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Das Altschuldenhilfe Gesetz ist ein deutsches Bundesgesetz vorrangig zur Regelung der sogenannten Altschulden kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen Es gilt auch fur private Vermieter BasisdatenTitel Gesetz uber Altschuldenhilfen fur Kommunale Wohnungsunternehmen Wohnungsgenossenschaften und private Vermieter in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten GebietKurztitel Altschuldenhilfe GesetzAbkurzung AltSchG nicht amtlich in der Literatur haufig auch AHG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie Verfassungsrecht WirtschaftsrechtFundstellennachweis 105 20Erlassen am 23 Juni 1993 BGBl I S 944 986 Inkrafttreten am 27 Juni 1993Letzte Anderung durch Art 6 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Weblink Text des Altschuldenhilfe GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Altschulden Altverbindlichkeiten 2 Verlauf des Gesetzes und seiner Anderungen 3 Wirkung 4 Literatur 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseAltschulden Altverbindlichkeiten BearbeitenAltschulden bzw Altverbindlichkeiten sind bzw waren finanzielle Lasten die auf ehemals staatlichem Grund in den neuen Landern liegen bzw lagen Nach Art 22 Abs 4 des Einigungsvertrages geht mit Wirksamwerden des Beitritts das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermogen mit gleichzeitiger Ubernahme der anteiligen Schulden in das Eigentum der Kommunen uber Das ursprungliche zu ubernehmende Kreditvolumen wurde zum Stichtag 1 Juli 1990 mit rund 36 Mrd DM beziffert rund 15 000 DM pro Wohnung Dieser Betrag wurde zunachst bis 31 Dezember 2003 gestundet 1 Gesetzlich wurden diese Altverbindlichkeiten spater definiert als Verpflichtungen der in 2 Abs 1 bezeichneten Wohnungsunternehmen und privaten Vermieter aus Krediten fur Wohnungen deren hochstzulassiger Mietzins sich aus 11 Abs 2 und 3 des Miethohegesetzes in der bis zum 10 Juni 1995 geltenden Fassung ergibt und bei denen die Kredite1 bis zum 30 Juni 1990 auf Grund von Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik fur Wohnzwecke im Rahmen des volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus sowie zur Schaffung und Erhaltung oder Verbesserung von privatem Wohnraum in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet gewahrt worden sind oder2 von Wohnungsunternehmen zur Finanzierung der vor dem 3 Oktober 1990 begonnenen Mietwohnungsbauvorhaben nach dem 30 Juni 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet aufgenommen worden sind 3 Abs 1 AltSchG Verlauf des Gesetzes und seiner Anderungen BearbeitenAb 1 Januar 1994 hatte dieser Betrag verzinst und getilgt werden mussen was die Kommunen im Beitrittsgebiet bzw die neu gebildeten Wohnungsunternehmen hoffnungslos uberfordert hatte Durch das am 27 Juni 1993 in Kraft getretene Gesetz wurde zunachst eine Zinshilfe in voller Hohe eingefuhrt die bis zum 30 Juni 1995 galt 7 des AltSchG ubrigens die einzige Regelung die auch private Vermieter betraf Uberdies wurde eine Regelung so eingefuhrt dass eine Teilentlastung unter bestimmten Rahmenbedingungen erfolgen kann wenn das Unternehmen bzw die Genossenschaft einen Antrag bis zum 31 Dezember 2003 an den Erblastentilgungsfonds stellt und sich damit verpflichtet die damit verbundenen aus dem AltSchG ergebenden Verpflichtungen zu erfullen Dabei wurde die Ubernahme dieser Verbindlichkeiten so geregelt dass alle Verbindlichkeiten von hoher als 150 00 DM pro Quadratmeter Wohnflache jedoch nicht mehr als insgesamt 1 000 00 DM pro Quadratmeter Wohnflache durch den Erblastentilgungsfonds ubernommen werden Dies entspricht einer vorlaufigen Entlastung in Hohe von rund 31 Mrd DM 2 Im Gegenzug mussten sich die Wohnungsunternehmen verpflichten 15 Prozent ihrer Wohnungen und mindestens 15 Prozent der gesamten Wohnflache des beantragenden Unternehmens gerechnet nach dem Stand vom 1 Januar 1993 zu privatisieren bzw im Falle der Wohnungsgenossenschaften zu verkaufen und zwar im Zeitraum bis einschliesslich 31 Dezember 1999 An fruhere Eigentumer ruckubertragene Wohnungen wurden auf diese Zahlen nicht angerechnet 5 Abs 1 AltSchG Aus dem Verausserungserlos war der Betrag von 150 00 DM zuzuglich der verausserungsbedingten Sanierungskosten uberschiessende Erlos anteilig an den Erblastentilgungsfonds abzufuhren und zwar von 20 Prozent 1993 ansteigend auf 50 Prozent im Jahre 1999 5 Abs 2 AltSchG Da sich abzeichnete dass dieser Zeitraum als zu kurz bemessen war wurde uber die ursprungliche Regelung hinaus eine Verlangerung bis zum 31 Dezember 2003 dergestalt eingefuhrt dass nunmehr auch Privatisierungen bis 2003 angerechnet wurden der abzufuhrende