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Christoph von Klinski nach 1618 war vom 29 November 1590 bis zum 1 September 1592 Abt des Klosters Pelplin Er stammte aus der altpreussischen Familie von Rautenberg Klinski Seine Amtszeit war gepragt vom Kampf der Stande im Preussen Koniglichen Anteils um den Erhalt ihres Rechts zur Besetzung der Amter im Kloster Pelplin gegen die polnische Krone an deren Ende die polnischen Krafte die Oberhand gewannen 1 2 Wappen des Christoph von Klinski Dachnowski 1631 Inhaltsverzeichnis 1 Wappen 2 Politischer Hintergrund Erster und Zweiter Frieden von Thorn 3 Rechtlicher Hintergrund Recht der Einheimischen 4 EinzelnachweiseWappen BearbeitenChristoph von Klinski fuhrte aufgrund gemachter Erfahrungen ein verandertes Wappen Im Schild ein widergehender Schafbock am Unterkorper und den Beinen geschoren an den Seiten blutbefleckt Als Helmzier fuhrt er einen Schafstorso im unteren Bereich geschoren Er mochte hierdurch seine erlittenen Zurucksetzungen im Dienste der Kirche symbolisieren 3 4 Politischer Hintergrund Erster und Zweiter Frieden von Thorn BearbeitenNach der verlorenen Schlacht bei Tannenberg am 15 Juli 1410 musste der Deutsche Orden in Preussen mit dem Ersten Frieden von Thorn im Jahr 1411 hohe Kontributionen an Polen leisten Als der Orden die erforderlichen Mittel durch Besteuerung der Stadte und des Landadels aufbringen wollte setzten diese im Gegenzug uber die seit 1422 veranstalteten Landtage mehr Mitspracherechte durch Im Jahr 1440 schlossen sich Stadte und Landadelige zum Preussischen Bund zusammen und unterstellen sich im Jahr 1453 Konig Kasimir IV von Polen Sie erhofften sich hierdurch Unterstutzung gegen den Orden was schliesslich im Dreizehnjahrigen Krieg mundete Im Ergebnis verlor der Deutsche Orden mit dem Zweiten Frieden von Thorn unter anderem Pomerellen an die polnische Krone Dieses Gebiet wurde danach als Preussen Koniglich polnischen Anteils bezeichnet das sich jedoch eine weitgehende Autonomie und besondere Rechte wie das besondere Recht der Einheimischen Ius indigenatus vorbehalten hatte Rechtlicher Hintergrund Recht der Einheimischen BearbeitenSowohl im ostlichen als auch im westlichen polnischen Preussen galt ein einheitliches in deutscher Sprache verfasstes Recht der Einheimischen lat ius indigenatus Es handelte sich um ein konigliches Privileg das jeder neue Konig anerkennen musste bevor er von den preussischen Standen im koniglich polnischen Preussen als Landesherr anerkannt wurde Dieses Recht der Einheimischen sollte die polnische Einmischung beschranken und die preussische Selbstverwaltung sicherstellen So sollten Amter und Landbesitz alteingesessenen Preussen vorbehalten sein Einzelnachweise Bearbeiten R Frydrychowicz Geschichte der Cistercienserabtei Pelplin und ihre Bau und Kunstdenkmaler Dusseldorf 1905 S 94 ff G Lengnich Geschichte der preussischen Lande Koniglich Polnischen Antheils seit dem Jahre 1526 Bd IV S 56 121 107 109 117 148 Juliusz Ostrowski Ksiega herbowa rodow polskich cz 1 Warszawa 1897 Klinski Genealogie Klinski Memento des Originals vom 28 Juli 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www familie von klinski dePersonendatenNAME Klinski Christoph vonKURZBESCHREIBUNG Abt im Kloster PelplinGEBURTSDATUM 16 JahrhundertSTERBEDATUM nach 1618 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Christoph von Klinski amp oldid 191803738