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Das Haager Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen ESU ist ein internationales Abkommen das am 2 Oktober 1999 von der Haager Konferenz fur Internationales Privatrecht HCCH verabschiedet wurde Haager Ubereinkommen uber deninternationalen Schutz von ErwachsenenKurztitel Haager ErwachsenenschutzubereinkommenTitel engl Hague Convention of 13 January 2000 on the International Protection of AdultsAbkurzung ESUDatum 13 Januar 2000Inkrafttreten 1 Januar 2009Fundstelle HCCH 2000 Protection of Adults Convention engl Text Fundstelle deutsch BGBl 2007 II S 324 amtliche deutsche Ubersetzung Vertragstyp MultinationalRechtsmaterie Internationales PrivatrechtUnterzeichnung 19Ratifikation 13 24 November 2020 Aktueller StandDeutschland Unterzeichnung am 22 Dezember 2003Osterreich Ratifizierung 9 Oktober 2013 1 Schweiz Ratifizierung 27 Marz 2009 2 unterzeichnet und ratifiziertunterzeichnet aber nicht ratifiziertunterzeichnet und ratifiziertunterzeichnet aber nicht ratifiziertBitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Inhalt 2 1 Schutzbedurftigkeit 2 2 Schutzmassnahmen 3 Internationale Zustandigkeit 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeltungsbereich BearbeitenDas Ubereinkommen wurde von Deutschland am 22 Dezember 2003 unterzeichnet Mit Gesetz vom 17 Marz 2007 hat der Deutsche Bundestag dem Ubereinkommen zugestimmt 3 Die deutschen Ausfuhrungsbestimmungen finden sich im Gesetz zur Ausfuhrung des Haager Ubereinkommens vom 13 Januar 2000 uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Erwachsenenschutzubereinkommens Ausfuhrungsgesetz ErwSUAG vom 17 Marz 2007 4 Am 1 November 2022 galt das Abkommen ausserdem fur folgende Staaten 5 6 Belgien Estland Finnland Frankreich Griechenland Lettland Monaco Osterreich Portugal Schweiz Tschechische Republik Zypern Vereinigtes Konigreich nur Schottland Weitere Staaten die unterzeichnet aber bisher nicht ratifiziert haben sind Irland Italien Luxemburg die Niederlande und Polen 7 Fur Malta tritt das Ubereinkommen am 1 Juli 2023 in Kraft Im Verhaltnis zwischen den Vertragsstaaten ersetzt das ESU das am 17 Juli 1905 in Den Haag unterzeichnete Abkommen uber die Entmundigung und gleichartige Fursorgemassregeln Art 48 ESU 8 9 10 Dieses raumte den Behorden des Staates der Staatsangehorigkeit vorrangige Zustandigkeit ein um eine Entmundigung anzuordnen oder eine Vormundschaft zu regeln 11 Die Behorden des Staates des gewohnlichen Aufenthalts hatten bei Verzicht der Heimatstaatsbehorden nur eine subsidiare Zustandigkeit jedoch konnte die von den Behorden des gewohnlichen Aufenthalts angeordnete Entmundigung von den Heimatstaatsbehorden nach ihrem Recht aufgehoben werden 12 Nach einem Verordnungsvorschag der EU Kommission vom Juni 2023 sollen durch Verordnung alle EU Staaten verpflichtet werden dem Ubereinkommen beizutreten 13 Inhalt BearbeitenSeit dem Zweiten Weltkrieg hat sich das materielle Erwachsenenfursorgerecht auf nationaler Ebene hochst unterschiedlich entwickelt sodass die Frage nach den zustandigen Behorden bzw Gerichten und dem anwendbaren Recht immer bedeutsamer geworden war Ausserdem war bei den alteren Menschen als der vorwiegend von Fursorgemassnahmen betroffenen Bevolkerungsgruppe eine kontinuierliche Zunahme der Mobilitat zu verzeichnen sodass sich parallel hierzu auch die Anzahl grenzuberschreitender Sachverhalte erhoht hatte 14 Das ESU enthalt einheitliche Regelungen uber die internationale Zustandigkeit das anwendbare Recht die Anerkennung die Vollstreckung und die grenzuberschreitende Zusammenarbeit bei Massnahmen zum Schutz betreuungsbedurftiger Erwachsener nicht jedoch das materielle Betreuungsrecht selbst 15 Es behandelt als erstes internationales Abkommen uberhaupt das auf Vorsorgevollmachten anwendbare Recht Fur die Vertragsstaaten gelten mit dem Ubereinkommen einheitliche Bestimmungen daruber welche Gerichte in grenzuberschreitenden Fallen fur Betreuungssachen zustandig sind und welches nationale Recht hierbei Anwendung findet Ferner enthalt das Ubereinkommen Regelungen die eine moglichst reibungslose Durchsetzung von Entscheidungen in Betreuungsangelegenheiten in allen Vertragsstaaten gewahrleisten sollen 16 Schutzbedurftigkeit Bearbeiten Die Erwachsenen die durch das Ubereinkommen geschutzt werden sollen sind gem Art 1 Abs 1 Art 2 Abs 1 ESU Personen