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Der Brokmerbrief falschlicherweise oft auch als Brookmerbrief gilt als ausfuhrlichste friesische Rechtsquelle BrokmerbriefVon den beiden erhaltenen Exemplare wurden das altere nach 1276 und das jungere 1345 1 auf Friesisch niedergeschrieben 2 Die beiden Exemplare sind keine Abschriften voneinander sondern gehen auf ein noch alteres nicht mehr erhaltenes Exemplar zuruck dass die brocmanni die Einwohner des ostfriesischen Brokmerlandes einer seinerzeit noch jungen Landesgemeinde im 13 Jahrhundert verfasst hatten Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Inhalt 2 Bezeichnung 3 Aufbau 4 Einordnung 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntstehung und Inhalt BearbeitenSiedler aus der Krummhorner Marsch sowie der Norder und Auricher Geest machten das westlich von Aurich gelegene Brokmerland bis zum Ende des 12 Jahrhunderts urbar Ab 1251 treten die Brokmanner als eigenstandige Landesgemeinde dem Brookmerland auf Dieses gliederte sich zunachst in drei Mittelbezirke mit jeweils zwei Hauptkirchen Marienhafe und Engerhafe Wiegsboldsbur und Burhafe heute Einzelhofe in der Victorburer Marsch sowie Bedekaspel und Sudwolde Blaukirchen Ende des 13 Jahrhunderts oder zu Beginn des 14 Jahrhunderts verfassten die Brokmerlander den Brokmerbrief mit seinen 227 Artikeln Fassung von 1345 3 Heute ist er in zwei Handschriften uberliefert von denen die altere auf die Zeit um 1300 4 und die jungere vom Schreiber selbst auf 1345 datiert wird Beide Versionen sind keine Abschriften voneinander sondern gehen wohl auf eine gemeinsame Vorlage zuruck Die Version von 1345 enthalt mehr Bestimmungen als die altere Ausgabe die ansonsten nur wenige Bestimmungen enthalt die nicht auch in der Version von 1345 auftauchen An einigen Stellen variiert auch die Reihenfolge der Artikel 5 Im Brokmerbrief ist geregelt dass die politische und richterliche Gewalt in den Handen gewahlter bauerlicher Jahresbeamter den sogenannten Redjeven Konsuln Ratgebern lag welche wiederum ihrerseits in ihrer Macht durch den Brokmerbrief kontrolliert wurden Bei Missbrauch ihrer Macht sollten Redjeven durch das Niederbrennen ihres Hauses bestraft werden 6 Diese Redjeven kamen haufig aus reichen und machtigen Familien und genossen hohes offentliches Ansehen Der Brokmerbrief sah aber prinzipiell eine Gleichheit der Bewohner vor So war es im Prinzip moglich dass Redjeven gewahlt wurden die gar kein Haus besassen Nicht nur hier zeigt sich bei den Brokmannen ein deutlicher Wille zur genossenschaftlichen Begrundung der Landesgemeinde 7 So war im Brokmerbrief auch ein Burgenbauverbot geregelt Er sah daruber hinaus auch Bussen fur Richter vor die dieses Verbot nicht umsetzten 8 Daruber hinaus beweist der Brokmerbrief welch grosse Bedeutung die Brokmanner der Schrift im Rechtswesen beimassen So heisst es in Artikel 115 Sa skel ma scriwa tuiia anda iera vmbe sente Michel and vmbe sente Pederesdei eta mena loge so soll man zweimal im Jahr an St Michael und an St Peterstag schreiben auf der allgemeinen Versammlungsstatte 3 Auch der Umgang mit noch nicht aufgetretenen Rechtsfallen war im Brokmerbrief geregelt So heisst es in Artikel 162 Wenn ein Rechtsfall vorkommt der nicht im Brief behandelt wird so sollen die Redjeven diesen durch Entscheidung des Volkes erledigen und danach trage man den in den Brief ein 5 Wie lange der Brokmerbrief geltendes Recht war ist unklar Die alteren Teile des Briefes kennen noch kein Hauptlingswesen 9 Allerdings baute sich Keno Hilmersna um die Mitte des 14 Jahrhunderts in Oldeborg eine Burg und nannte sich fortan Keno tom Brok 10 Wohl durch das Aufkommen der tom Brok spatestens aber mit dem Sieg der Cirksena wurde dann das Emsiger Recht herrschend auf das Edzard I d Gr Anfang des 16 Jahrhunderts sein ostfriesisches Landrecht aufbaute Bezeichnung BearbeitenDer Brokmerbrief wird schon von seinen Verfassern als Brief bezeichnet So heisst er liudabref Volksbrief sowie in der lateinischen Schlussbemerkung des Exemplars von 1345 als littera brocmannorum bezeichnet 11 Aufbau BearbeitenDer Brokmerbrief lasst sich grob in zwei Abschnitte aufteilen die sich mit bestimmten Rechtsbereichen befassen Diese Einteilung wird manchmal durch Einschube anderer Regelungen durchbrochen Der erste Teil geht etwa bis Artikel 34 In diesem Teil ist eine Art Redjevenverfassung niedergeschrieben Den zweiten Teil bilden Regelungen zum Familienrecht zum Marktfrieden fur den Umgang mit Gewalttaten zum Schuldrecht sowie zum Boden und Erbrecht 5 