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Das Normenkartell oder Typenkartell war ein Wirtschaftskartell das Vereinbarungen uber die einheitliche Anwendung von Normen zum Inhalt hatte 1 Der Begriff wird im Europaischen Wettbewerbsrecht heute nicht mehr verwendet seine Bestimmungen sind aber sinngemass in Artikel Art 101 dieser neuen Richtlinie enthalten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Wirtschaftliche Aspekte 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenNormenkartelle kamen relativ selten vor Sie konnten ihren Mitgliedern beispielsweise die Einhaltung von DIN Normen oder sonstigen Standards vorschreiben Normenvereinbarungen konnen sich uber unterschiedliche Bereiche erstrecken wie die Normung von Produkten Abmessungen Bauteilen Gutezeichen oder technischen Daten in Markten bei denen die Kompatibilitat oder Interoperabilitat mit anderen Produkten oder Systemen unerlasslich ist 2 Erst die Normung ist der Wegbereiter fur die rationelle Massenfertigung gewesen sie ist die Grundbedingung fur die Verbilligung der Erzeugnisse und die Voraussetzung fur die einfache Be und Verarbeitung 3 Rechtsfragen BearbeitenDas Normenkartell war nach 5 Abs 1 GWB a F zulassig und bedurfte der Anmeldung beim Bundeskartellamt Anmeldekartell Kam von der Behorde nicht innerhalb von drei Monaten ein Widerspruch galt das Normenkartell als genehmigt Die Kartellbehorde durfte jedoch ihren Widerspruch nur darauf stutzen dass ein Normenkartell seine Marktstellung missbrauche 4 Die fruher im GWB enthaltenen Vorschriften uber Normen Typen Konditionen Rationalisierungs und Strukturkrisenkartelle wurden im Zuge der 7 GWB Novelle im Juli 2005 gestrichen weil diese Kartellformen regelmassig uber den lokalen und regionalen Bereich hinausgehen und daher geeignet sind den zwischenstaatlichen Handel zu beeintrachtigen Angesichts des Vorrangs des europaischen Wettbewerbsrechts war eine eigenstandige Regelung im GWB nicht mehr erforderlich 5 Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDie Betriebswirtschaftslehre unterscheidet zwischen Anmeldekartellen Widerspruchskartellen und Erlaubniskartellen 6 Anmeldekartelle Widerspruchskartelle ErlaubniskartelleNormenkartell Konditionenkartell StrukturkrisenkartellExportkartell ohne Inlandswirkung Rabattkartell Exportkartell mit Inlandswirkung Kalkulationskartell einfaches Rationalisierungskartell hoheres RationalisierungskartellSpezialisierungskartell ImportkartellAnmeldekartelle wurden bereits durch blosse Anmeldung bei der zustandigen Kartellbehorde wirksam 9 Abs 2 GWB a F und unterlagen ab diesem Zeitpunkt der Missbrauchsaufsicht 12 GWB a F 7 Widerspruchskartelle bedurften lediglich der Anmeldung Sie waren zugelassen wenn die Kartellbehorde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten widersprach Zu den Erlaubniskartellen zahlten hohere Rationalisierungskartelle Exportkartelle mit Inlandswirkung Importkartelle Strukturkrisenkartelle und Sonderkartelle Ministerkartelle 8 Wegen des ubergeordneten europaischen Kartellrechts mit seinem generellen Kartellverbot ist diese Unterscheidung lediglich noch in der Betriebswirtschaftslehre von Bedeutung Die einzigen nennenswerten Beispiele waren das im Januar 1925 in Genf von den international fuhrenden Gluhlampenherstellern gegrundete Phoebuskartell und das im September 1961 gegrundete Normenkartell der Brauereien Rationalisierungsgemeinschaft betreffend die Verwendung genormter Bierflaschen das die Verwendung genormter Bierflaschen sichert und auf DIN Normen zuruckgreift 9 Das Bundeskartellamt hatte der Anmeldung der Rationalisierungsgemeinschaft nicht widersprochen 10 so dass dieses Kartell rechtswirksam zustande gekommen war Einzelnachweise Bearbeiten Hermann May Lexikon der okonomischen Bildung 2012 S 430 Thomas Kapp Kartellrecht in der Unternehmenspraxis 2013 S 75 Walter Prestel Die Normung im Braugewerbe aus dem Blickwinkel des Technikers und des Kaufmanns in Brauwirtschaft 1962 S 1440 Gerd Rinck Wirtschaftsrecht 1963 S 192 BT Drs 15 3640 vom 12 August 2004 Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Anderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen S 26 Volker Drosse Ulrich Vossebein Allgemeine Betriebswirtschaftslehre 2005 S 121 Edmund Heinen Hrsg Industriebetriebslehre 1990 S 220 f Willi Albers Hrsg Handworterbuch der Wirtschaftswissenschaft HdW Band 4 1978 S 458 Wolfgang Majer Programmbereinigung als unternehmenspolitisches Problem 1969 S 44 Hans Martin Muller Henneberg Gustav Schwartz Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen und europaisches Kartellrecht Gemeinschaftskommentar 1963 S 267Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Normenkartell amp oldid 230494554