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Als Zitterbeschluss wird im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein Beschluss der Eigentumer bezeichnet den diese in dem Bewusstsein fassen dass der Beschluss rechtswidrig ist und in der Hoffnung dass er nicht vor Gericht angefochten wird Nach deutschem Recht kann ein Beschluss nur innerhalb eines Monats vor Gericht angefochten werden 23 Abs 4 und 46 Abs 1 Wohnungseigentumsgesetz Wird der Beschluss aus Desinteresse oder aus Kostengrunden nicht innerhalb dieser Frist angefochten ist er wirksam auch wenn er rechtswidrig ist So lange mussen die Eigentumer jedenfalls deren beschliessende Mehrheit und der Hausverwalter zittern Danach konnen sie den Beschluss bedenkenlos umsetzen Zitterbeschlusse gab es in der Vergangenheit haufig weil die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH auch solche Beschlusse hinnahm welche die Regelung des Gesetzes der Teilungserklarung oder einer anderen Vereinbarung im Sinne von Vertrag die alle Eigentumer gemeinsam getroffen hatten anderten Das Bedurfnis fur eine solche Anderung war oft gross weil die von Notaren oder Anwalten entworfenen Teilungserklarungen nicht an die speziellen Gegebenheiten der Gemeinschaft angepasst waren Besonders die Regelungen uber die Kostenverteilung Betriebskosten Instandhaltungskosten usw wurden haufig abgeandert weil sie nach Meinung der Mehrheit nicht sinnvoll waren Mit Beschluss vom 20 September 2000 1 hat der BGH seine Rechtsprechung jedoch geandert und damit die Praxis rechtswidriger Zitterbeschlusse in den meisten Fallen unterbunden Der BGH vertritt nun die Ansicht dass Beschlusse die das Gesetz die Teilungserklarung oder eine andere Vereinbarung andern wollen nichtig sind Denn eine Vereinbarung konne auch nur durch eine Vereinbarung geandert werden Fur eine Vereinbarung reiche aber kein Mehrheitsbeschluss und auch kein einstimmiger Beschluss falls nicht alle Eigentumer anwesend sind Vielmehr mussten alle Eigentumer zustimmen Allstimmigkeit Die Versammlung der Eigentumer habe also keinerlei Kompetenz das Grundgesetz der Eigentumergemeinschaft durch Beschluss zu andern Die praktische Folge ist dass Eigentumer die mit dem Beschluss nicht einverstanden sind dessen Nichtigkeit auch nach Ablauf eines Monats noch feststellen lassen konnen Den Wohnungseigentumern ist zu empfehlen alle in der Vergangenheit gefassten Beschlusse daraufhin zu untersuchen ob das Gesetz die Teilungserklarung oder sonst eine Vereinbarung abgeandert werden sollte In diesen Fallen sollte uber eine Neuregelung durch Vereinbarung nachgedacht werden Nicht alle Zitterbeschlusse sind von diesem Urteil betroffen Wenn ein Beschluss zwar gegen ein Gesetz oder eine Vereinbarung verstosst aber diese nicht fur die Zukunft andern soll ist er zwar innerhalb eines Monats anfechtbar aber nicht automatisch nichtig Vor allem Jahresabrechnungen die auf einem zu Unrecht geanderten Kostenverteilungsschlussel beruhen bleiben trotz ihrer Rechtswidrigkeit gultig Diese Abrechnungen verstossen zwar nun gegen das Gesetz oder eine Vereinbarung sollen diese Normen aber nicht auch fur die Zukunft abandern Weblinks BearbeitenBGH Beschluss des V Zivilsenats vom 20 September 2000 Az V ZB 58 99 Volltext Urteil zur teilweisen Unzulassigkeit von Zitterbeschlussen auch BGHZ 145 158 NJW 2000 3500 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 20 September 2000 siehe WeblinksBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zitterbeschluss amp oldid 183045673