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Unter dem Schlagwort Breuer Interview versteht man die Aussagen in einem Interview des damaligen Vorstandssprechers der Deutschen Bank Rolf Ernst Breuer im Februar 2002 zur finanziellen Lage der Kirch Gruppe Das Interview kostete die Deutsche Bank fast eine Milliarde Euro und fuhrte zu einem Strafverfahren gegen Vorstandsmitglieder der Bank Inhaltsverzeichnis 1 Das Interview 2 Die rechtliche Auseinandersetzung 2 1 Zivilrechtliche Auseinandersetzungen 2 1 1 Der erste Prozess bis zum BGH Urteil von 2006 2 1 2 Der zweite Prozess bis zum Urteil des OLG Munchen von 2012 2 1 3 Ende der Auseinandersetzung durch Vergleich 2 1 4 Regress der Deutschen Bank gegen Breuer 2 2 Strafverfahren 2 2 1 Anzeige Kirchs 2 2 2 Verfahren wegen versuchten Prozessbetrugs 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDas Interview BearbeitenAm Rande des im Jahr 2002 in New York durchgefuhrten Weltwirtschaftsforums am 3 Februar 2002 gewahrte Breuer Bloomberg TV ein Interview zur finanziellen Situation der Kirch Gruppe das einen Tag spater in Deutschland ausgestrahlt und als Textnachricht verbreitet wurde 1 Auf die Frage nach dem Kreditengagement der Deutschen Bank erlauterte Breuer zunachst dass die Forderungen der Bank im mittleren Bereich lagen und voll gesichert durch ein Pfandrecht auf Kirchs Aktien am Springer Verlag seien Der Bank konne eigentlich nichts passieren Auf die weitere Frage ob man Kirch helfen werde weiterzumachen antwortete er Das halte ich fur relativ fraglich Was alles man daruber lesen und horen kann ist ja dass der Finanzsektor nicht bereit ist auf unveranderter Basis noch weitere Fremd oder gar Eigenmittel zur Verfugung zu stellen Es konnen also nur Dritte sein die sich gegebenenfalls fur eine wie Sie gesagt haben Stutzung interessieren Anfang April 2002 stellte die KirchMedia GmbH amp Co KGaA KirchMedia Insolvenzantrag Im Juni 2002 wurde uber das Vermogen mehrerer zum Kirch Konzern gehorender Gesellschaften darunter der PrintBeteiligungs GmbH das Insolvenzverfahren eroffnet Leo Kirch Gesellschafter der Unternehmensgruppe machte die Ausserung Breuers fur die Insolvenz verantwortlich Er wird mit dem Satz zitiert 2 Erschossen hat mich der Rolf Die rechtliche Auseinandersetzung BearbeitenKirch verklagte 3 sowohl die Deutsche Bank Beklagte zu 1 als auch Breuer personlich Beklagter zu 2 auf Schadensersatz Anwaltlich wurde Kirch durch die Kanzlei von Wolf Rudiger Bub 4 und Peter Gauweiler vertreten 5 Nach Kirchs Tod im Jahre 2011 wurde der Streit von Kirchs Erben weitergefuhrt Zivilrechtliche Auseinandersetzungen Bearbeiten Gericht Klager Beklagter Urteil Fundstelle ErgebnisLandgericht Munchen I Leo Kirch Deutsche Bank Breuer Urteil vom 18 Februar 2003 Az 33 O 8439 02 NJW 2003 1046 Der Klage stattgegebenOberlandesgericht Munchen Leo Kirch Deutsche Bank Breuer Urteil vom 10 Dezember 2003 Az 21 U 2392 03 WM 2004 74 Berufung der Deutschen Bank zuruckgewiesen Klage gegen Breuer abgewiesenBundesgerichtshof Leo Kirch Deutsche Bank Breuer Urteil vom 24 Januar 2006 Az XI ZR 384 03 BGHZ 166 84 Verpflichtung der Beklagten der PrintBeteiligungs GmbH Schadensersatz zu leisten festgestellt Im Ubrigen Klageabweisung Landgericht Munchen I Leo Kirch Deutsche Bank Breuer Urteil vom 22 Februar 2011 Az 33 O 9550 07 KlageabweisungLandgericht Munchen I Kirch Group Litigation Pool Deutsche Bank Breuer Urteil vom 31 Marz 2009 Az 33 O 25598 05 KlageabweisungOberlandesgericht Munchen Kirch Group Litigation Pool Deutsche