Einordnung BearbeitenDie Brokmer Handschrift ist einzigartig in der altfriesischen Rechtsliteratur weil es sich hier um ein Gesetzbuch im eigentlichen Sinne handelt und nicht wie bei den anderen altfriesischen Handschriften um eine Rechtskompilation Die anderen Rechtshandschriften sind nichtsystematische Zusammenfassungen des fur einen bestimmten Lebensbereich geltenden Rechts Der Brokmerbrief ist dagegen eine ausfuhrliche Kodifikation der Landes und Gerichtsverfassung ein einheitliches Gesetzeswerk mit einer systematischen Zusammenfassung der Rechtssatze fur das Brokmerland 12 Heute existieren noch zwei Handschriften eine in Oldenburg Niedersachsisches Staatsarchiv die zweite in Hannover Niedersachsische Landesbibliothek 12 Zur Bedeutung des Brokmerbriefs schreiben Wybren Jan Buma und der Rechtshistoriker Wilhelm Ebel Es gibt keine friesische Rechtsquelle die so ausfuhrlich von der Landes und Gerichtsverfassung handelt wie der Brokmerbrief Man sieht formlich wie hier nicht gewachsene langsam gewordene Verhaltnisse eine sozusagen zufallige Aufzeichnung erfahren sondern eine bewusste Rechtsbildung geradezu eine Staatsschopfung am Werke ist Es ist eben ein Kolonialland das hier seine Verfassungsgestalt und die Ordnung seines Rechts und Gerichtswesens erhalt Ein gewisser Rationalismus soweit im 13 Jahrhundert davon die Rede sein kann durchzieht das ganze Gesetzeswerk Dergleichen finden wir im deutschen Mittelalter sonst nur in den Stadtrechten 13 Weiterhin heisst es So ist der Brokmerbrief keine blosse Aufzeichnung alten Gewohnheitsrechts sondern Gesetz im eigentlichen Sinne gewillkurtes vereinbartes gemachtes Recht dessen Geltung auf dem Beschluss des auf dem allgemeinen Versammlungsplatz zusammengetretenen Volkes beruht 14 Literatur BearbeitenBuma W J Hrsg Die Brokmer Rechtshandschriften Oudfriese Taal en Rechtsbronnen 5 Den Haag 1949 Wilhelm Ebel Jan Wybren Buma Das Brokmer Recht 1965 ISBN 3 525 18151 5 online Weblinks BearbeitenDas Brokmer Recht mit Ubersetzung Digitalisat des BrokmerbriefsEinzelnachweise Bearbeiten W J filoloog rechtshistoricus Oudfries Oudfries recht Buma Wilhelm Ebel Das Brokmer Recht Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1965 ISBN 3 525 18151 5 S 11 Brokmerbrief Repertorium Fontium 2 587 In Geschichtsquellen de Bayerische Staatsbibliothek 6 September 2012 abgerufen am 16 November 2017 a b Oebele Vries Eine abwechslungsreiche Sprachlandschaft Die Sprachen der nordostlichen Niederlande mit Einschluss Ostfrieslands In Niederdeutsches Wort Beitrage zur niederdeutschen Philologie Jurgen Macha 2006 S 5 26 abgerufen am 14 Marz 2023 W J filoloog rechtshistoricus Oudfries Oudfries recht Buma Wilhelm Ebel Das Brokmer Recht Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1965 ISBN 3 525 18151 5 S 11 a b c Elmar Seebold Der Aufbau des altfriesischen Brokmerbriefs vol 97 no Jahresband 1975 pp 365 395 online W J filoloog rechtshistoricus Oudfries Oudfries recht Buma Wilhelm Ebel Das Brokmer Recht Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1965 ISBN 3 525 18151 5 S 12 Volker Gabriel Rechts und Gerichtswesen im Lande Wursten vom Ausgang des Mittelalters bis ins 17 Jahrhundert In Uni Hamburg 2004 abgerufen am 14 Marz 2023 Rolf Barenfanger Ostfriesische Verteidigung Steinhauser und Burgen In Matthias Utermann Hrsg Archaologie mittelalterlicher Burgen Mitteilungen der Deutschen Gesellschaft fur Archaologie des Mittelalters und der Neuzeit Nr 20 Deutsche Gesellschaft fur Archaologie des Mittelalters und der Neuzeit e V Paderborn 2008 ISSN 1619 1439 Print ISSN 1619 148X Internet S 69 76 dgamn de Memento vom 25 November 2015 im Internet Archive PDF 3 55 MB W J filoloog rechtshistoricus Oudfries Oudfries recht Buma Wilhelm Ebel Das Brokmer Recht Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1965 ISBN 3 525 18151 5 S 12 W J filoloog rechtshistoricus Oudfries Oudfries recht Buma Wilhelm Ebel Das Brokmer Recht Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1965 ISBN 3 525 18151 5 S 13 W J filoloog rechtshistoricus Oudfries Oudfries recht Buma Wilhelm Ebel Das Brokmer Recht Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1965 ISBN 3 525 18151 5 S 7 a b HDHS Objekt Abgerufen am 1 Marz 2021 W J filoloog rechtshistoricus Oudfries Oudfries recht Buma Wilhelm Ebel Das Brokmer Recht Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1965 ISBN 3 525 18151 5 S 13 Wybren Jan Buma Wilhelm Ebel Das Brokmer Recht Gottingen 1965 S 13 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Brokmerbrief amp oldid 237732420