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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Der animus rem sibi habendi lat fur Einstellung eine Sache fur sich zu haben Zivilrecht der Besitzwille ist die im Strafrecht bedeutende Zueignungsabsicht In 242 StGB ist es die uber den blossen Vorsatz hinausgehende Zueignungsabsicht in der Absicht sich die Sache rechtswidrig zuzueignen die den subjektiven Tatbestand des Diebstahls komplettiert In 246 StGB Unterschlagung lasst die herrschende Meinung jede Manifestation des Zueignungswillens genugen um das objektive Merkmal des Sich Aneignens zu erfullen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Animus rem sibi habendi amp oldid 208309700