Bank Breuer 14 Dezember 2012 Az 5 U 2472 09 WM 2013 795 Teilweises Obsiegen der Klagerin Die Kirch Gruppe hatte hohe Schulden bei verschiedenen Banken Die Deutsche Bank hatte eine Kreditforderung gegen die PrintBeteiligungs GmbH Print eine Enkelgesellschaft der TaurusHolding GmbH amp Co KG Taurus in Hohe von 1 4 Milliarden Zu Kirch personlich und zur Taurus unterhielt die Deutsche Bank keine Geschaftsbeziehungen Der erste Prozess bis zum BGH Urteil von 2006 Bearbeiten Die Klage Kirchs aus eigenem und abgetretenem Recht der Taurus und der Print zielte auf Feststellung dass die Beklagten verpflichtet seien dem Klager einen etwaigen durch die Interviewausserung verursachten Vermogensschaden zu ersetzen Der Bundesgerichtshof gab der Klage nur aus abgetretenem Recht der Print statt Fur das Urteil reichte die Wahrscheinlichkeit aus dass durch die Ausserung ein Schaden entstanden war ob und in welcher Hohe war noch offen Die Kosten wurden zu 2 3 dem Klager Kirch und zu je 1 6 den Beklagten Deutsche Bank und Rolf Breuer auferlegt Anspruchsgrundlagen gegen die Deutsche Bank 1 280 BGB in Verbindung mit positiver Vertragsverletzung 241 BGB Verletzung der aus dem Darlehensvertrag folgenden Interessenwahrungs Schutz und Loyalitatspflicht Die Bank muss sich die Ausserung Breuers gem 31 BGB zurechnen lassen Der BGH fuhrt dazu aus Die Verpflichtung beinhaltet unter anderem die Kreditwurdigkeit des Darlehensnehmers weder durch Tatsachenbehauptungen auch wenn sie wahr sind noch durch Werturteile oder Meinungsausserungen zu gefahrden Dieses hat der Beklagte zu 2 jedoch durch seine Antwort auf die letzte der gestellten Interviewfragen des Fernsehjournalisten ob man mehr ihm Kirch hilft weiter zu machen getan Der erste Satz der Antwort das halte ich fur relativ fraglich enthalt eine skeptische Einschatzung des Beklagten zu 2 was die kunftige Bewilligung zusatzlicher Mittel fur Gesellschaften der Kirch Gruppe angeht Diese Einschatzung hatte schon aufgrund des Umstands dass der Beklagte zu 2 als damaliger Vorstandssprecher der Beklagten zu 1 uber die Bewilligung weiterer Kredite fur Gesellschaften der Kirch Gruppe mitentscheiden konnte besonderes Gewicht Dieses wurde durch den zweiten Satz der Antwort des Beklagten zu 2 was alles man daruber lesen und horen kann ist ja dass der Finanzsektor nicht bereit ist auf unveranderter Basis noch weitere Fremd oder gar Eigenmittel zur Verfugung zu stellen noch erheblich gesteigert Zum Finanzsektor gehort als grosste deutsche Bank auch die Beklagte zu 1 Ein verstandiger Zuschauer oder Leser des Interviews dem die damalige Stellung des Beklagten zu 2 als Vorstandssprecher auch aufgrund des Interviews bekannt war musste dessen skeptische Einschatzung der Kreditbereitschaft des Finanzsektors deshalb wie das Berufungsgericht zutreffend ausgefuhrt hat dahin verstehen weder die Beklagte zu 1 noch andere Banken wurden dem Klager und seiner Gruppe auf unveranderter Basis weitere Kredite zur Verfugung stellen Das gilt auch unter Berucksichtigung des Umstands dass sich der Beklagte zu 2 mit Hilfe des Wortes man und des Hinweises auf Medienberichte bemuht hat seine Einschatzung als nicht auf seinem Sonder wissen als Vorstandssprecher beruhend erscheinen zu lassen Der dritte Satz der Antwort des Beklagten zu 2 es konnen also nur Dritte sein die sich gegebenenfalls fur eine wie Sie gesagt haben Stutzung interessieren enthalt eine Bekraftigung des bereits Gesagten indem eine Stutzung des Klagers und seiner Gruppe die sich nach Ausubung der Put