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Der Wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz gibt einem Unternehmen das Recht sich dagegen zu wehren dass ein anderes Unternehmen die Leistungen oder den Ruf des erstgenannten Unternehmens unlauter ausbeutet Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz ist fur Deutschland in 4 UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz erganzt den Gewerblichen Rechtsschutz Das UWG beschreibt Rechtsverletzungen gegen die auf der Grundlage von Spezialgesetzen wie denen des Patentrechts Markenrechts oder des Urheberrechts nicht vorgegangen werden kann Als Teil des Wettbewerbsrechts wird dieser Schutz auch erganzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz genannt Grundsatzlich regeln die jeweiligen Spezialgesetze wie das PatentG oder das MarkenG abschliessend den Rechtsschutz der durch Ausschliesslichkeitsrechte entsteht Das Wettbewerbsrecht spezieller das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gewahrt im Unterschied zum Immaterialguterrecht keine Ausschliesslichkeitsrechte sondern regelt das Marktverhalten zwischen den Mitbewerbern und das Verhaltnis zur Marktgegenseite Dennoch regelt das UWG ahnliche Falle die nach der UWG Reform kodifiziert wurden So beschreiben 4 Nr 3 a c UWG und 14 II Nr 1 3 MarkenG ahnlich gelagerte Falle Allerdings muss der Grundsatz der Nachahmungsfreiheit beachtet werden der besagt dass Nachahmungen grundsatzlich frei sind und die Schranken nur durch das Urheberrecht Markenrecht etc gezogen werden Ausserhalb dieser Schranken darf eine Leistung nachgeahmt werden Dieser Grundsatz wird durch Ausnahmen durchbrochen sofern die Leistung eine wettbewerbliche Eigenart besitzt und spezielle Verhaltnisse hinzutreten die das Nachahmen als unlauter erscheinen lassen Eine solche wettbewerbliche Eigenart liegt dann vor wenn ihre Ausgestaltung oder speziellen Merkmale geeignet sind die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheit des Herkunftserzeugnisses hinzuweisen Insofern konnen Alltagsgegenstande keine Eigenart aufweisen da sie meist keine besonderen Merkmale haben die auf die betriebliche Herkunft aufmerksam macht Literatur BearbeitenErdmann Willi Die zeitliche Begrenzung des erganzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes Festschrift fur Vieregge 1995 S 197 ff Heinrich Nemeczek Wettbewerbliche Eigenart und die Dichotomie des mittelbaren Leistungsschutzes WRP 2010 1315 1321Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz amp oldid 222451331