www.wikidata.de-de.nina.az
Das Bundesamt fur das Heimatwesen auch Heimatsamt war ein oberes Verwaltungsgericht im Deutschen Reich mit dem Sitz in Berlin Es war das alteste Reichsverwaltungsgericht und wurde durch das Gesetz uber den Unterstutzungswohnsitz vom 6 Juni 1870 errichtet 1 Siegelmarke Bundesamt fur das Heimatwesen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Geschaftsgang 3 Vorsitzender und Mitglieder 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenDas Bundesamt fur das Heimatwesen entschied in letzter Instanz in Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armenverbanden uber die offentliche Unterstutzung Hilfsbedurftiger sofern die streitenden Armenverbande verschiedenen Bundesstaaten des Deutschen Reichs angehorten Das Bundesamt konnte auch uber die Streitigkeiten zwischen Armenverbanden derselben Lander entscheiden Hierzu war eine entsprechende landesgesetzliche Ermachtigung der Bundesstaaten erforderlich Von dieser Ermachtigung hatten bis 1908 Gebrauch gemacht Preussen Hessen Sachsen Weimar Oldenburg Braunschweig Sachsen Altenburg Sachsen Coburg Gotha Anhalt Schwarzburg Rudolstadt Schwarzburg Sondershausen Waldeck Reuss jungere Linie Lippe Lubeck Bremen1909 folgte Elsass Lothringen In Bayern wurde das massgebliche Unterstutzungswohnsitzgesetz erst zum 1 Januar 1916 eingefuhrt Die Reichsfursorgepflichtverordnung vom 13 Februar 1924 regelte das Rechtsverfahren nicht das Bundesamt bestand und wirkte weiter Es wurde erst zum 1 Januar 1940 aufgehoben Die Entscheidungen dieses Gerichts die in 96 Banden gedruckt vorliegen haben fur die Praxis der Armenverbande Fursorgeverbande grosse Bedeutung gehabt Geschaftsgang BearbeitenDer Geschaftsgang des Bundesamts fur das Heimatwesen wurde durch ein Regulativ geordnet das im Centralblatt fur das Deutsche Reich 1873 2 abgedruckt ist Die Entscheidungen ergingen gebuhrenfrei in offentlicher Sitzung und wurden Im Namen des Deutschen Reichs erlassen 1928 wurde das mundliche Verfahren eingeschrankt Vorsitzender und Mitglieder BearbeitenDas Bundesamt bestand aus einem Vorsitzenden und mindestens 4 Mitgliedern wobei der Vorsitzende und die Halfte der Mitglieder die Qualifikation zum Richteramt besitzen mussten Diese wurden auf Vorschlag des Bundesrates vom Kaiser auf Lebenszeit ernannt Das Amt konnte als Nebenamt ubertragen werden es erfolgte eine weitgehende Gleichstellung bezuglich Versetzung Disziplinarbestrafung Dienstenthebung mit den Mitgliedern des Reichsgerichts 3 Folgende Ernennungen der Grundungsmitglieder wurden im Reichs Gesetzblatt veroffentlicht 1871zum Vorsitzenden der Preussische Geheime Legationsrat und vortragende Rat im Auswartigen Amt Bernhard Konig Berlin dd zu Mitgliedern der Preussische Ober Tribunalrat Otto Thummel Berlin der Preussische Geheime Regierungsrat und vortragende Rat im Ministerium des Innern Wilhelm Wohlers Berlin der Koniglich Preussische Kammergerichtsrat Edwin von Drenkmann Berlin der Grossherzoglich Sachsische Staatsanwalt Karl Gopel Eisenach 4 dd 1872zum Mitglied der Preussische Ober Tribunalrat Ernst von Holleben Berlin 5 dd Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Bundesamt fur das Heimatwesen Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Gesetz uber den Unterstutzungswohnsitz Vom 6 Juni 1870 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Ernennung von Mitgliedern des Bundesamts fur das Heimathwesen Vom 12 August 1871 Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Ernennung von Reichsbeamten Vom 31 Dezember 1872 Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten Zur Tatigkeit vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 I Abteilung Von der Reichsgrundungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft 1867 1881 7 Band Armengesetzgebung und Freizugigkeit 2 Halbbande bearbeitet von Christoph Sachsse Florian Tennstedt und Elmar Roeder Darmstadt 2000 vgl Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914 II Abteilung Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II 1881 1890 7 Band Kommunale Armenpflege bearbeitet von Wilfried Rudloff Darmstadt 2015 Centralblatt fur das Deutsche Reich 1873 Seite 4 7 Brockhaus Konversationslexikon 14 Auflage Band 8 Seite 964 Leipzig 1908 Deutsches Reichs Gesetzblatt 1871 S 319 Deutsches Reichs Gesetzblatt 1872 S 436 Normdaten Korperschaft GND 35208 1 lobid OGND AKS VIAF 151862633 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesamt fur das Heimatwesen amp oldid 198166968