauch gemacht wird Werden die aus einer Schiedsentscheidung hervorgehenden Verpflichtungen von einer Partei nicht erfullt so stehen der anderen Vertragspartei die nach dem allgemeinen Volkerrecht gewahrten Mittel zur Verfugung um darauf zu reagieren Sie kann mit einer Retorsion oder Repressalie auf die Nichtbefolgung antworten Die Schiedsgerichtsbarkeit ist in der Staatenwelt ein haufig genutztes Instrument der Streitbeilegung Die Attraktivitat dieses Instrumentes liegt vor allen Dingen in den souveranitatsfreundlichen und zugleich flexiblen Moglichkeiten der Ausgestaltung Die Konfliktparteien haben entscheidenden Einfluss auf die Besetzung der Richterbank die gerichtliche Zustandigkeit und die Entscheidungsgrundlagen Literatur BearbeitenHeinz Gerhard Justenhoven Internationale Schiedsgerichtsbarkeit Ethische Norm und Rechtswirklichkeit Kohlhammer Stuttgart 2009 ISBN 978 3 17 019529 5 Eberhard Menzel Begr Knut Ipsen Volkerrecht 5 Aufl Munchen C H Beck 2004 Michael Bothe u a Bearb Volkerrecht Hrsg Wolfgang Graf Vitzthum 4 Auflage de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 425 9 Karl Heinz Ziegler Volkerrechtsgeschichte Ein Studienbuch 2 Auflage C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 38343 4 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwischenstaatliche Schiedsgerichtsbarkeit amp oldid 210533603