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Der Bundespersonalausschuss BPersA dient in Deutschland der einheitlichen Handhabung beamten und soldatenrechtlicher Ausnahmevorschriften 119 Abs 1 S 1 BBG Weitere Aufgaben konnen ihm ubertragen werden insbesondere die Feststellung des erfolgreichen Abschlusses von Aufstiegsverfahren Feststellungsverfahren und der Erlass von Regelungen uber die Feststellungsverfahren 119 Abs 1 S 2 BBG Dazu gehort auch die einheitliche Handhabung soldatenrechtlicher Ausnahmevorschriften z B gemass 22 und 45 SLV Er ubt seine Tatigkeit unabhangig und in eigener Verantwortung aus 119 Abs 2 BBG Inhaltsverzeichnis 1 Ausnahmevorschriften 2 Mitglieder und ihre Rechtsstellung 3 Geschaftsstelle und Geschaftsordnung 4 Sitzungen und Beschlusse 5 Beweiserhebung Auskunfte und Amtshilfe 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseAusnahmevorschriften BearbeitenZu den Ausnahmevorschriften uber die der Bundespersonalausschuss zu entscheiden hat gehoren beispielsweise die Anerkennung der Laufbahnbefahigung gemass 19 BBG in Verbindung mit 8 Abs 2 BLV wenn die erforderliche Befahigung durch Lebens und Berufserfahrung erworben wurde Er kann die Anerkennung an einem von ihm bestimmten unabhangigen Ausschuss ubertragen Des Weiteren stellt der Bundespersonalausschuss die fachspezifische Qualifizierung nach 8 BLV fest Mitglieder und ihre Rechtsstellung BearbeitenDer Bundespersonalausschuss besteht aus acht ordentlichen und acht stellvertretenden Mitgliedern 120 Abs 1 BBG Standige ordentliche Mitglieder sind der Prasident des Bundesrechnungshofes als Vorsitzender und der Leiter der Dienstrechtsabteilung des Bundesministeriums des Innern und fur Heimat 120 Abs 2 S 1 BBG Nichtstandige ordentliche Mitglieder sind die Leiter der Zentralabteilungen von zwei anderen obersten Bundesbehorden und vier weitere Beamte des Bundes 120 Abs 2 S 2 BBG Stellvertretende Mitglieder sind je ein Beamter des Bundesrechnungshofes und des Bundesministeriums des Innern und fur Heimat und die Leiter der Zentralabteilungen von zwei weiteren obersten Bundesbehorden sowie vier weitere Beamte des Bundes 120 Abs 2 S 3 BBG Die nichtstandigen ordentlichen Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder werden vom Bundesprasidenten auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern und fur Heimat fur die Dauer von vier Jahren bestellt davon vier ordentliche und vier stellvertretende Mitglieder aufgrund einer Benennung durch die Spitzenorganisationen der zustandigen Gewerkschaften 120 Abs 3 BBG Die Dienstaufsicht uber die Mitglieder des Bundespersonalausschusses fuhrt im Auftrag der Bundesregierung das Bundesministeriums des Innern und fur Heimat mit folgenden Massgaben Die Mitglieder des Bundespersonalausschusses sind unabhangig und nur dem Gesetz unterworfen Sie durfen wegen ihrer Tatigkeit weder dienstlich gemassregelt noch benachteiligt werden Sie scheiden aus ihrem Amt als Mitglied des Bundespersonalausschusses aus durch Zeitablauf durch Ausscheiden aus dem Hauptamt oder aus der Behorde die fur ihre Mitgliedschaft massgeblich sind durch Beendigung des Beamtenverhaltnisses oder unter den gleichen Voraussetzungen unter denen Mitglieder einer Kammer oder eines Senats fur Disziplinarsachen wegen einer rechtskraftigen Entscheidung in einem Straf oder Disziplinarverfahren ihr Amt verlieren 121 BBG Geschaftsstelle und Geschaftsordnung BearbeitenDer Bundespersonalausschuss wird zur Durchfuhrung seiner Aufgaben durch eine Geschaftsstelle im Bundesministerium des Innern und fur Heimat unterstutzt 120 Abs 4 BBG Er gibt sich eine Geschaftsordnung 122 BBG 1 Sitzungen und Beschlusse BearbeitenDie Sitzungen des Bundespersonalausschusses sind nicht offentlich Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende leitet die Sitzungen Sind beide verhindert tritt an ihre Stelle das dienstalteste Mitglied Beschlusse werden mit Stimmenmehrheit gefasst Zur Beschlussfahigkeit ist die Anwesenheit von mindestens sechs Mitgliedern erforderlich Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden Beschlusse des Bundespersonalausschusses sind bekannt zu machen soweit sie allgemeine Bedeutung haben Art und Umfang regelt die Geschaftsordnung Die Bekanntmachung erfolgt im Gemeinsamen Ministerialblatt Soweit dem Bundespersonalausschuss eine Entscheidungsbefugnis eingeraumt ist binden seine Beschlusse die beteiligten Verwaltungen 123 BBG Beweiserhebung Auskunfte und Amtshilfe BearbeitenDer Bundespersonalausschuss kann zur Durchfuhrung seiner Aufgaben in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung Beweise erheben Die beteiligten Verwaltungen haben ihm auf Verlangen Auskunfte zu erteilen und Akten vorzulegen soweit dies zur Durchfuhrung seiner Aufgaben erforderlich ist Alle Dienststellen haben dem Bundespersonalausschuss unentgeltlich Amtshilfe zu leisten 124 BBG Literatur BearbeitenBernt Lemhofer Sabine Leppek Das Laufbahnrecht der Bundesbeamten Kommentar zur Bundeslaufbahnverordnung BLV nebst laufbahnrechtlichen Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und anderer Bundesgesetze wichtigen Verwaltungsrichtlinien und Beschlussen des Bundespersonalausschusses 43 Auflage Rehm Verlag Munchen Munster 2018 ISBN 978 3 8073 0291 1 Weblinks BearbeitenBundespersonalausschuss In https www dbb de DBB Beamtenbund und Tarifunion abgerufen am 5 November 2022 Einzelnachweise Bearbeiten Geschaftsordnung des Bundespersonalausschusses In http www verwaltungsvorschriften im internet de Bundespersonalausschuss 1 Juni 2015 abgerufen am 5 November 2022 GMBl 2015 S 582 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundespersonalausschuss amp oldid 227691332