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Dieser Artikel behandelt die von Kaiser Konrad II erlassene Vorschrift zu weiteren Rechtsquellen uber das Lehnswesen siehe Lehnsgesetz Die Constitutio de feudis auch Edictum de beneficiis regni Italici 1 ist ein am 28 Mai 1037 von Kaiser Konrad II in Cremona erlassenes Lehnsgesetz mit dem er die Erblichkeit der niederen Lehen in Reichsitalien verfugte Das lateinische Wort feudum oder feodum bedeutet Lehen nicht mit feud Fehde zu verwechseln Hintergrund war der zweite Italienzug des Kaisers In der Lombardei standen sich die Bischofe und Erzbischofe insbesondere Aribert von Mailand und deren oberste Lehnstrager die so genannten Capitanei 2 mit ihren Untervasallen den Valvassoren gegenuber Um die Capitanei zu schwachen hatten die Bischofe begonnen den Valvassoren ihre Lehen zu entziehen Ein sich ausweitender Aufstand der Mailander Valvassoren gegen das Vorgehen des Erzbischofs Aribert rief 1036 Kaiser Konrad II nach Oberitalien denn Konrads Herrschaft in Reichsitalien stutze sich in hohem Mass auf die Schlagkraft der Capitanei und Valvassoren Um die Herren seniores und die Vasallen milites miteinander zu versohnen verkundete er die Constitutio de feudis 3 Danach sollte kein Vasall sein Lehn verlieren ausser nach einem ordentlichen Urteilsspruch seiner Standesgenossen Ausserdem sollte jedes Lehen egal ob das eines hohen oder niederen Adligen fortan erblich sein Wenn ein Lehnsmann aus dieser Welt scheidet so mag sein Sohn dessen Lehen haben Sollte kein Sohn vorhanden sein ging das Lehen an den Enkel 4 Dies war bislang im Kapitular von Quierzy das 877 von Kaiser Karl dem Kahlen erlassen worden war nur den hoheren Adligen zugestanden worden Tatsachlich gelang es auf diese Weise den Streit in Oberitalien zunachst zu beenden sodass Konrad weiter nach Unteritalien ziehen konnte Langfristig wurde dadurch der Konflikt um die Reichsherrschaft in Italien jedoch nicht beigelegt der bis in die Neuzeit hinein ein andauerndes Problem darstellen sollte Literatur BearbeitenFranz Reiner Erkens Konrad II um 990 1039 Herrschaft und Reich des ersten Salierkaisers Pustet Regensburg 1998 ISBN 3 7917 1604 2 Hagen Keller Das edictum de beneficiis Konrads II und die Entwicklung des Lehnswesens in der ersten Halfte des 11 Jahrhunderts in Il feudalesimo nell alto medioevo Spoleto 2000 Settimane di studio del Centro Italiano di Studi sull Alto Medioevo 47 S 227 257 Werner Trillmich hrsg aus dem Nachlass des Verfassers von Otto Bardong Kaiser Konrad II und seine Zeit Europa Union Verlag Bonn 1991 Wipo Taten Kaiser Konrads des Zweiten neu ubertragen von Werner Trillmich in Quellen des 9 und 11 Jahrhunderts zur Geschichte der Hamburgischen Kirche und des Reiches ISBN 3 534 00602 XEinzelnachweise Bearbeiten Edictum de beneficiis regni italici Dizionari online abgerufen am 21 Juni 2020 italienisch Rodolfo Huber Capitanei di Locarno In Historisches Lexikon der Schweiz 1 Dezember 2008 28 Mai 1037 Konrad II schafft erbliche Lehen damals de 2 Mai 2017 Kay Bandermann ZeitZeichen 28 Mai 1037 Unterzeichnung des Lehnsgesetzes WDR 28 Mai 2017 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Constitutio de feudis amp oldid 207235189