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Gemeindegliedervermogen ist jenes Vermogen einer Gemeinde dessen Ertrag nach fruherem Recht nicht dieser sondern anderen Berechtigten zusteht z B Nutzungsrechte am gemeindlichen Grundvermogen Neues Gemeindegliedervermogen kann nicht mehr gebildet werden weil seit den 1960er Jahren eine Umwandlung sonstigen Gemeindevermogens in Gemeindegliedervermogen gesetzlich ausgeschlossen ist Uberwiegend handelt es sich um ein altes Gewohnheitsrecht des sogenannten Burgernutzens nach dem z B alteingesessenen Gemeindebewohnern pro Jahr eine bestimmte Menge an Brennholz Gabholz kostenlos oder zu sehr gunstigem Preis zusteht Dieses Nutzungsrecht leitete sich im 19 Jahrhundert aus der Allmende gemeinsames Eigentum am Wald ab In Baden bestand dieses Recht bis 1966 und lauft seither aus in der Schweiz existiert es noch in einigen Kleingemeinden Weblinks BearbeitenJuristisches Lexikon Gemeindegliedervermogen Gabholz eine soziale Allmende von Silke Helfrich 1 Landwirtschaftserbrecht Gemeindegliedervermogen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gemeindegliedervermogen amp oldid 232041132