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Durch die Richtlinie 2011 82 EU Verkehrsdelikte Richtlinie 1 sollte die Ruckverfolgbarkeit von Verkehrssundern in der gesamten EU gewahrleistet und erreicht werden die Strassenverkehrssicherheit zu verbessern und die Gleichbehandlung aller Fahrer sicherzustellen 2 Richtlinie 2011 82 EUTitel Richtlinie des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzuberschreitenden Austauschs von Informationen uber die Strassenverkehrssicherheit gefahrdende VerkehrsdelikteBezeichnung nicht amtlich Verkehrsdelikte RichtlinieGeltungsbereich EURechtsmaterie VerkehrsrechtGrundlage AEUV insbesondere Artikel 87Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiDatum des Rechtsakts 25 Oktober 2011Inkrafttreten 6 November 2011In nationales Rechtumzusetzen bis 7 November 2013Umgesetzt durch Deutschland 4 Gesetz zur Anderung des Strassenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28 August 2013 BGBl I S 3310 Fundstelle ABl L Nr 288 S 1Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung wurde fur nichtig erklart Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Ziele der Richtlinie 3 Geltungsbereich der Richtlinie 4 Rechtsgrundlage 5 Aufbau der Richtlinie 2011 82 EU 6 Vorgangsweise Informationsaustausch 7 Anderungen bestehender Richtlinien und ausser Kraft treten 8 Nichtteilnahme 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Rat der Europaischen Union einigte sich im Dezember 2010 auf einen Vorschlag fur eine Richtlinie zur Verfolgung von Verkehrssundern in der EU Bereits 2008 bestanden entsprechende Vorarbeiten 3 Der Europaische Gerichtshof EuGH hat in dem von der Kommission angestrengten Nichtigkeitsverfahren mit dem Urteil in der Rs C 43 12 festgestellt dass die Zielsetzung der Richtlinie hauptsachliche oder uberwiegende die Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit sei und daher als Rechtsgrundlage nicht Artikel 87 heranzuziehen sei sondern Artikel 91 AEUV Die Richtlinie 2011 82 EU wurde vom EuGH daher aufgehoben und dem Europaischen Parlament und dem Rat die Moglichkeit eingeraumt binnen zwolf Monaten eine neue Richtlinie auf der korrekten Rechtsgrundlage zu erlassen Die neue Richtlinie war daher bis spatestens 6 Mai 2015 zu erlassen 4 Die neue Richtlinie EU 2015 413 des Europaischen Parlamentes und des Rates vom 11 Marz 2015 zur Erleichterung des grenzuberschreitenden Austauschs von Informationen uber die Strassenverkehrssicherheit gefahrdende Verkehrsdelikte ist am 17 April 2015 in Kraft getreten 5 Ziele der Richtlinie BearbeitenDie Hauptziele der Verkehrsdelikte Richtlinie sind Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit als ein vorrangiges Ziel der Verkehrspolitik der Europaischen Union Erwagungsgrund 1 der Richtlinie 2011 82 EU und damit verbunden die Verringerung der Zahl der Toten und Verletzten und der Sachschaden Erwagungsgrund 1 der Richtlinie 2011 82 EU und die Gleichbehandlung von Fahrern Erwagungsgrund 6 der Richtlinie 2011 82 EU durch Informationsaustausch uber die Strassenverkehrssicherheit gefahrdende Verkehrsdelikte und die Durchsetzung von Sanktionen Artikel 1 der Richtlinie 2011 82 EU wobei die konsequente Ahndung von in der Union begangenen Strassenverkehrsdelikten die die Strassenverkehrssicherheit erheblich gefahrden hierzu nach Erwagungsgrund 1 der Richtlinie 2011 82 EU ein wichtiger Bestandteil der Verkehrspolitik der EU und der Mitgliedstaaten der Europaischen Union darstellen soll Geltungsbereich der Richtlinie