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Burgernutzen ist ein stadtisches Vermogen mit Nutzungsrecht durch die Burger Unter anderem zahlt dazu das Gabholz ein altes Gewohnheitsrecht das auch heute noch in verschiedenen Gemeinden in Kraft ist Danach konnen die alteingesessenen Einwohner pro Jahr eine bestimmte Menge an Brennholz kostenlos von der Gemeinde beziehen wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfullen Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Deutschland 3 Schweiz 4 Nutzburger 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenSchon seit dem Mittelalter gibt es dieses Recht Holz aus dem gemeindeeigenen Wald zu erhalten Der Wald war ein Bestandteil der Allmende und wahrend sich die anderen Rechte wie Mastungs und Weiderecht Muhlrecht Fischrecht und andere Rechte verandert haben blieb der Burgernutzen auf Holzbezug bis heute erhalten Deutschland BearbeitenIn der badischen Gemeindeordnung von 1831 wurde dieses Gewohnheitsrecht gesetzlich geregelt Entweder erbte es jeweils der alteste Sohn eines Nutzburgers oder ein Mann liess sich mit fruhestens 25 Jahren in die Warteliste eintragen Starb ein Nutzburger oder verliess er die Gemeinde dann ruckte der nachste auf der Warteliste nach und kaufte sich mit einer Gebuhr lebenslang in den Burgernutzen ein Jahrlich wurde der Holz Ster offentlich verlost so dass die Qualitat des Holzes und der Platz wo das Holz im Wald lag dem Los uberlassen wurde Das Holz wurde als Brenn oder Bauholz verwendet Die badische Gemeindeordnung von 1921 schaffte dieses Recht fur Gemeinden mit uber 10 000 Einwohner ab In der ab 1955 gultigen Gemeindeordnung von Baden Wurttemberg war der Burgernutzen nur noch fur Gemeinden mit unter 3 000 Einwohnern erlaubt Das Gesetz uber das Gemeindegliedervermogen von 1966 bestimmt dass alle ehemals badischen Gemeinden das Nutzburgerrecht auslaufen lassen mussen Schweiz BearbeitenIn der Schweiz wird Gabholz auch heutzutage noch gewahrt Beispielsweise hat 2004 die Gemeinde Rothenfluh ein neues Gabholzreglement erlassen 1 Nutzburger BearbeitenNutzburger sind die Gemeindemitglieder denen jahrlich eine bestimmte Menge Holz aus dem gemeindeeigenen Wald zur privaten Verwendung zusteht Literatur BearbeitenBernward Damm Der badische Burgernutzen stirbt aus In Heilbronner Stimme vom 14 Dezember 1983Weblinks Bearbeiten Gabholz eine soziale Allmende von Silke HelfrichEinzelnachweise Bearbeiten Gabholzreglement vom 11 Dezember 2003 mit Gultigkeit ab 1 Januar 2004 Memento des Originals vom 25 Februar 2014 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www baselland ch PDF 26 kB Normdaten Sachbegriff GND 4488602 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Burgernutzen amp oldid 234786286