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Wahlaristokratie ist ein von Jean Jacques Rousseau im Jahre 1762 gepragter Begriff 1 franzosisch Aristocratie elective 2 fur die heutige reprasentative Demokratie die Demokratie der Moderne 3 Rousseau grenzte diese Wahlaristokratie von der naturlichen und der Erbaristokratie ab 1 Er selbst hingegen sieht die Souveranitat unverausserlich nicht delegierbar und unteilbar beim Volk jede Ubertragung auf andere sei unzulassig Die heutigen Demokratien hatte er wegen der Achillesferse der Reprasentation des Volkes durch Gewahlte abgelehnt 4 Auch Mitte des 19 Jahrhunderts sah Staatsrechtler Bluntschi die reprasentative moderne Demokratie als Wahlaristokratie da deren Reprasentanten des Volkes nicht mittels Losverfahren aus seiner Mitte kommen sondern durch die aristokratische Form der Wahl aus einer auserwahlten Minderheit der Bessern und Fahigeren bestimmt werden die Ungleichheit der Menschen sei dabei die Voraussetzung 5 In dieser um das aristokratische Element ermassigten reprasentativen Demokratie erkennen die Wahlaristokraten das Volk zwar als herrschend an aber sie ubten in seinem Namen doch meist die Herrschaft uber die Menge aus 5 Meyers Konversations Lexikon von 1885 ordnete ein dass die reprasentative Demokratie nicht zu Unrecht als Wahlaristokratie bezeichnet wurde 6 Die Wahlaristokratie ist nicht zu verwechseln mit der Wahlmonarchie Unterschiede zur Demokratie BearbeitenDie Wahlaristokratie unterscheidet sich je nach Autor von einer Demokratie in einem oder mehreren Punkten durch Kleine Gruppe herausgehobener Personlichkeiten statt Volksversammlung oder vertretung 1 Wahl statt Losverfahren 5 Freies statt Imperatives Mandat 7 Fehlen jeder inhaltlichen Verantwortlichkeit statt Strafbarkeit bei Verletzung der Interessen des Volkes 8 Literatur BearbeitenJean Jacques Rousseau Du Contract Social Ou Principes Du Droit Politique Rey Amsterdam 1762 Karl Heinrich Heydenreich Grundsatze des naturlichen Staatsrechts und seiner Anwendung nebst einem Anhange staatsrechtlicher Abhandlungen Band 2 Weygand Leipzig 1795 OCLC 315266437 Zweyter Theil Grundsatze der Anwendung des naturlichen Staatsrechts 1 Ueber die Regierungsformen A Rechtsgrundsatze in Beziehung auf die Wahlreiche II Die Wahlaristokratie S 133 136 201 S Johann Caspar Bluntschli Allgemeines Staatsrecht Verlag der literarisch artistischen Anstalt Munchen 1852 OCLC 1198012584 Viertes Buch Neuntes Capitel B Die reprasentative moderne Demokratie S 177 182 717 S Yves Sintomer Das demokratische Experiment Geschichte des Losverfahrens in der Politik von Athen bis heute Springer VS Wiesbaden 2016 ISBN 978 3 658 00730 0 292 S franzosisch Petite histoire de l experimentation democratique tirage au sort et politique d Athenes a nos jours Paris 2011 Ubersetzt von Michael G Esch Einzelnachweise Bearbeiten a b c Jean Jacques Rousseau Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des Staatsrechtes Buch 3 Kapitel 5 Jean Jacques Rousseau Du contract social ou Principes du droit politique Amsterdam 1762 Livre III Chapitre V Seite 153 Yves Sintomer Das demokratische Experiment Geschichte des Losverfahrens in der Politik von Athen bis heute Springer VS Wiesbaden 2016 ISBN 978 3 658 00730 0 S 115 Als die Revolutionare das ancien regime niederwarfen zielten sie nicht auf eine Selbstregierung des Volkes das heisst auf eine wirkliche Demokratie sondern auf eine reprasentative Regierung das heisst eine Wahlaristokratie wo die Besten bestimmt durch Wahlen und nicht durch Adelstitel zum Regieren berufen wurden Wie Sieyes feststellte Der Unterschied ist riesig Manfred G Schmidt Demokratietheorien 4 Auflage VS Wiesbaden 2008 ISBN 978 3 531 16054 2 4 2 Gesellschaftsvertrag und Volkssouveranitat S 83 f a b c Johann Caspar Bluntschli Allgemeines Staatsrecht Verlag der literarisch artistischen Anstalt Munchen 1852 OCLC 1198012584 Viertes Buch Neuntes Capitel B Die reprasentative moderne Demokratie S 178 Hervorhebung Zitat gemass Original und wenn auch allen Burgern aller Classen in der reprasentativen Demokratie der Zutritt zu den Wurden und Aemtern des Staates eroffnet wird so ist doch das Loos als ein Mittel die Einzelnen zu Wurdetragern und Beamten zu bezeichnen uberall verworfen und die aristokratische Form der Wahl allgemein eingefuhrt worden Ich sage mit Absicht die aristokratische Form der Wahl denn sie setzt die Unterscheidung und den Vorzug der Bessern und Fahigeren vor der Menge d h die Ungleichheit voraus Es ist somit die reprasentative Demokratie immer ermassigt durch das aristokratische Element einer auserwahlten Minderheit durch eine Wahlaristokratie welche zwar das Volk als das hohere und herrschende anerkennt aber in dessen Namen doch in der Regel uber die Menge die Herrschaft ausubt China Distanz In Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage Band 4 Bibliographisches Institut Leipzig 1885 DNB 366437755 Demokratie S 666 f hier S 667 1024 S wikimedia org JPG 498 kB abgerufen am 2 Juni 2022 Hier herrscht das Volk nur mittelbar durch die von ihm periodisch gewahlten Vertreter zu denen die tuchtigsten Krafte und die Besten aus dem Volk herangezogen sollen so dass man die reprasentative Demokratie nicht mit Unrecht eine Wahlaristokratie genannt hat Ideen zu einer guten Staatsverfassung und Regierung Weber Munchen 1802 OCLC 1046210635 I Anordnung der Staatsamter 27 S 24 f 156 S In reprasentativen Demokratien wird die Staatsgewalt durch Volksreprasentanten ausgebubt diese sind nun entweder von jenen welche sie zu dieser Wurde gewahlet und ernennt haben unabhangig oder nicht und daher verpflichtet das ihnen aufgetragene Amt nach der Instruktion und Weisung der Wahlenden oder Committenten zu verwalten und ihnen so oft sie es verlangen uber ihre Amtsverrichtungen Rede und Antwort zu geben im letzten Fall ist das Volk allerdings der Souverain und die Regierungsform demokratisch im ersten Fall aber scheint sich die festgelegte Regierungsform der Wahlaristokratie zu nahern das Volk kann nicht mehr als Souverain ausgesehen werden weil es von der Ausubung der Staatsgewalt vollig ausgeschlossen ist und nur die Ehre hat den Souverain durch Wahl zu ernennen Karl Heinrich Heydenreich Grundsatze des naturlichen Staatsrechts und seiner Anwendung nebst einem Anhange staatsrechtlicher Abhandlungen Band 2 Weygand Leipzig 1795 OCLC 315266437 II Die Wahlaristokratie S 135 In Rucksicht ihrer sind weder der ganze Rath noch seine Glieder responsabel Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahlaristokratie amp oldid 223387233