BearbeitenDer Geltungsbereich der Richtlinie 2011 82 EU erstreckt sich gemass Artikel 2 auf folgende die Strassenverkehrssicherheit gefahrdende Verkehrsdelikte Geschwindigkeitsubertretung Nichtanlegen des Sicherheitsgurts Uberfahren eines roten Lichtzeichens Trunkenheit im Strassenverkehr bzw Fahren unter Drogeneinfluss Nichttragen eines Schutzhelms unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens rechtswidrige Benutzung eines Mobiltelefons oder anderer Kommunikationsgerate beim Fahren Rechtsgrundlage BearbeitenDer Erlass der Richtlinie 2011 82 EU wurde auf insbesondere auf Artikel 87 Absatz 2 AEUV Polizeiliche Zusammenarbeit gestutzt Dies wurde bereits wahrend der Erlassung der Richtlinie von der Europaischen Kommission als nicht geeignete Rechtsgrundlage angesehen 6 und anstelle dieser Rechtsgrundlage Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe c AEUV als korrekt genannt Diese Sichtweise der Kommission hat der EuGH im darauf folgenden Nichtigkeitsverfahren in der Rs C 43 12 auch als korrekt bestatigt Aufbau der Richtlinie 2011 82 EU BearbeitenDie Richtlinie 2011 82 EU hat folgenden Aufbau Artikel 1 Ziele Artikel 2 Geltungsbereich Artikel 3 Begriffsbestimmungen Artikel 4 Verfahren fur den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten Artikel 5 Informationsschreiben zu dem die Strassenverkehrssicherheit gefahrdenden Verkehrsdelikt Artikel 6 Berichterstattung der Mitgliedstaaten an die Kommission Artikel 7 Datenschutz Artikel 8 Unterrichtung der Verkehrsteilnehmer in der Union Artikel 9 Delegierte Rechtsakte Artikel 10 Ausubung der Befugnisubertragung Artikel 11 Uberprufung der Richtlinie Artikel 12 Umsetzung Artikel 13 Inkrafttreten Artikel 14 Adressaten ANHANG I EINZELDATEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SUCHE GEMAss ARTIKEL 4 ANHANG II MUSTERFORMBLATT FUR DAS INFORMATIONSSCHREIBEN nach Artikel 5 ERKLARUNG DER KOMMISSION ZUR RECHTSGRUNDLAGEVorgangsweise Informationsaustausch BearbeitenDie Verfolgung von verkehrssicherheitsgefahrdenden Verstossen in einem Unionsmitgliedsstaat wegen eines in der Richtlinie 2011 82 EU aufgezahlten schwerwiegenden Verkehrsverstosses mit einem in einem anderen Unionsmitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeug erfolgt durch die nationale Kontaktstelle welche in jedem Unionsmitgliedstaat besteht Artikel 4 Richtlinie 2011 82 EU Die nationale Kontaktstelle kann die Daten des Fahrzeugs und des Halters des Fahrzeuges direkt abfragen Der andere Unionsmitgliedstaat muss die Daten zur Verfugung stellen Die Richtlinie hat im Anhang II ein Muster eines Informationsschreibens angefuhrt dessen Verwendung jedoch den Mitgliedstaaten uberlassen ist Artikel 5 Abs 2 Richtlinie 2011 82 EU Wird eine entsprechend eingeforderte Strafe vom Verkehrsteilnehmer nicht bezahlt konnen diese rechtskraftig verhangten Strafen auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2005 214 JI 7 durch die nationalen Behorden zwangsweise eingetrieben werden sofern ein nationales Gesetz zur grenzuberschreitenden Vollstreckung im Unionsmitgliedstaat besteht und die Strafe EURO 70 ubersteigt mit Ausnahmen wenn bereits ein diesbezugliches Abkommen besteht wie z B zwischen Deutschland und Osterreich Abkommen aus dem Jahr 1988 Mindeststrafhohe 25 EURO 8 Anderungen bestehender Richtlinien und ausser Kraft treten BearbeitenDie Richtlinie 2011 82 EU wurde durch den EuGH in der Rs C 43 12 vom 6 Mai 2014 fur nichtig erklart 9 Die Richtlinie 2011 82 EU musste innerhalb eines Jahres 10 