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Das Zentrale Fahrerlaubnisregister ZFER ist eines der vier zentralen Register die das Kraftfahrt Bundesamt KBA in Flensburg Murwik fuhrt Ausser diesem Register fuhrt das Kraftfahrt Bundesamt noch das Zentrale Fahrzeugregister ZFZR das Fahreignungsregister FAER und das Fahrtenschreiberkartenregister FKR Die rechtliche Grundlage fur das Fuhren des ZFER ist 48 Strassenverkehrsgesetz StVG 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt des ZFER 2 Regelung auf EU Ebene 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseInhalt des ZFER BearbeitenSeit dem 1 Januar 1999 wird in Deutschland im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert welche Fahrerlaubnisse und entsprechenden Fuhrerscheine die ortlichen Fahrerlaubnisbehorden einer Person erteilt haben Dazu sind Personendaten Nebenbestimmungen Auflagen Beschrankungen etc nicht jedoch die Wohnanschriften gespeichert 2 Erfasst werden Fahrerlaubnisse nach den EU einheitlichen Fahrerlaubnisklassen A bis D inklusive deren Unterklassen die Anhangerklassen E und die nationalen Klassen L und T sowie bei Fahranfangern zusatzlich die Probezeit und Besonderheiten wie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeforderung Die rechtlichen Grundlagen fur die Errichtung und den Betrieb des Registers finden sich in 48 bis 63 StVG nahere Bestimmungen in 49 ff der Fahrerlaubnis Verordnung FeV Verordnung uber die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr vom 18 August 1998 zu deren Erlass 63 StVG ermachtigt Das Register wird vom Kraftfahrt Bundesamt in Flensburg Murwik gefuhrt Die Daten werden von den Fahrerlaubnisbehorden zur Eintragung ubermittelt Uber die eigenen Daten kann man unentgeltlich Auskunft verlangen Das StVG ermoglicht ausserdem diversen Behorden teils im automatisierten Abruf Auskunfte aus dem Register z B zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten Diese Auskunfte gewahrleisten auch dass eine Person in der EU nur im Besitz einer Fahrerlaubnis und eines Fuhrerscheins ist Die Errichtung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters erfolgte mitunter zur Einfuhrung der neuen EU Fahrerlaubnisklassen Vor der Einrichtung des Zentralen Fahrerlaubnisregisters wurden nur Negativdaten uber die Fahrerlaubnis wie deren Entziehung oder ein Fahrverbot im Verkehrszentralregister VZR und die Daten von Fahranfangern zentral gespeichert Die sonstigen Informationen uber die Fahrerlaubnis waren nur in rund 600 ortlichen Fahrerlaubnisregistern gespeichert diese bestehen weiter sofern ihre Daten nicht bis zum 31 Dezember 2014 zu loschen waren 3 Regelung auf EU Ebene BearbeitenFur das Gebiet der EU gibt es ein einheitliches Register fur den Datenaustausch uber Fahrzeuge und Fahrlizenzen das EUCARIS European Car and Driving License Information System Jeder EU Mitgliedsstaat hat eine Behorde benannt die fur sein Land den Kontakt zu EUCARIS halt das Kraftfahrtbundesamt ist fur Deutschland die beteiligte Behorde Auskunfte aus dem EUCARIS kann man in Deutschland also nur uber das KBA erhalten Weblinks BearbeitenKBA Grafik zum Meldeweg wer erhalt welche Informationen Internetseite des EUCARISEinzelnachweise Bearbeiten StVG 48 Abs 2 50 Abs 1 und Abs 3 StVG 48 Abs 1 50 Abs 1 und 2 StVG 65 Abs 2 StVG mit Ubergangsregelung fur Altdaten aus ortlichen FahrerlaubnisregisternBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zentrales Fahrerlaubnisregister amp oldid 232694223