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Die Bildung bewaffneter Gruppen ist eine Straftat die in Deutschland in 128 StGB normiert ist Bei dem Delikt handelt es sich um ein Vergehen das mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird Die Straftat ist ein abstraktes Gefahrdungsdelikt das im Zusammenhang mit Hochverrat friedensgefahrdenden Beziehungen dem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs aber auch der Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen gem 129 und 129a StGB eine Rolle spielen kann Nach herrschender Meinung schutzt die Vorschrift das Gewaltmonopol des Staates den inneren Rechtsfrieden sowie die Wehrhoheit der Bundesrepublik Deutschland 1 Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 2 Inhalt 2 1 Bewaffnete Gruppe 2 2 Tathandlung 3 Rechtfertigungsgrunde 4 EinzelnachweiseEntwicklung BearbeitenDie Vorschrift damals 127 wurde durch Artikel 1 Nr 11 des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts mit Wirkung zum 1 April 1998 geandert Die Neufassung modernisierte nicht nur die Terminologie in der alten Fassung war noch von bewaffneten Haufen die Rede sondern erweiterte den Anwendungsrahmen des Tatbestandes erheblich Zum 1 Oktober 2021 wurde die Vorschrift ohne inhaltliche Anderung auf 128 verschoben 2 Inhalt BearbeitenBewaffnete Gruppe Bearbeiten Indem der Gesetzgeber den Begriff Haufen durch den der Gruppe ersetzte stellte er klar dass sich die Vorschrift nicht nur auf Zusammenschlusse bezieht die auf kriegerische Auseinandersetzungen hinauslaufen Die Gruppe muss zudem nicht dauerhaft oder fur zahlreiche Einsatze gebildet worden sein so dass die Vorschrift auch Kampfgruppen erfasst die bei bestimmten Gelegenheiten wie Demonstrationen und Besetzungen aktiv werden 3 In Einzelfragen des Tatbestandsmerkmals bewaffnete Gruppe gibt es unterschiedliche Auslegungen So ist fur Thomas Fischer eine Mehrheit von mindestens drei Personen ausreichend die sich zu einem bedrohlichen oder gewalttatigen Handeln zusammengefunden haben 4 wahrend fur andere Kommentatoren ein Zusammenschluss von zwei oder drei Menschen in der Regel nicht ausreicht um eine nennenswerte Gefahr fur den inneren Rechtsfrieden darstellen zu konnen Die Gruppe muss bewaffnet sein oder uber andere gefahrliche Werkzeuge verfugen worunter man solche im Sinne des 244 Abs 1 Nr 1 StGB versteht Waffen werden im technischen Sinne verstanden erfassen also Mittel die dazu bestimmt sind Menschen korperlich zu verletzen Tathandlung Bearbeiten Die Tathandlung besteht auf funf moglichen Varianten Der Tater muss unbefugt eine bewaffnete Gruppe gebildet befehligt sich ihr angeschlossen sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sie unterstutzt haben Rechtfertigungsgrunde BearbeitenWegen des Gewaltmonopols des Rechtsstaates spielen allgemeine Rechtfertigungsgrunde in der Regel keine Rolle So lassen sich unter dem Gesichtspunkt eines vermeintlichen Notstandes weder Selbstverteidigungs Einheiten nationaler ethnischer oder religioser Minderheiten noch bewaffnete Burgerwehren rechtfertigen die vorgeben bestimmte Formen der Kriminalitat verhindern zu wollen 5 Einzelnachweise Bearbeiten Thomas Fischer 127 Bildung bewaffneter Gruppen in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 Rn 2 S 909 Bundesgesetzblatt Abgerufen am 2 Oktober 2021 Thomas Fischer 127 Bildung bewaffneter Gruppen in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 Rn 3 S 910 Thomas Fischer 127 Bildung bewaffneter Gruppen in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 Rn 2 S 909 Thomas Fischer 127 Bildung bewaffneter Gruppen in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 Rn 11a S 911Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bildung bewaffneter Gruppen amp oldid 217268997