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Ein Werbbezirk ist eine historische Verwaltungseinheit des 18 und 19 Jahrhunderts in Osterreich Das Wort ist abgeleitet von anwerben fur militarische Dienste Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Umfang und Entwicklung 3 Wirkungen 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenWerbbezirke hatten die Aufgabe die Verwaltungsangelegenheiten fur die Rekrutierung von Soldaten und Zugvieh fur die Regimenter im Heer des Habsburgerreichs zu erledigen Die Einrichtung der Werbbezirke erfolgte ab 1770 im Zusammenhang mit der Volkszahlung und Hausernummerierung Basis ist ein Patent Maria Theresias vom 10 Marz 1770 uber die Einfuhrung eines ordentl und bestandigen Recroutierungs Systematis und eigener Regiments Werb Bezirken Zwei zusatzliche Patente aus 1771 und ein Rundschreiben Kurrende vom 3 Juli 1773 enthielten weitere Bestimmungen 1 Umfang und Entwicklung BearbeitenWerbbezirke bestanden aus mehreren Numerierungsabschnitten Eine Grundherrschaft die wegen ihrer Grosse und ortlichen Lage geeignet erschien Werbbezirksherrschaft 2 erhielt die Numerierungsabschnitte einer oder mehreren Pfarren zur Verwaltung zugewiesen Im Allgemeinen waren in den Werbbezirken die Gebiete mehrerer heutiger Gemeinden zusammengefasst Die Grenzen der Werbbezirke sind fur die Anfangszeit ihres Bestehens der zweiten Halfte des 18 Jahrhunderts nicht immer genau feststellbar weil es zur Zeit ihrer Grundung noch keine genauen Landkarten gab Numerierungsabschnitte grosser Pfarren wurden teilweise auf mehreren Herrschaften aufgeteilt Da es Pfarren gab die aus mehreren nicht zusammenhangenden Teilen bestanden entstanden auch Werbbezirke mit mehreren Teilen Sitz eines Werbbezirks war in der Regel der Sitz einer grosseren Grundherrschaft der nicht immer im Gebiet der ihm zugeordneten Numerierungsabschnitte lag Dort war ein Werbbezirkskommissar tatig der im Regelfall ein Mitarbeiter dieser Grundherrschaft war Die Kosten der damit verbundenen Tatigkeiten hatte die Grundherrschaft selbst zu tragen Damit konzentrierte sich der Arbeitsaufwand auf einzelne Grundherrschaften wogegen andere Herrschaften unbelastet blieben Die Grenzen der Werbbezirke wurden haufig geandert Eine der wesentlichsten Ursachen fur Grenzanderungen war neben den Beschwerden uber die ungleichmassige Belastung der Werbbezirksherrschaften die Neuordnung der Pfarren durch die Pfarrregulierung von 1783 bis 1785 Beispielsweise waren von den 280 steirischen Werbbezirken des Jahres 1779 im Jahr 1848 nur 45 in ihren Grenzen unverandert geblieben 3 Die Werbbezirke wurden neben den militarischen Angelegenheiten auch fur andere Aufgaben herangezogen wie z B fur die Organisation der Arbeiten an den Katasteraufnahmen oder fur die Steuereinhebung wodurch Werbbezirke auch Steuerbezirke genannt wurden Dies fuhrte zu Klagen der Grundherrschaften bei denen der Sitz eines Werbbezirks lag Aus den ursprunglich fur militarische Zwecke geschaffenen Einrichtungen waren Verwaltungsbehorden geworden aber die Kosten der Werbbezirkskommissare und ihres Amtsaufwandes hatte nach wie vor die ursprunglich festgelegte Grundherrschaft zu tragen Nach einer langeren Zeit einschlagiger Forderungen die ab 1791 gesammelt worden waren wurden die Werbbezirksgrenzen zu Beginn des 19 Jahrhunderts verandert was zu einer Entlastung der Grundherrschaften fuhrte 4 Ein Gutachten des Grazer Guberniums vom 24 Marz 1812 belegt dass die Werbbezirke Vorzuge boten weil sie ein geschlossenes Gebiet aufwiesen und die Kammer wie die Gemeinden fast nichts kosten wurden weil nach wie vor die Grundherrschaften die Kosten zu tragen hatten Die einheitlichen Werbbezirke seien fur die damalige Steiermark notwendig weil beispielsweise Graz 2656 Hauser hatte von denen aber nur 453 dem Magistrat die restlichen 2203 Hauser verschiedenen fremden Grundherrschaften angehorten Bei den Grundherrschaften landlicher Gebiete war es nicht anders Untertanen des Stiftes Rein beispielsweise lagen vom Cillier Kreis bis in das Salzkammergut verstreut Als Kritikpunkt wurde die Kostenuberwalzung auf die Grundherrschaften deutlich gemacht Die Werbbezirkskommissare seien als Staatsbeamte zu bezeichnen von deren Tuchtigkeit Redlichkeit und Eifer die Ausfuhrung der Regierungsmassnahmen abhange Aber sie wurden von Privatpersonen angestellt und bezahlt sie seien von keiner Staatsbehorde abhangig und leisteten nicht einmal einen Diensteid 5 Mit der Auflosung der Grundherrschaften durch die Verwaltungsreformen nach 1848 entfielen auch die