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Das Gesetz uber den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz bildet die Rechtsgrundlage fur den bundesseitigen Bevolkerungsschutz in Deutschland BasisdatenTitel Gesetz uber den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des BundesKurztitel Zivilschutz und KatastrophenhilfegesetzFruherer Titel ZivilschutzgesetzAbkurzung ZSKGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 215 12Erlassen am 25 Marz 1997 BGBl 1997 I S 726 Inkrafttreten am 4 April 1997Letzte Anderung durch Art 144 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1345 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 2 1 Allgemeines 2 2 Selbstschutz 2 3 Warnung 2 4 Organisationen 2 5 Massnahmen zum Schutz der Gesundheit 2 6 Verstosse 3 WeblinksGeschichte BearbeitenDas Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz wurde 1997 mit dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes ZSNeuOG vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates als Zivilschutzgesetz ZSG erlassen gleichzeitig wurde der bisherige Bundesverband fur den Selbstschutz aufgelost Durch das Haushaltssanierungsgesetz HSanG vom 22 Dezember 1999 wurde das bis dahin im ZSG definierte Bundesamt fur Zivilschutz aufgelost und dessen Verwaltungsaufgaben an das Bundesverwaltungsamt ubertragen Mit dem Zivilschutzgesetzanderungsgesetz ZSGAndG vom 2 April 2009 erhielt das Gesetz seinen heutigen Titel und Inhalt Inhalt BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Im Ersten Abschnitt des Gesetzes werden die Aufgaben des Zivilschutzes definiert und das Bundesamt fur Bevolkerungsschutz und Katastrophenhilfe als zustandige Behorde fur durch den Bund getragene Aufgaben bestimmt Fur die Ausgestaltung von Einheiten Einrichtungen und Anlagen die fur den Zivilschutz eingesetzt werden sowie im Achten Abschnitt des Gesetzes fur den Kulturgutschutz wird auf die Genfer Konventionen verwiesen Im Funften Abschnitt des Gesetzes wird die Anordnung von Aufenthaltsregeln und Evakuierungen im Verteidigungsfall ermoglicht Die den Gebietskorperschaften durch das Gesetz verursachten Kosten werden im Zehnten Abschnitt dem Bund auferlegt Selbstschutz Bearbeiten Im Zweiten Abschnitt des Gesetzes wird die Verantwortung fur den Selbstschutz den Gemeinden zugewiesen Im Vierten Abschnitt des Gesetzes werden die Zustandigkeiten fur Bau Verwaltung und Unterhaltung von offentlichen Schutzraumen festgelegt Warnung Bearbeiten Hauptartikel Warnung der Bevolkerung in der Bundesrepublik Deutschland Im Dritten Abschnitt des Gesetzes wird der Bund verpflichtet die fur die Warnung der Bevolkerung zustandigen Landesbehorden zu unterstutzen sowie die besonderen Gefahren des Verteidigungsfalls zu erfassen Organisationen Bearbeiten Der Sechste Abschnitt des Gesetzes definiert die Zusammenarbeit von Bund und Landern im Verteidigungs und Katastrophenfall Unter anderem unterstutzt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Landesbehorden im Zivilschutz Im Neunten Abschnitt wird unter anderem festgelegt dass Manner und Frauen vom vollendeten 18 bis zum vollendeten 60 Lebensjahr im Verteidigungsfall zu Hilfsleistungen herangezogen werden konnen Massnahmen zum Schutz der Gesundheit Bearbeiten Im Siebten Abschnitt des Gesetzes werden Massnahmen zum Schutz der Gesundheit im Verteidigungsfall und deren Nutzung fur Aufgaben des Katastrophenschutzes definiert Verstosse Bearbeiten Verstosse gegen einzelne Vorschriften insbesondere Anordnungen der Gemeinden zum Selbstschutz und Aufenthaltsregelungen konnen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbussen bis zu 10 000 Euro bestraft werden Weblinks BearbeitenGesetzestext des Zivilschutz und KatastrophenhilfegesetzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zivilschutz und Katastrophenhilfegesetz amp oldid 237105727