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Der Wimbledon Fall engl Case of the S S Wimbledon ist ein im August 1923 vom Standigen Internationalen Gerichtshof StIGH entschiedener Rechtsstreit zwischen England Frankreich Italien Japan und Polen einerseits und dem Deutschen Reich andererseits Entschieden wurde dass das Deutsche Reich die Durchfahrt des mit Kriegsmaterial fur Polen beladenen Schiffs S S Wimbledon durch den Nord Ostsee Kanal im Marz 1921 nicht hatte verwehren durfen Inhaltsverzeichnis 1 Sachverhalt 2 Entscheidung des StIGH 3 Weblinks 4 Weiterfuhrende LiteraturSachverhalt BearbeitenAm 21 Marz 1921 erreichte die S S Wimbledon die Einfahrt zum Nord Ostsee Kanal Das englische Schiff war von einer franzosischen Gesellschaft gechartert worden mit diesem Schiff sollte fur die polnische Regierung Kriegsmaterial von Saloniki ins polnische Marinedepot in Danzig gebracht werden Polen befand sich mit der Sowjetunion im Krieg Das Deutsche Reich das sich neutral erklart hatte verweigerte der S S Wimbledon die Durchfahrt Am 23 Marz 1921 forderte der franzosische Botschafter in Berlin die deutsche Regierung auf das Durchfahrverbot aufzuheben Die deutsche Regierung lehnte jedoch ab Das Deutsche Reich hatte sich auf den Standpunkt gestellt dass die im Volkerrecht begrundete Neutralitatsverpflichtung vor den vertraglichen Bestimmungen des Versailler Vertrages stunden In der Folge stritten sich die Parteien daruber ob Art 380 des Friedensvertrags von Versailles der Durchfahrtsverweigerung entgegenstunde Wortlaut des Artikels 380 Der Kiel Kanal Nord Ostsee Kanal und seine Zugange stehen den Kriegs und Handelsschiffen aller mit Deutschland in Frieden lebenden Nationen auf dem Fusse volliger Gleichberechtigung dauernd frei und offen Entscheidung des StIGH BearbeitenDa sich beide Parteien nicht einigen konnten landete der Rechtsstreit vor dem StIGH Der Gerichtshof entschied am 17 August 1923 gegen Deutschland mit der Begrundung dass die staatliche Souveranitat des Deutschen Reiches nicht der Regelung aus Art 380 des Versailler Vertrags entgegensteht sondern hier vielmehr die Ausubung von Souveranitatsrechten durch volkerrechtlichen Vertrag eingeschrankt sei Diese Einschrankung verletzte die Souveranitat nicht da der Vertragsschluss selbst ein Souveranitatsakt gewesen sei und die Einschrankung eine Selbstbeschrankung sei The Court declines to see in the conclusion of any Treaty by which a State undertakes to perform or refrain from performing a particular act an abandonment of its sovereignty No doubt any convention creating an obligation of this kind places a restriction upon the exercise of the sovereign rights of the State in the sense that it requires them to be exercised in a certain way But the right of entering into international engagements is an attribute of State sovereignty Das Deutsche Reich hatte also die Durchfahrt nicht verwehren durfen Weblinks Bearbeiten29 Juni 1923 PCIJ Series A No 1 1923 17 August 1923 PCIJ Series A No 1 1923 Weiterfuhrende Literatur BearbeitenE Rocholl Der Kieler Kanal unter dem Versailler Vertrag Der Wimbledonfall In Deutsche Juristen Zeitung Bd 29 1924 S 355 E Wolgast Der Wimbledonprozess vor dem Volkerbundgerichtshof Basel Verlag fur Recht und Geschichte 1926 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wimbledon Fall amp oldid 234933150