Option durch den Springer Verlag mit einem Volumen von 767 Millionen wenige Tage vor dem Interview in einer offentlich diskutierten schweren Finanzkrise befand durch den Bankensektor ausgeschlossen wurde Diese Ausserungen des Beklagten zu 2 waren angesichts seiner damaligen Stellung als Vorstandssprecher der grossten deutschen Bank und seines Ansehens gerade auch in der Kreditwirtschaft geeignet die Aufnahme dringend benotigter zusatzlicher Kredite durch die PrintBeteiligungs GmbH aber auch durch den Klager die TaurusHolding oder andere Gesellschaften der Kirch Gruppe erheblich zu erschweren Es bestand namlich die auf der Hand liegende Gefahr dass andere Kreditinstitute oder sonstige Geldgeber nach den Interviewausserungen des Beklagten zu 2 Kreditwunsche des Klagers oder von Gesellschaften seiner Gruppe ohne unvoreingenommene Prufung ablehnten weil die Beklagte zu 1 als besonders angesehene deutsche Bank trotz ihrer nach Einschatzung des Beklagten zu 2 guten Absicherung des ausgereichten Darlehens zur Vergabe weiterer Kredite auf unveranderter Basis nicht bereit war Die genannten Ausserungen des Beklagten zu 2 stellen danach eine der Beklagten zu 1 nach 31 BGB zuzurechnende Verletzung der aus dem Darlehensvertrag mit der PrintBeteiligungs GmbH folgenden Interessenwahrungs Schutz und Loyalitatspflicht dar Auf die Wahrnehmung berechtigter Eigeninteressen kann sich die Beklagte zu 1 ebenso wenig berufen wie auf das Recht zur freien Meinungsausserung Art 5 Abs 1 Satz 1 GG Dieses erlaubt nicht die Verletzung von Pflichten die die Beklagte zu 1 vertraglich ubernommen hat 2 Haftung der Deutschen Bank wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeubten Gewerbebetrieb 3 Anspruche Kirchs bzw von Taurus gegen die Deutsche Bank hat der BGH abgelehnt da es keine vertraglichen Beziehungen zwischen diesen Parteien gab noch die Voraussetzungen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter vorlagen Der BGH weist in diesem Zusammenhang auf das konzernrechtliche Trennungsprinzip hin 4 Einen Schadensersatzanspruch aus 824 Abs 1 BGB Kreditgefahrdung hat der BGH ebenfalls verneint 5 Dies gilt auch fur einen Verstoss gegen 55a KWG Unbefugte Verwertung von Angaben uber Millionenkredite 6 Ebenfalls verneinte der BGH einen Verstoss gegen 823 Abs 2 BGB i V mit 17 Abs 1 UWG a F Der zweite Prozess bis zum Urteil des OLG Munchen von 2012 Bearbeiten Die KGL Pool GmbH KGL steht wohl fur Kirch Group Litigation vereinte die an sie abgetretenen Anspruche von 17 verschiedenen Gesellschaften der ehemaligen Kirch Gruppe bzw ihrer Insolvenzverwalter Sie behauptete den einzelnen Gesellschaften seien durch das Breuer Interview Schaden entstanden Diese Schaden sollen zum Teil darin gelegen haben dass verschiedene Assets dieser Gesellschaften unter Wert veraussert worden seien Zum anderen Teil soll der Schaden in der Verausserung von Firmenanteilen selbst bestanden haben Wesentlicher Verlust soll der Verkauf der Aktien an der ProSiebenSat1 Media AG an die Investoren um Haim Saban gewesen sein Die KGL Pool GmbH berechnete hier einen Schaden von rund 2 Mrd Euro d h der Kaufpreis soll im Ergebnis um diesen Betrag zu niedrig gewesen sein Die Klage richtete sich dementsprechend auf Ersatz dieses Betrags und die Feststellung weiterer Schadensersatzverpflichtungen Die Klage wurde zur Vermeidung der Verjahrung zum Jahresende 2005 eingereicht und konnte deswegen noch nicht die Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs aus dem ersten Kirch Urteil vom 24 Januar 2006 