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Die Belohnungstheorie ist eine positive Theorie zur Rechtfertigung der staatlichen Gewahrung eines zeitlich begrenzten Ausschliesslichkeitsrechts in Gestalt eines Patents an den Erfinder oder dessen Rechtsnachfolger 6 Patentgesetz PatG Die Belohnungstheorie wird heute neben der Anspornungstheorie als die wichtigste Rechtfertigungstheorie angesehen Inhaltsverzeichnis 1 Bedurfnis nach Rechtfertigung der Patentgewahrung 2 Die Belohnung des Erfinders fur seine soziale Leistung 3 Historischer Ursprung der Belohnungstheorie 4 Kritik 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseBedurfnis nach Rechtfertigung der Patentgewahrung BearbeitenEine Rechtfertigung der Patentgewahrung wird generell fur notwendig erachtet weil Monopole grundsatzlich im Widerspruch zu einem ungehinderten Wettbewerb der Marktteilnehmer stehen einer der wichtigsten Komponenten der seit Alfred Muller Armack in der Bundesrepublik Deutschland geltenden und allgemein anerkannten freien und sozialen Marktwirtschaft Monopole stehen einem freien Wettbewerb als hinderlich entgegen weil sie einen einzelnen Marktteilnehmer namlich den Monopolinhaber gegenuber anderen Marktteilnehmern bevorteilen Die Belohnung des Erfinders fur seine soziale Leistung BearbeitenNach der Belohnungstheorie wird dem Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger dafur dass er durch seine Erfindung die Anmeldung derselben zum Patent und die damit einhergehende Offenbarung der Erfindung gemass 31 PatG der Allgemeinheit einen nutzlichen Dienst eine soziale Leistung erwiesen hat ein Vorteil Lohn zuerkannt indem ihm der Staat ein Patent und damit ein zeitlich begrenztes Ausschliesslichkeitsrecht an der Erfindung gewahrt 1 Kurz gesagt dem Erfinder gebuhre das Patent als Anerkennung und Lohn fur seine geistige Arbeit 2 Historischer Ursprung der Belohnungstheorie BearbeitenDie Belohnungstheorie lasst sich auf den englischen Philosophen und Nationalokonom John Stuart Mill zuruckfuhren Dieser wandte sich zwar stets gegen Monopole befurwortete aber gleichwohl Patente als gerechtfertigte Belohnung des Erfinders 3 Die von Mill erstmals ausdrucklich formulierte Idee einer Belohnungstheorie basiert auf dem Grundprinzip der Gerechtigkeit und orientiert sich ganz konkret an den in der Wettbewerbspraxis herrschenden Gegebenheiten Der Erfinder soll um seinen gerechten Lohn in Form von erzieltem Gewinn tatsachlich realisieren zu konnen durch das ihm erteilte Ausschliesslichkeitsrecht einen ausreichenden Vorsprung vor Konkurrenten Nachahmern gesichert erhalten 4 Machlup sieht hinter der Belohnungstheorie die Grundidee stehen dass das Patentsystem einen funktionierenden Wettbewerb zu schaffen vermag 5 Kritik BearbeitenKritiker jeglichen Patentschutzes konnten gegen die Belohnungstheorie einwenden es musse nicht jemand dafur belohnt werden dass er mehr oder weniger zufallig einen technischen Gedanken als erster offenbare der in Wirklichkeit aus dem Gesamtwissen der Gesellschaft entsprungen sei Auch konnte man der Belohnungstheorie entgegnen dass aus ihr keineswegs zwingend ein sich auf Ausschliesslichkeitsrechte stutzendes Patentsystem folgen musse Es genuge vielmehr dem Erfinder Anerkennung und einen Vergutungsanspruch gegenuber dem Staat zuteilwerden zu lassen 6 Als problematisch wurde es sich allerdings erweisen festzulegen nach welchen Kriterien sich der Vergutungsanspruch im jeweiligen Einzelfall bestimmen soll 7 Den Kritikern der Belohnungstheorie muss im Ubrigen entgegengehalten werden dass der Erfinder nachdem er seine Idee durch Formulierung und Einreichung einer Patentanmeldung sowie nach 18 Monaten erfolgender Offenlegung derselben der Allgemeinheit zuganglich gemacht hat noch keineswegs sicher sein kann dass er seine Belohnung in Form eines erteilten Patents letztlich auch erhalt Denn selbst wenn der Erfindungsgedanke das Erfordernis der Neuheit erfullt so muss er neben einer gewerblichen Anwendbarkeit zusatzlich noch Erfindungshohe aufweisen d h auf einer erfinderischen Tatigkeit beruhen 1 Abs 1 PatG 8 Vornehmlich das letztgenannte gesetzliche Erfordernis fuhrt namlich in der Praxis dazu dass nur etwa auf ein Drittel aller eingereichten Patentanmeldungen nach Abschluss des strengen patentamtlichen Prufungsverfahrens schliesslich auch ein Patent erteilt wird 9 Siehe auch BearbeitenPatent Ausschliesslichkeitsrecht Erfindung Erfinder Erfindernennung Erfinderbenennung Monopol Anspornungstheorie Veroffentlichungstheorie Naturrechtstheorie Umgehungstheorie Negative PatenttheorieLiteratur BearbeitenRudolf Krasser Lehrbuch des Patentrechts 4 Auflage Munchen 1986 Alfred Muller Armack Wirtschaftslenkung und Marktwirtschaft Hamburg 1947 Alfred Muller Armack u a Hrsg Beitrage zur Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft Koln 1966Weblinks BearbeitenPatenttheorie Patenttheorien Forum PatentEinzelnachweise Bearbeiten Dietrich Scheffler Das deutsche Patentsystem und die mittelstandische Industrie Eine theoretische und empirische Untersuchung Diss Stuttgart 1986 S 159 ff Friedrich Karl Beier Die herkommlichen Patenttheorien und die sozialistische Konzeption des Erfinderrechts in GRUR Int 1970 S 2 John Stuart Mill Principles of Political Economy London 1848 S 2 Wolfgang Bernhardt Die Bedeutung des Patentschutzes in der Industriegesellschaft Koln Berlin Bonn Munchen 1974 S 9 Fritz Machlup Die wirtschaftlichen Grundlagen des Patentrechts Weinheim 1961 S 174 ff H Hirsch Patentrecht und Wettbewerbsordnung in WuW 1970 S 99 ff J Bussmann Patentrecht und Marktwirtschaft In GRUR 1977 S 121 ff Scheffler Einzelnachw 1 S 162 So Kurt Bartenbach Die Erfindervergutung bei benutzten nicht patentgeschutzten Diensterfindungen In Kurt Bartenbach u a Entwicklungstendenzen im gewerblichen Rechtsschutz Festschrift zum 20 jahrigen Bestehen des VVPP Koln 1975 S 132 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Belohnungstheorie amp oldid 178844687