Anteil an den Erblastentilgungsfonds blieb 2000 bei 50 Prozent und stieg danach bis 2003 auf 55 Prozent Ausserdem konnten Unternehmen die die Privatisierungsziele nicht erreichen konnten auch einen sogenannten Entlastungsbetrag Ablosung in Hohe des regular abzufuhrenden Betrages an den Erblastentilgungsfonds bis 31 Dezember 2003 zahlen 5 Abs 2a und 3 AltSchG Im Rahmen der 2 Novellierung des Altschuldenhilfe Gesetzes vom 28 August 2000 und der auf dieser gesetzlichen Grundlage erlassenen Altschuldenhilfeverordnung wurde dann noch die Moglichkeit zur Gewahrung zusatzlicher Entlastung von Altverbindlichkeiten geschaffen wenn das antragstellende Wohnungsunternehmen durch eine Leerstandsquote von mindestens 15 Prozent des Wohnungsbestandes in seiner wirtschaftlichen Existenz im Sinne der Altschuldenhilfeverordnung gefahrdet ist aber ein tragfahiges Sanierungskonzept besitzt das unter Berucksichtigung stadtebaulicher Aspekte geeignet sei die negative wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens durch den Abbau von Wohnungsuberbestanden Abriss oder Ruckbau umzukehren 3 In diesem Fall wurde ab dahin dieser Abriss Ruckbau auch in die Privatisierungsquote nach AltSchG von 15 Prozent mit einbezogen Wirkung BearbeitenDas Gesetz war umstritten da viele Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaften argumentierten dass die Altschulden lediglich Buchkredite waren und nur durch die Verausserung der Staatsbank der DDR zu Realkrediten wurden Ausserdem wurde zu Recht befurchtet dass die vorrangige Privatisierung an Mieter nicht funktionieren werde 1 Im Verlauf des Gesetzes sind daher viele weitere Regelungen geschaffen worden um die Bildung von sogenannten Neu Genossenschaften auch als Herausgrundungen aus bestehenden Genossenschaften 2 Zwischenerwerbermodellen v a um die knappe Zeit abzufedern oder paketweise Verkaufe an Finanzinvestoren als Privatisierungen bzw Verausserungen im Sinne des Gesetzes anzusehen Nach einer Analyse der Kreditanstalt fur Wiederaufbau aus dem Jahr 2001 investierten die Wohnungsunternehmen denen Teilentlastung gewahrt wurde bis Ende 1999 45 Mrd EUR in ihren Wohnungsbestand Von den insgesamt von ihnen zu privatisierenden 364 000 Wohnungen wurden bis Ende 2001 277 000 Wohnungen veraussert d h die bestehende Verpflichtung zur Privatisierung wurde bis Ende 2001 zu einem Anteil von 77 erfullt Mittlerweile konnte etwa 95 der Unternehmen die Altschuldenhilfe in Form von Teilentlastung erhalten haben abschliessend die Erfullung ihrer Verpflichtungen aus dem AHG bestatigt werden 3 Die Wirkungen dieses Gesetzes wurden auch 2015 noch kontrovers diskutiert Die unterschiedlichen Wirkungen im landlichen versus dem stadtischen Raum dieser z T als Zwangsprivatisierung bezeichneten Massnahmen sind noch immer offensichtlich zumal das Ziel der vorrangigen Mieterprivatisierung wie sie 1993 angestrebt war deutlich verfehlt wurde Literatur BearbeitenRoger Peter Barthling Schattevoy Das Altschuldenhilfe Gesetz als Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik Eine Untersuchung uber die Auswirkungen des Altschuldenhilfe Gesetzes auf die wirtschaftliche Entwicklung kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen und den sich hieraus ableitenden Konsequenzen fur die Regionen in den funf neuen Bundeslandern und Berlin Ost Verlag Peter Lang Frankfurt 1998 ISBN 978 3 631 33742 4 Freia Steinmetz Wohnungsprivatisierung in den neuen Bundeslandern unter besonderer Berucksichtigung landlicher und verstadterter Raume eine Analyse im Kontext europaischer Privatisierungsprogramme Verlag Cuvilliers Gottingen 2003 ISBN 3 89873 700 4Siehe auch BearbeitenStadtumbau Rekommunalisierung Kommunale Wohnungsgesellschaftenen der ehemaligen DDR WohnungsbaugenossenschaftenEinzelnachweise Bearbeiten a b Institut fur Wohnen und Umwelt Hg Planungslexikon Ein Leitfaden durch das Labyrinth der Planersprache VS Verlag fur Sozialwissenschaften wiesbaden 1999 S 24 ISBN 978 3 531 51462 8 Vorschau bei Google Books abgerufen am 26 Juli 2015 a b Genossenschaftsverband Hg Das Altschuldenhilfegesetz und die Grundung eigentumsorientierter Genossenschaften online Memento des Originals vom 5 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www genossenschaftsverband de Abgerufen am 26 Juli 2015 a b Kreditanstalt fur Wiederaufbau Hg Altschuldenhilfe fur ostdeutsche Wohnungsunternehmen online Memento des Originals vom 5 Januar 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kfw de Abgerufen am 26 Juli 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4381111 5 lobid OGND AKS VIAF 217031367 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Altschuldenhilfe Gesetz amp oldid 234418820