die das 18 Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer Beeintrachtigung oder Unzulanglichkeit ihrer personlichen Fahigkeiten nicht in der Lage sind ihre Interessen zu schutzen Gemeint sind korperlich oder geistig Behinderte die dauerhaft oder zeitweilig an einer Unzulanglichkeit ihrer personlichen Fahigkeiten leiden sowie haufig altere Personen die an einer Beeintrachtigung dieser Fahigkeiten leiden insbesondere Alzheimerpatienten Auf den Gebrauch juristischer Ausdrucke beispielsweise Rechts Geschafts oder Handlungs un fahigkeit wurde bewusst verzichtet 17 Aufgrund dieser Unzulanglichkeit ist der Erwachsene nicht in der Lage seine Interessen zu schutzen Erfasst werden nicht nur die vermogensrechtlichen Interessen sondern allgemeiner gesehen sein personliches oder gesundheitliches Wohl Damit lasst es das Ubereinkommen bei einer faktischen Beschreibung der Schutzbedurftigkeit bewenden Minderjahrige unterfallen dem Haager Minderjahrigenschutzabkommen MSA Gem Art 2 Abs 2 ESU ist das Ubereinkommen auch auf die Anerkennung fruherer Massnahmen nach dem MSA anwendbar wenn die betreffende Person das 18 Lebensjahr vollendet 18 Schutzmassnahmen Bearbeiten Art 3 ESU zahlt beispielhaft die Angelegenheiten auf auf die sich das Ubereinkommen bezieht Diese sind in den Rechtsordnungen der einzelnen Vertragsstaaten nicht notwendig identisch Sie fallen in den Anwendungsbereich des Ubereinkommens soweit sie von dem nach dem Ubereinkommen anzuwendenden nationalen Recht zum Schutz von Erwachsenen vorgesehen sind Darunter fallen Anordnungen wie die Vormundschaft die Pflegschaft die Betreuung oder andere entsprechende Einrichtungen in Frankreich etwa die placement sous sauvegarde de justice Stellung unter gerichtliche Pflegschaft nach Art 491 ff des franzosischen Zivilgesetzbuchs ausserdem die Unterbringung sowie Massnahmen zur Verwaltung und Erhaltung des Vermogens des Erwachsenen und die Erlaubnis zu arztlichen Zwangsmassnahmen Das Ubereinkommen ist ausdrucklich nicht anwendbar auf die in Art 4 ESU abschliessend aufgezahlten Massnahmen Bei einigen kam zum Tragen dass der ausgeschlossene Bereich bereits durch andere internationale Ubereinkunfte geregelt war So galten fur das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung der entsprechenden Entscheidungen bereits das UN Unterhaltsubereinkommen von 1956 oder das Europaische Gerichtsstands und Vollstreckungsubereinkommen von 1968 womit sich der Ausschluss aus dem ESU gem Art 4 Abs 1 lit a geradezu aufdrangte 19 Bei anderen die das offentliche Recht beruhren erschien es nicht moglich die Zustandigkeit der Vertragsstaaten auf Gebieten wie dem Strafrecht oder der Einwanderung durch ein Ubereinkommen zu beschranken Internationale Zustandigkeit BearbeitenZustandig fur Massnahmen zum Schutz der Person oder des Vermogens des Erwachsenen sind die Behorden des Vertragsstaates in dem der Erwachsene seinen gewohnlichen Aufenthalt hat bei einem Wechsel die Behorden des Staates des neuen gewohnlichen Aufenthalts Art 5 ESU Sie wenden dabei ihr eigenes nationales Recht an Art 13 ESU Die von den Behorden eines Vertragsstaats getroffenen Massnahmen werden kraft Gesetzes in den anderen Vertragsstaaten anerkannt Art 22 ESU Behorden verschiedener Vertragsstaaten konnen zusammenarbeiten wenn der Erwachsene beispielsweise eine auslandische Staatsangehorigkeit hat sich sein Vermogen im Ausland befindet oder eine Person seines Vertrauens die bereit ist eine Betreuung zu ubernehmen Art 8 ESU Fur diese Zusammenarbeit bestimmt jeder Vertragsstaat eine Zentrale Behorde Art 28 ESU Die zustandige zentrale Behorde ist in Deutschland das Bundesamt fur Justiz 20 in Osterreich das Bundesministerium fur Justiz 21 In der Schweiz ist Zentrale Behorde des Bundes das Bundesamt fur Justiz in den Kantonen wurden unterschiedliche kantonale Zentralbehorden bestimmt 22 23 Zentrale Behorde des Kantons Luzern ist beispielsweise das Departementssekretariat des Justiz und Sicherheitsdepartementes 24 Literatur BearbeitenTill Guttenberger Das Haager Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Reform des Internationalen Betreuungsrechts BtPrax 3 2006 Helms Reform des internationalen Betreuungsrechts durch das Haager Erwachsenenschutzabkommen FamRZ 2008 1995 Lachwitz Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen BtPrax 2008 143 Schulz Das