berucksichtigen enthielt deswegen viele Punkte die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs obsolet waren Das Landgericht Munchen I wies die Klage ohne Beweisaufnahme ab Auf die Berufung fuhrte das Oberlandesgericht Munchen uber einen Zeitraum von etwa einem Jahr und neun Monaten eine Beweisaufnahme mit ca 40 Zeugen durch Dabei ging es vor allem um die Frage ob die Deutsche Bank AG aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen hafte und oder Breuer und die Deutsche Bank AG aus deliktischen Anspruchsgrundlagen Das Oberlandesgericht sah im Urteil vom 14 Dezember 2012 kein Verschulden bei Vertragsverhandlungen nahm aber deliktische Haftung von Breuer und der Deutschen Bank AG aus 823 Abs 1 BGB Verletzung des eingerichteten und ausgeubten Gewerbebetriebs sowie nach 826 BGB an Ferner sollte eine vertragliche Haftung wegen Verletzung einer Hilfsvereinbarung im Zuge des Projektes die ProSiebenSat 1 AG mit der KirchMedie KGaA zu verschmelzen bestehen Im Ergebnis wurde eine Verpflichtung zum Schadensersatz fur viele der 17 Zedenten abgelehnt fur einige aber bejaht Die Hohe des Schadensersatzes fur die Verausserung der Aktien an der ProSiebenSat 1 AG wurde nicht festgestellt hier wurde nur ein Grundurteil ausgesprochen Ende der Auseinandersetzung durch Vergleich Bearbeiten Nach jahrelangen Auseinandersetzungen wurde der Rechtsstreit zwischen den Kirch Erben und der Deutschen Bank am 20 Februar 2014 durch einen Vergleich beendet Die Bank zahlte danach 775 Millionen plus Zinsen nach Darstellung des Manager Magazins eine Gesamtsumme von rd 925 Millionen 6 Hinzu kommen Kosten fur Anwalte und Dritte in Millionenhohe Regress der Deutschen Bank gegen Breuer Bearbeiten Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank hat beschlossen Regressanspruche gegen Breuer geltend zu machen 7 Die Vermogensschadenhaftpflichtversicherung der Deutschen Bank erkannte rd 100 Mio an diese Summe wurde aber um einen Selbstbehalt der Bank von 10 gekurzt In einem Vergleich verpflichtete sich Breuer zur Zahlung von 3 2 Mio 8 Durch diese Zahlung sind rd 3 des materiellen Schadens ausgeglichen die Rufschadigung der Bank kann nicht quantifiziert werden Strafverfahren Bearbeiten nbsp Angeklagter Josef Ackermann 2012Anzeige Kirchs Bearbeiten Am 4 Mai 2002 erstattete Leo Kirch Strafanzeige gegen Rolf Breuer u a wegen Verletzung von Geschaftsgeheimnissen 9 Verfahren wegen versuchten Prozessbetrugs Bearbeiten Die Staatsanwaltschaft Munchen I ermittelte seit 2011 gegen Josef Ackermann Rolf Breuer Jurgen Fitschen das Vorstandsmitglied der Deutschen Bank Stephan Leithner und weitere Personen wegen versuchten Prozessbetrugs vor dem OLG Munchen 10 11 Dabei kam es auch zu Durchsuchungen und Beschlagnahmen Hintergrund der Ermittlungen war der Verdacht dass die Deutsche Bank sich bemuht habe von Kirch ein Mandat fur die Neuordnung seiner in Schwierigkeiten befindlichen Unternehmensgruppe zu erhalten Hintergrund war ein Tagesordnungspunkt der Vorstandssitzung vom 29 Januar 2002 Hierzu konnten Uberlegungen von Investmentbankern der Deutschen Bank gepasst haben wie sie als Berater an einer Restrukturierung oder Zerschlagung der Kirch Gruppe verdienen konnten 12 Mit einer Verfassungsbeschwerde wollte Ackermann verhindern dass die Kirch Erben in der Bank beschlagnahmte Dokumente im Zivilprozess verwenden Ackermann erlitt jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage Das Gericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an wie ein Sprecher erklarte Az 2 