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Die Beteiligung am unerlaubten Glucksspiel ist eine Straftat die in Deutschland in 285 StGB normiert ist Danach wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bestraft wer sich an einem unerlaubten offentlichen Glucksspiel im Sinne des 284 StGB beteiligt Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund und Einzelheiten 2 Tathandlung und Schuld 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseHintergrund und Einzelheiten BearbeitenDie heutige Norm entspricht in Tatbestand und Strafrahmen der alten Fassung des 284a StGB und wurde im Rahmen des 6 Strafrechtsreformgesetzes eingefugt Im Vergleich zur unerlaubten Veranstaltung eines Glucksspiels erfasst die Vorschrift primar die Spieler und nicht die Veranstalter Wenn diese sich auch als Spieler beteiligen werden sie in der Regel nach 284 StGB bestraft so dass 285 zurucktritt 1 Liegt eine behordliche Erlaubnis vor braucht die Frage der Rechtswidrigkeit nicht geklart zu werden da bereits der Tatbestand nicht erfullt ist Tathandlung und Schuld BearbeitenDer Tater muss sich als Spieler beteiligen und sein Vorsatz die Offentlichkeit des Spiels sowie dessen Qualitat als Glucksspiel umfassen Wenn er sein Spielrisiko durch Manipulation minimiert oder ausschliesst ist eine Tateinheit mit Betrug gem 263 StGB moglich Da es nicht notig ist das Spiel gewerbsmassig zu betreiben macht sich des Vergehens ebenfalls strafbar wer bloss bei einer Gelegenheit an ihm teilnimmt 1 Geht es um die Schuld des Taters wird haufig gefragt ob und inwieweit sich pathologisches Spielen auswirken kann und bei der Wurdigung des Falles gepruft werden muss Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die sog Spielsucht isoliert betrachtet keine seelische Storung im Sinne des 20 StGB dar welche die Schuldfahigkeit ausschliesst oder erheblich mindert Fuhrt das selbstzerstorerische Verhalten des Spielers hingegen zu schwersten Veranderungen der Personlichkeit oder hat er bei Beschaffungstaten unter starken Entzugserscheinungen gelitten ist es moglich dass seine Schuldfahigkeit nach 21 StGB vermindert ist 1 Siehe auch BearbeitenSchwarze Lotterie Schwarze WetteEinzelnachweise Bearbeiten a b c Thomas Fischer 285 Beteiligung am unerlaubten Glucksspiel Rn 2 in Strafgesetzbuch und Nebengesetze C H Beck Munchen 2012 S 2068Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beteiligung am unerlaubten Glucksspiel amp oldid 217215902