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Ein Amtsbezirk war zwischen 1853 und 1867 der Rayon eines Bezirksamtes das in der Habsburgermonarchie die erste Stufe der Verwaltung darstellte Inhaltsverzeichnis 1 Schaffung 2 Bezirksamt 3 Aufgaben 4 Auflosung 5 Quellen 6 Literatur 7 EinzelnachweiseSchaffung BearbeitenDie Amtsbezirke bzw die Bezirksamter wurden im Zuge der Reformen nach 1848 geschaffen wobei man sich an den Werbbezirken orientierte und unmittelbar den Kreisverwaltungen unterstellt deren Aufgaben sie weitgehend ubernahmen Die Amtswirksamkeit der Bezirksbehorden wurde durch Entschliessung von 14 September 1852 festgelegt und im Reichsgesetzblatt Nr 10 im Jahr 1853 verlautbart nachdem sie bereits 1849 von Innenminister Alexander von Bach im Rahmen einer Neuorganisation des Verwaltungsapparates vorgeschlagen wurden Denn mit dem Umbruch 1848 standen nun erstmals die einzelnen Burger den Behorden gegenuber und nicht mehr die nun aufgelosten Herrschaften was einen bedeutenden Mehraufwand mit sich brachte Bezirksamt BearbeitenDie Bezirksamter wurden damit zur untersten landesfurstlichen Behorde in allen nicht ausdrucklich anders geregelten Angelegenheiten Insbesondere in Gerichts und Steuerangelegenheiten wurden sie zur ersten Instanz Mit der Einrichtung von Bezirksamtern stiegen die Kreisamter zur ubergeordneten Behorden auf Bezirksamter waren in allen Kronlandern eingerichtet um damit die autonom eingerichteten Ortsgemeinden eines Gebietes zur untersten staatlichen Verwaltungseinheit zusammenzufassen An der Spitze jedes Amtsbezirkes stand ein Bezirksvorsteher der die Gesamtverantwortung trug und zugleich auch das nachgeordnete Steueramt beaufsichtigte 1 Ab 1854 sprach man juristisch von gemischten Bezirksamtern in denen Verwaltung und Justiz noch nicht getrennt waren Aufgaben BearbeitenDas weit gestreute Aufgabenportefeuille umfasste neben der hoheitlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit wie etwa dem Aufrechterhalten der Sicherheit der Konskription oder dem Setzen von Massnahmen im Katastrophenfall beispielsweise auch den Erhalt der Strassen das Verleihen von Gewerbebefugnissen das Ausstellen von Heimatscheinen die Obsorge der Armen und Krankenpflege Auflosung Bearbeiten1868 wurden Kreis und Bezirksamter aufgelost und in die bis heute bestehenden Bezirkshauptmannschaften uberfuhrt Im zwischenzeitlich herausgelosten Bereich der Justiz uberdauerten diese Strukturen aber in Form von Bezirksgerichten und Kreisgerichten heute Landesgerichte weshalb sich die Amtsbezirke mit den nachmaligen Gerichtsbezirken weitgehend deckten Quellen BearbeitenReichs Gesetz Blatt fur das Kaiserthum Osterreich Jahrgang 1853 IV Stuck Nr 10 Literatur BearbeitenThomas Stockinger Bezirke als neue Raume der Verwaltung Die Einrichtung der staatlichen Bezirksverwaltung in den Kernlandern der Habsburgermonarchie nach 1848 aus Administory Zeitschrift fur Verwaltungsgeschichte Band 2 1917 ISSN 2519 1187 onlineEinzelnachweise Bearbeiten Ignaz Bankoffer Handbuch der Geographie des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns Verlag Leopold Sommer 1855 Wien Seite 91ff PDF Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amtsbezirk Habsburgermonarchie amp oldid 232777612