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Im osterreichischen Sachenrecht bezeichnet nach 309 ABGB Besitz die vom Besitzwillen animus getragene unmittelbare Verfugungsgewalt corpus eines Menschen uber eine Sache Das osterreichische ABGB ist als naturrechtliche Kodifikation des beginnenden 19 Jahrhunderts dem Romischen Recht naher als das deutsche BGB Dies zeigt sich insbesondere beim Besitz wo das ABGB zwischen Innehabung und tatsachlichem Besitz in romischrechtlicher Manier unterscheidet Inhaltsverzeichnis 1 Innehabung und Besitz 2 Arten des Besitzes 3 Besitzschutz 4 LiteraturInnehabung und Besitz BearbeitenInnehabung Inhaber ist derjenige der eine Sache nur in seiner Verfugungsgewalt hat Besitz Besitzer ist der der animus Wille die Sache als die seinige zu behalten und corpus Innehabung hat Eigentumer Eigentumer ist der dem die Sache rechtmassig gehort Beispiele Der Entlehner ist Inhaber da er den Besitzwillen eines anderen anerkennt Der Dieb ist unredlicher Besitzer da er Innehabung und Eigenbesitzwille hat Arten des Besitzes BearbeitenIm Einzelnen kann man unterscheiden Sachbesitz Rechtsbesitz Sachbesitz Besitz einer korperlichen Sache Rechtsbesitz Besitz von Rechten also unkorperlichen Sachen immaterielles Gut wobei sich diese Rechte auf korperliche Sachen z B Mietgegenstand beziehen und auf dauernde Ausubung gerichtet sein mussen Rechtmassigkeit Redlichkeit Echtheit rechtmassiger Besitz Besitz aufgrund eines gultigen Titels z B Kauf redlicher Besitz Der Besitzer halt die Sache aus wahrscheinlichen Grunden fur die seinige echter Besitz Besitz nec vi nicht gewaltsam entzogen nec clam nicht heimlich entzogen nec precario nicht aufgrund einer Bittleihe Treffen alle drei Eigenschaften Rechtmassigkeit Redlichkeit und Echtheit zu spricht man von einem dreifach qualifizierten Besitz Besitzschutz BearbeitenDer Besitz ist geschutzt durch Besitzstorungsklage Eine Klage auf Feststellung der Storung Wiederherstellung des ruhigen Besitzstandes und Untersagung weiterer Storungen Actio Publiciana Eine Klage auf Feststellung der Besitzverhaltnisse und deren Herausgabe Selbsthilfe Kame behordliche Hilfe zu spat und besteht dringende Gefahr darf der Besitzer seinen Besitz durch angemessene Gewalt schutzen 344 ABGB Notwehr Schadigende Handlungen gegen den Angreifer wenn sie zur Abwehr eines Angriffs erfolgenLiteratur BearbeitenPeter Apathy Gert Iro Burgerliches Recht Band 4 Sachenrecht Springer Wien 2002 ISBN 978 3 211 83761 0 Gunter Wesener Zur Dogmengeschichte des Rechtsbesitzes In Festschrift Walter Wilburg zum 70 Geburtstag Graz 1975 S 453 476 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besitz Osterreich amp oldid 178824032