Haager Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Archiv fur Wissenschaft und Praxis der Sozialen Arbeit 2007 S 48 Siehr Das Haager Ubereinkommen uber den internationalen Schutz Erwachsener Rabels Zeitschrift fur auslandisches und internationales Privatrecht 2000 S 715 Wagner Die Regierungsentwurfe zur Ratifikation des Haager Ubereinkommens vom 13 Januar 2000 zum internationalen Schutz Erwachsener Praxis des Internationalen Privat und Verfahrensrechts IPRax 2007 S 11 Weblinks BearbeitenText des Ubereinkommens in englischer franzosischer und deutscher Sprache PDF 189 kB Paul Lagarde Erlauternder Bericht zu dem Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Inoffizielle Ubersetzung erstellt durch das Bundesministerium der Justiz und das Auswartige Amt der Bundesrepublik Deutschland Januar 2000 PDF 379 kB 10 Jahre internationaler Erwachsenenschutz Internationales Betreuungsrecht wird immer wichtiger Pressemitteilung des Bundesamts fur Justiz 8 Januar 2019 Schweizer Bundesbeschluss zur Umsetzung des Ubereinkommens PDF 489 kB Deutschlandspezifische Details im Online Lexikon BetreuungsrechtEinzelnachweise Bearbeiten BGBl III Nr 287 2013 AS 2009 3107 BGBl 2007 II S 323 BGBl 2007 I S 314 vgl Bundesamt fur Justiz Vertragsstaaten Link zum Download abgerufen am 4 Januar 2021 Contracting Parties HCCH abgerufen am 4 Januar 2021 englisch Philippe Lortie Das Haager Ubereinkommen vom 13 Januar 2000 uber den internationalen Schutz von Erwachsenen hrsg vom Europaischen Parlament November 2012 S 3 RGBl 1912 S 463 Abkommen uber die Entmundigung und gleichartige Fursorgemassregeln Vom 17 Juli 1905 in Gustav A E Bogeng Hrsg Die Haager Abkommen uber internationales Privat und Zivilprozess Recht Textausgabe mit Einleitung Anmerkungen und Sachregister 1908 S 91 117 von Deutschland bereits am 21 Januar 1992 gekundigt BGBl 1992 II S 272 vgl RGZ 80 262 google books S 59 f Paul Lagarde Erlauternder Bericht zu dem Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Inoffizielle Ubersetzung erstellt durch das Bundesministerium der Justiz und das Auswartige Amt der Bundesrepublik Deutschland Januar 2000 S 83 f PDF 379 kB https rsw beck de aktuell daily meldung detail grenzueberschreitende verfahren eu kommission will rechte von schutzbeduerftigen erwachsenen staerken Till Guttenberger Das Haager Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Gieseking Verlag 2004 ISBN 978 3 7694 0950 5 Regierungsentwurf fur ein Gesetz zur Umsetzung des Haager Ubereinkommens vom 13 Januar 2000 uber den internationalen Schutz von Erwachsenen BT Drucks 16 3251 vom 6 November 2006 PDF 818 kB Bundesamt fur Justiz Uberblick Abgerufen am 4 Januar 2021 Paul Lagarde Erlauternder Bericht zu dem Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Inoffizielle Ubersetzung erstellt durch das Bundesministerium der Justiz und das Auswartige Amt der Bundesrepublik Deutschland Januar 2000 S 12 f PDF 379 kB Paul Lagarde Erlauternder Bericht zu dem Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Inoffizielle Ubersetzung erstellt durch das Bundesministerium der Justiz und das Auswartige Amt der Bundesrepublik Deutschland Januar 2000 S 15 PDF 379 kB Paul Lagarde Erlauternder Bericht zu dem Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Inoffizielle Ubersetzung erstellt durch das Bundesministerium der Justiz und das Auswartige Amt der Bundesrepublik Deutschland Januar 2000 S 21 PDF 379 kB Art 1 1 des Gesetzes zur Umsetzung des Haager Ubereinkommens vom 13 Januar 2000 uber den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 17 Marz 2007 BGBl I S 314 vgl Erlauterungen HESU 529 ME XXIV GP Ministerialentwurf abgerufen am 8 Januar 2021 Ubereinkommen vom 13 Januar 2000 uber den internationalen Schutz von Erwachsenen Zentrale Behorden der Schweiz SR 0 211 232 1 AS 2009 3107 vgl Art 2 Bundesgesetz uber internationale Kindesentfuhrung und die Haager Ubereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen BG KKE vom 21 Dezember 2007 Stand am 1 Juli 2009 Verordnung uber die Zustandigkeiten gemass dem Bundesgesetz uber internationale Kindesentfuhrung und die Haager Ubereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen vom 16 Juni 2009 Stand 1 April 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4786580 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ubereinkommen uber den internationalen Schutz von Erwachsenen amp oldid 235331975