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Die Auslandstrennungsgeldverordnung ATGV der Bundesrepublik Deutschland ist eine Rechtsverordnung die die Zahlung von Auslandstrennungsgeld fur Besoldungs empfanger des Bundes regelt BasisdatenTitel Verordnung uber das AuslandstrennungsgeldKurztitel AuslandstrennungsgeldverordnungAbkurzung ATGVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 14 Abs 1 BUKG 82 Abs 3 83 Abs 4 BBesGRechtsmaterie Besoldungsrecht Reise und Umzugskosten Unterhalts zuschussFundstellennachweis 2032 3 14Erlassen am 27 Juni 2018 BGBl 2018 I S 891 Inkrafttreten am 1 Januar 2019Letzte Anderung durch Art 11 VO vom 8 Januar 2020 BGBl I S 27 35 Inkrafttreten derletzten Anderung uberw 1 Januar 2020 Art 14 VO vom 8 Januar 2020 Weblink Text der ATGVBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Ahnliche Vorschriften 3 Geschichte 4 Siehe auch 5 WeblinksInhalt BearbeitenDiese ATGV regelt die bei grenzuberschreitenden dienstlichen Massnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein fur Bundesbedienstete geltenden Vorschriften uber die Gewahrung von Trennungsgeld 1 ATGV Auslandstrennungsgeld wird z B aus Anlass von Umsetzungen Abordnungen Kommandierungen Versetzungen vom Inland ins Ausland im Ausland und vom Ausland ins Inland gewahrt 2 Abs 1 ATGV Mit dem AGTV werden notwendige Auslagen fur getrennte Haushaltsfuhrung an einen anderen als den bisherigen Dienst oder Wohnort unter Berucksichtigung der hauslichen Ersparnis erstattet und die durch sie entstehenden materiellen und immateriellen Belastungen abgegolten 2 Abs 2 ATGV Berechtigt sind Bundesbeamte Richter im Bundesdienst Berufssoldaten Soldaten auf Zeit einschliesslich in den Bundesdienst abgeordnete Beamte und Richter aber keine Ehrenbeamten und ehrenamtliche Richter 3 Abs 1 ATGV ATGV werden gewahrt in Form von Auslandstrennungstagegeld 7 ATGV Auslandstrennungsubernachtungsgeld 8 ATGV Abgeltung auslandstrennungsbedingten Mehraufwands 9 ATGV Entschadigung bei taglicher Ruckkehr zum Wohnort 11 Abs 1 ATGV Entschadigung wenn am neuen Dienstort keine Auslandsdienstbezuge gezahlt werden 12 Abs 7 ATGV Entschadigung im Einzelfall aus Sicherheitsgrunden oder wegen anderer aussergewohnlicher Verhaltnisse im Ausland 12 Abs 8 ATGV und als Reisebeihilfen fur Heimfahrten 13 ATGV Das ATGV wird auf Antrag gewahrt der nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr gestellt werden kann 15 Abs 1 ATGV Ahnliche Vorschriften BearbeitenTrennungsgeld nach der Trennungsgeldverordnung TGV steht zu bei Versetzungen versetzungsgleichen Massnahmen und Abordnungen im Inland Geschichte BearbeitenDie neue Auslandstrennungsgeldverordnung hat die Verordnung vom 4 Mai 1991 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22 Januar 1998 BGBl 1998 I S 189 die zuletzt durch Artikel 35 des Gesetzes vom 29 Marz 2017 BGBl 2018 I S 626 geandert worden ist ersetzt Die Regelungen der ehemaligen Richtlinie uber die Bezahlung einer Aufwandsentschadigung an Bundesbeamte in Fallen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsfuhrung bei Versetzungen Abordnungen und Kommandierungen vom Inalnd in das Ausland im Ausland und vom Ausland in das Inland AER wurden in die neue ATGV integriert Siehe auch BearbeitenTrennungsgeld Bundesreisekostengesetz BundesumzugskostengesetzWeblinks BearbeitenTrennungsgeld Ausland In https www bva bund de Bundesverwaltungsamt abgerufen am 12 September 2019 Informationen fur Auslandsumzuge bei voller Zusage der UKV mit Hinweisen zur Auslandsbesoldung PDF In https www bundeswehr de BAIUDBw Kompetenzzentrum Travel Management 21 August 2019 abgerufen am 12 September 2019 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Richtlinie uber die Zahlung einer Aufwandsentschadigung an Bundesbeamte in Fallen dienstlich veranlasster doppelter Haushaltsfuhrung bei Versetzungen und Abordnungen vom Inland ins Ausland im Ausland und vom Ausland ins Inland 28 Juni 2018 abgerufen am 12 September 2019 GMBl 2018 Nr 33 S 629 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Auslandstrennungsgeldverordnung amp oldid 199283715