organisatorischen Grundlagen der Werbbezirke Die Werbbezirke gingen in der neuen Verwaltungsorganisation auf Wirkungen BearbeitenDie Werbbezirke mit dem Gebietsstand zur Mitte des 19 Jahrhunderts wurden zwar durch die Behorden der neuen Verwaltung abgelost an die Stelle der Werbbezirke traten aber Amtsbezirke die weitgehend fur dieselben Gebiete wie die Werbbezirke eingerichtet wurden Diese Amtsbezirke wurden durch die Gerichtsorganisation vom 9 Oktober 1849 zu Gerichtssprengeln Die Werbbezirksgebiete waren damit zu Gerichtsbezirken geworden Es kam aber auch vor dass ein Werbbezirksgebiet Trautenburg unverandert zur politischen Gemeinde wurde Leutschach im Umfang von 1850 6 Nur wenige Werbbezirke behielten ihre Gebiete bereits im ursprunglichen Umfang aus der Zeit um 1779 weiterhin Das war beispielsweise in der Steiermark bei den Werbbezirken Pflindsberg und Gallenstein der Fall die als Gerichtsbezirke Bad Aussee aufgelost 2004 7 und St Gallen aufgelost 1968 teilweise bis in das 21 Jahrhundert bestanden 8 Nach den Reformen ab 1850 wurden durch die Einrichtung von Bezirkshauptmannschaften 1868 die Verwaltungsangelegenheiten von den Gerichtsangelegenheiten getrennt Ehemaligen Werbbezirksgebiete nunmehr Gerichtsbezirke blieben als Sprengel der Bezirksgerichte bestehen Diese Gerichtssprengel bestanden bis zu den Gerichtsreformen in den 1970er Jahren 6 und teilweise bestehen sie bis in die Gegenwart Die Ubernahme der Werbbezirksgebiete in die Behordenorganisation Mitte des 19 Jahrhunderts ist eine der Ursachen dafur dass die Zustandigkeitsbereiche der erstinstanzlichen Gerichte Bezirksgerichte in Osterreich nicht immer mit den Zustandigkeitsbereichen der erstinstanzlichen Verwaltungsbehorden Bezirkshauptmannschaften ubereinstimmen Literatur BearbeitenManfred Straka Verwaltungsgrenzen und Bevolkerungsentwicklung in der Steiermark 1770 1850 Erlauterungen zur ersten Lieferung des Historischen Atlasses der Steiermark Forschungen zur geschichtlichen Landeskunde der Steiermark XXXI Band Herausgegeben von der Historischen Landeskommission fur Steiermark HLK Selbstverlag der HLK Graz 1978 Seiten 28 39 Manfred Straka Numerierungsabschnitte und Werbbezirke der Steiermark 1779 81 Karten im Massstab 1 300 000 In Historischer Atlas der Steiermark Herausgegeben von der Historischen Landeskommission fur Steiermark HLK Akademische Druck und Verlagsanstalt Graz 1977 1 Lieferung Verwaltungsgrenzen und Bevolkerungsentwicklung in der Steiermark 1770 1850 Blatter 2 Blatt Nord und 3 Blatt Sud Manfred Straka Steuergemeinden und Werbbezirke der Steiermark 1798 1810 Karten im Massstab 1 300 000 In Historischer Atlas der Steiermark Herausgegeben von der Historischen Landeskommission fur Steiermark HLK Akademische Druck und Verlagsanstalt Graz 1977 1 Lieferung Verwaltungsgrenzen und Bevolkerungsentwicklung in der Steiermark 1770 1850 Blatter 4 Blatt Nord und 5 Blatt Sud Manfred Straka Katastralgemeinden und Werbbezirke der Steiermark 1818 1848 Karten im Massstab 1 300 000 In Historischer Atlas der Steiermark Herausgegeben von der Historischen Landeskommission fur Steiermark HLK Akademische Druck und Verlagsanstalt Graz 1977 1 Lieferung Verwaltungsgrenzen und Bevolkerungsentwicklung in der Steiermark 1770 1850 Blatter 6 Blatt Nord und 7 Blatt Sud Manfred Straka Die politische Einteilung der Steiermark 1850 Karten im Massstab 1 300 000 In Historischer Atlas der Steiermark Herausgegeben von der Historischen Landeskommission fur Steiermark HLK Akademische Druck und Verlagsanstalt Graz 1977 1 Lieferung Verwaltungsgrenzen und Bevolkerungsentwicklung in der Steiermark 1770 1850 Blatter 8 Blatt Nord und 9 Blatt Sud Manfred Straka Die Einrichtung der Numerierungsabschnitte in der Steiermark 1770 als Vorstufe der Steuergemeinden In Ferdinand Tremel Hg Festschrift fur Otto Lamprecht Graz 1968 Sonderband Nr 16 der Zeitschrift des Historischen Vereins fur Steiermark ZHStV Seiten 138 150 Einzelnachweise Bearbeiten Straka Verwaltungsgrenzen Seite 28 Straka Verwaltungsgrenzen Seite 31 Straka Verwaltungsgrenzen Seite 30 Straka Verwaltungsgrenzen Seiten 31 32 Straka Verwaltungsgrenzen Seite 33 a b Straka Verwaltungsgrenzen Seite 39 Verordnung der Bundesregierung uber die Zusammenlegung von Bezirksgerichten und uber die Sprengel der verbleibenden Bezirksgerichte in der Steiermark Bezirksgerichte Verordnung Steiermark osterreichisches Bundesgesetzblatt II Nr 82 2002 und Nr 190 2002 Straka Verwaltungsgrenzen Seite 29 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Werbbezirk amp oldid 198498074