BvR 2657 13 Der damit verbundene Antrag auf einstweilige Anordnung habe sich dadurch erledigt erklarte das Gericht auf Anfrage Medienberichten zufolge hat die Staatsanwaltschaft den Erben des Medienunternehmers Leo Kirch Einsicht in Unterlagen gewahrt 13 Im Laufe der Ermittlungen durchsuchte die Staatsanwaltschaft auch die Kanzleiraume der Anwaltssozietat Hengeler Mueller die die Deutsche Bank bis kurz vor dem Kirch Vergleich beraten und vertreten hatte 14 Am 23 September 2014 teilte die Staatsanwaltschaft Munchen I mit dass sie gegen Rolf Breuer Josef Ackermann Clemens Borsig Jurgen Fitschen und das fruhere Vorstandsmitglied Tessen von Heydebreck 15 wegen versuchten Prozessbetrugs in einem besonders schweren Fall erhoben habe Die Ermittlungen wurden aufgrund eines Hinweisbeschlusses des OLG Munchen vom 28 Juni 2011 aufgenommen in dem der Senat erklarte dass er den Aussagen der betreffenden Zeugen keinen Glauben schenke 16 Die Anklagebehorde geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus dass die funf Angeschuldigten kollusiv zusammenwirkten um das Oberlandesgericht Munchen durch falsche Angaben zu tauschen und so eine Klageabweisung zu erreichen Dies gelang jedoch nicht da das Zivilgericht den mundlichen und schriftlichen Vortragen nicht folgte und mit Teilurteil vom 14 Dezember 2012 der Klage der Kirch Seite in wesentlichen Punkten stattgab Fur den Fall einer rechtskraftigen Verurteilung komme auch die Ahndung einer Aufsichtspflichtverletzung OWiG durch die Deutsche Bank mit einer Geldbusse bis zu 1 Million in Betracht Das Landgericht Munchen liess die Anklage gegen Fitschen Breuer Ackermann Borsig und von Heydebreck zu 17 Der Prozess begann am 28 April 2015 18 Im April 2016 wurden alle Angeklagten freigesprochen 19 Literatur BearbeitenPeter Derleder Das Milliardengrab Zum Urteil des OLG Munchen vom 14 Dezember 2012 NJW 2013 1786 1789 Clemens Hopfner Maximilian Seibl Bankvertragliche Loyalitatspflicht und Haftung fur kreditschadigende Ausserungen nach dem Kirch Urteil In BB 2006 673 679 Einzelnachweise Bearbeiten Wortlaut beim Hamburger Abendblatt Abgerufen am 6 Oktober 2014 Handelsblatt Das wohl teuerste Fernsehinterview aller Zeiten Abgerufen am 6 Oktober 2014 teilweise aus eigenem teilweise aus abgetretenem Recht https www juve de markt und management der deutsche bank bezwinger wolf ruediger bub verstorben Joachim Jahn Der Schwarze Sheriff legt alle Amter nieder FAZ vom 1 April 2015 S 15 Manager Magazin Deutsche Bank einigt sich mit Kirch Erben FAZ Abgerufen am 2 Marz 2015 Breuer zahlt Deutscher Bank 3 2 Millionen Abgerufen am 1 April 2016 Der Untergang des Kirch Imperiums Abgerufen am 7 Oktober 2014 Jurgen Fitschen Zweites Ermittlungsverfahren gegen Deutsche Bank Chef Abgerufen am 10 Oktober 2014 Manager Magazin Staatsanwalt ermittelt auch gegen Deutsche Bank Vorstand Leithner Der Spiegel 44 2014 Stresstest in der Wagenburg Niederlage fur Ackermann im Kirch Streit Abgerufen am 30 Oktober 2014 Manager Magazin Razzia bei Deutsche Bank Anwalten Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Deutsche Bank Chef Fitschen Abgerufen am 29 Oktober 2014 Presseerklarung der Staatsanwaltschaft Munchen I vom 23 September 2014 abgerufen am 10 Oktober 2014 Suddeutsche Zeitung Munchner Richter lassen Anklage gegen Fitschen zu Abgerufen am 2 Marz 2015 Deutschlandfunk Sendung Hintergrund 27 28 April 2015 FAZ Freispruch erster Klasse Abgerufen am 26 April 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Breuer Interview amp oldid 231600673