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Das Zentrale Fahrzeugregister ZFZR ist eines der vier zentralen Register die das Kraftfahrt Bundesamt KBA in Flensburg Murwik fuhrt Ausser diesem Register fuhrt das Kraftfahrt Bundesamt noch das Zentrale Fahrerlaubnisregister ZFER das Fahreignungsregister FAER und das Fahrtenschreiberkartenregister FKR Die rechtliche Grundlage fur das Fuhren des ZFZR ist 31 StVG 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalte des Registers 2 Zugriffsberechtigung 3 Europaischer Halterdatenaustausch 4 Informationsschreiben in das europaische Ausland 5 Internetbasierte Zulassung Ausserbetriebsetzung 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseInhalte des Registers BearbeitenIm ZFZR werden die Daten aus der Zulassungsbescheinigung eines Kraftfahrzeugs gespeichert Dazu zahlen Personendaten des Fahrzeughalters Fahrzeugdaten Zulassungsdaten wie Erstzulassungsdatum oder UmschreibungsdatumDie Inhalte des ZFZR sind in 33 StVG 2 festgelegt Diese Daten werden im Rahmen einer Neuzulassung von der jeweiligen Zulassungsbehorde erfasst und uber das ZEVIS an das KBA ubermittelt Anderungen an diesen Daten werden im Rahmen einer Besitzumschreibung oder Ausserbetriebsetzung von Zulassungsbehorden vorgenommen und ebenfalls an das KBA ubermittelt Ausser Zulassungsbehorden durfen Versicherungsunternehmen auf das ZFZR schreibend zugreifen um Versicherungskennzeichen zu erfassen und zu verandern Im Fall von Diebstahl oder Fahrzeugruckrufen konnen auch Suchvermerke im ZFZR gespeichert werden Nach Angaben des KBA enthielt das ZFZR im Januar 2022 67 7 Millionen Fahrzeuge 3 Zugriffsberechtigung BearbeitenFolgende nationale Gruppierungen durfen auf die Daten des ZFZR schreibend zugreifen Zulassungsbehorden Versicherer fur Versicherungskennzeichen Folgende nationale Gruppierungen durfen auf die Daten des ZFZR lesend zugreifen Zulassungsbehorden Bussgeldbehorden Polizeibehorden Zollbehorden Gerichte Versicherer Finanzbehorden Privatpersonen Zugriff nach 39 StVG 4 eingeschrankt Der erlaubte Zweck dieser Halterdatenanfragen ist in 32 StVG 5 festgelegt Europaischer Halterdatenaustausch BearbeitenSeit dem 7 November 2013 durfen im Rahmen der Richtlinie 2011 82 EU jetzt neu Richtlinie EU 2015 413 fur die folgenden acht Verkehrsverstosse Halteranfragen in das europaische Ausland gestellt werden Geschwindigkeitsubertretungen Verstosse gegen die Sicherheitsgurt Anlegepflicht Uberfahren eines roten Lichtzeichens rote Ampel Trunkenheit im Strassenverkehr Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln Verstosse gegen die Schutzhelm Tragepflicht unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgerate wahrend des FahrensDie Anfrage wird uber das EUCARIS European Car and Driving License Information System an die europaischen zentralen Verkehrsregister gestellt Die deutsche Kontaktstelle ist das KBA Das Kraftfahrt Bundesamt darf seit 31 August 2013 Einfugung des 37b StVG Halterdaten an anfragende Stellen der Mitgliedstaaten ubermitteln wenn dies zur Verfolgung der oben genannten Verkehrsdelikte erforderlich ist Schon vorher durften die Registerbehorden nach 37 StVG vorhandene Registerdaten an auslandische Stellen ubermitteln Das Verfahren fur den europaischen Halterdatenaustausch wird CBE Cross Border Exchange genannt Informationsschreiben in das europaische Ausland BearbeitenNach 27 StVG 6 kann nach dem Erhalten der Halteradresse an die auslandischen Fahrzeughalter ein Informationsschreiben in der jeweiligen Sprache der Zulassung des Tatfahrzeugs gesendet werden Internetbasierte Zulassung Ausserbetriebsetzung BearbeitenSeit dem 1 Januar 2015 konnen Fahrzeuge die seit dem 1 Januar 2015 zugelassen wurden uber ein Internetportal der Zulassungsstellen oder eine zentrale Webseite des KBA ausser Betrieb gesetzt werden Dazu wird die neue Stempelplakette und ein elektronischer Personalausweis und ein Lesegerat benotigt Dies ist nach Angabe des BMVI der erste Schritt fur die internetbasierte Zulassung 7 Weblinks BearbeitenInformationen des KBA uber das ZFZREinzelnachweise Bearbeiten StVG 31 StVG 33 Information des KBA uber den Fahrzeugbestand StVG 39 StVG 32 StVG 27 Information des BMVI zur internetbasierten Zulassung Memento des Originals vom 23 November 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmvi deBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zentrales Fahrzeugregister amp oldid 232689683