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Arztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst bezeichnet in Deutschland eine Gruppe von Laufbahnen fur Beamte die verwandte Vor und Ausbildungen voraussetzen Das Aufgabenspektrum umfasst vor allem Dienstgeschafte die ein medizinisches oder gesundheitswissenschaftliches Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung voraussetzen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Amtsbezeichnungen 3 Laufbahnbefahigung 4 Weitere Laufbahnarten 5 Literatur 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEine Laufbahn umfasst alle Amter die verwandte und gleichwertige Vor und Ausbildungen voraussetzen 16 Abs 1 BBG Im Bund konnen Laufbahnen des arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes grundsatzlich in allen vier Laufbahngruppen eingerichtet werden 6 Abs 2 BLV Tatsachlich bestehen nur zwei Laufbahnen 1 gehobener arztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst hoherer arztlicher und gesundheitswissenschaftlicher DienstBeamte des arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes werden zum Beispiel zur wehrmedizinischen Tauglichkeitsuntersuchung in einem Karrierecenter der Bundeswehr und beim Assessmentcenter fur Fuhrungskrafte der Bundeswehr eingesetzt Sie waren auch als Musterungs arzte in den ehemaligen Kreiswehrersatzamtern tatig Angehorige des arztlichen Dienstes der Bundespolizei gehoren hingegen einer besonderen Fachverwendung der Laufbahn des hoheren Polizeivollzugsdienstes des Bundes an Fuhrungs Funktions oder Lehrpersonal im polizeiarztlichen Dienst die keine Arzte sind gehoren dem gehobenen Polizeivollzugsdienst des Bundes an vgl Bundespolizei Laufbahnverordnung Amtsbezeichnungen BearbeitenPersonen im hoheren arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst mit medizinischem Studium fuhren die Amtsbezeichnungen 2 Medizinalrat oder Medizinalrat Besoldungsgruppe A 13 Medizinaloberrat oder Medizinaloberrat A 14 Medizinaldirektor oder Medizinaldirektor A 15 Leitender Medizinaldirektor A 16 Laufbahnbefahigung BearbeitenDie Laufbahnbefahigung fur eine Laufbahn des arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes wird in der Regel durch Anerkennung erlangt Auf Bundesebene sind keine fachspezifischen Vorbereitungsdienste Laufbahnausbildung eingerichtet Anlage 2 BLV Zur Anerkennung der Laufbahnbefahigung fur eine Laufbahn des arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes ist grundsatzlich ein fachlich entsprechendes Studium der Fachergruppe 05 Humanmedizin Gesundheitswissenschaften gemass der Hochschulstatistik des Statistischen Bundesamtes 3 oder eine entsprechende Berufsausbildung erforderlich Dazu zahlen die Studienfacher Humanmedizin Zahnmedizin Gesundheitspadagogik und Gesundheitswissenschaften sowie die Weiterbildungen in Anasthesie Augenheilkunde Bakteriologie Chirurgie Gynakologie Innere Medizin Kardiologie Kieferorthopadie Kinderheilkunde Musiktherapie Nuklearmedizin Orthopadie Physiotherapie Psychiatrie Radiologie Sozialmedizin und Urologie Zu den Berufsausbildungen zahlen Altenpflegehelfer Altenpfleger Anasthesietechnischer Assistent Diatassistent Ergotherapeut Fusspfleger Hebamme Heilpraktiker Horgerateakustiker Medizinisch technischer Assistent Notfallsanitater Orthopade Pharmazeutisch technischer Assistent Rettungssanitater und Zahntechniker Anlage 2 der AVwV zur BLV Zur Zulassung zum hoheren arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst kann anstelle eines an einer Hochschule erworbenen Masters ein an einer Hochschule erworbener Bachelor oder ein gleichwertiger Abschluss jeweils in Verbindung mit einer Promotion oder einer hauptberuflichen Tatigkeit von mindestens zwei Jahren und sechs Monaten berucksichtigt werden Im Fall der Zulassung auf Grund der Qualifikation Bachelor und mehrjahrige Berufserfahrung ist demnach insgesamt eine hauptberufliche Tatigkeit von funf Jahren nachzuweisen Die hauptberufliche Tatigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tatigkeit eines Beamten der Laufbahn des hoheren arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes entsprechen 23 Abs 4 BLV Mit Inkrafttreten der neuen Bundeslaufbahnverordnung BLV im Jahr 2009 laufen die Laufbahnen besonderer Fachrichtung auf Bundesebene aus Die Laufbahnen des hoheren arztlichen und hoheren zahnarztlichen Dienstes wurden in die Laufbahnen des hoheren arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienstes uberfuhrt Anlage 4 BLV Weitere Laufbahnarten BearbeitenDie Anzahl der fruher auf Bundesebene bestehenden Laufbahnen wurde durch die neue Bundeslaufbahnverordnung aus dem Jahr 2009 von etwa 125 4 auf maximal acht Laufbahnen je Laufbahngruppe hochstens 32 reduziert Neben dem arztlichen und gesundheitswissenschaftlichen Dienst konnen im Bund in den Laufbahngruppen folgende Laufbahnen eingerichtet werden 6 Abs 2 BLV nichttechnischer Verwaltungsdienst technischer Verwaltungsdienst sprach und kulturwissenschaftlicher Dienst naturwissenschaftlicher Dienst sportwissenschaftlicher Dienst agrar forst und ernahrungswissenschaftlicher sowie tierarztlicher Dienst kunstwissenschaftlicher Dienst Literatur BearbeitenBundeslaufbahnverordnung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur BundeslaufbahnverordnungEinzelnachweise Bearbeiten Fritjof Wagner Sabine Leppek Beamtenrecht 10 vollig neu bearbeitete Auflage C F Muller Heidelberg 2009 ISBN 978 3 8114 9614 9 S 47 Buchvorschau Festsetzung von Zusatzen zu den Grundamtsbezeichnungen Zusammenstellung der im Bundesbereich geltenden Amtsbezeichnungen und Dienstgrade Nicht mehr online verfugbar 5 Dezember 2012 archiviert vom Original am 13 Mai 2020 abgerufen am 29 September 2019 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verwaltungsvorschriften im internet de Ubersicht 1 Fachergruppen Studienbereiche und Studienfacher PDF In https www destatis de Statistisches Bundesamt abgerufen am 28 September 2019 Stand Wintersemester 2017 2018 Anja Holland Letz Mark Koehler Aufstiegs und Entwicklungsmoglichkeiten in Bund und Landern nach der Foderalismusreform I In Zeitschrift fur Beamtenrecht Nr 7 8 2012 S 217 zbr online de PDF Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Arztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst amp oldid 231101715