durch eine neue Richtlinie ersetzt werden die sich auf die richtige Rechtsgrundlage stutzt Artikel 91 Absatz 1 Buchstabe c AEUV Die Richtlinie 2011 82 EU ware daher jedenfalls auch wenn keine neue Richtlinie erlassen worden ware mit 6 Mai 2015 ausser Kraft getreten Nichtteilnahme Bearbeiten Gemass den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag uber die Europaische Union und dem Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union beigefugten Protokolls Nr 21 uber die Position des Vereinigten Konigreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit der Sicherheit und des Rechts und unbeschadet des Artikels 4 dieses Protokolls beteiligen sich diese Mitgliedstaaten nicht an der Annahme dieser Richtlinie und sind weder durch diese gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet 11 Gemass den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag uber die Europaische Union und dem Vertrag uber die Arbeitsweise der Europaischen Union beigefugten Protokolls Nr 22 uber die Position Danemarks beteiligt sich Danemark nicht an der Annahme dieser Richtlinie und ist weder durch diese gebunden noch zu ihrer Anwendung verpflichtet 12 An der neuen Richtlinie hingegen die auf Art 91 Abs 1 c AEUV gestutzt wird Verkehr werden sich auch Danemark Irland und das Vereinigte Konigreich beteiligen 13 Die neue Richtlinie gilt daher ab 2017 fur alle Mitgliedstaaten der Europaischen Union und den EWR Die Ausweitung der geltenden Vorschriften auf das Vereinigte Konigreich Irland und Danemark ist die wichtigste Anderung aufgrund der neuen Richtlinie zur grenzuberschreitenden Durchsetzung von Sanktionen die der Rat am 2 Marz 2015 angenommen hat 2 Die bereits umgesetzte Richtlinie 2011 82 EU ist dann fur alle anderen Unionsmitgliedstaaten in der Fassung der neuen Richtlinie verbindlich 14 Siehe auch BearbeitenVerkehrsstraftat VerkehrsrechtWeblinks BearbeitenRichtlinie 2011 82 EU Urteil des EuGH in der Rs C 43 12 Einzelnachweise Bearbeiten Offizieller Langtitel Richtlinie 2011 82 EU des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2011 zur Erleichterung des grenzuberschreitenden Austauschs von Informationen uber die Strassenverkehrssicherheit gefahrdende Verkehrsdelikte ABl EU Nr L 288 1 bis 15 a b Zitiert nach Pressemitteilung 85 15 des Europaischen Rates Siehe KOM 2008 151 endg Siehe Richtlinienvorschlag COM 2014 476 final vom 18 Juli 2014 und Richtlinie in der Fassung PE CONS 103 14 Richtlinie EU 2015 413 In Amtsblatt der Europaischen Union L 68 13 Marz 2015 S 9 Siehe ERKLARUNG DER KOMMISSION ZUR RECHTSGRUNDLAGE am Ende der Richtlinie 2011 82 EU ABl L 288 S 15 Rahmenbeschluss 2005 214 JI des Rates vom 24 Februar 2005 uber die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbussen Die 70 Euro Grenze kann sowohl die Geldstrafe selbst als auch die Verfahrenskosten umfassen Dies richtet sich nach dem nationalen Recht Siehe Pressemitteilung 69 14 des EuGH vom 6 Mai 2014 Siehe Randziffer 56 des EuGH Urteils C 43 12 Erwagungsgrund 22 der Richtlinie 2011 82 EU Erwagungsgrund 23 der Richtlinie 2011 82 EU Siehe zur Aufhebung der Richtlinie 2011 82 EU EuGH in der Rs C 43 12 vom 6 Mai 2014 und Pressemitteilung 85 15 des Europaischen Rates In Deutschland wurde z B die Richtlinie 2011 82 EU mit dem 4 Gesetz zur Anderung des Strassenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 28 August 2013 BGBl I S 3310 umgesetzt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2011 82 EU Verkehrsdelikte Richtlinie amp oldid 206604604