www.wikidata.de-de.nina.az
Mit dem Begriff Vorhaft ist im osterreichischen Strafprozessrecht der Zeitraum von der Festnahme eines Tatverdachtigen und seiner Anhaltung in Untersuchungshaft bis zur rechtskraftigen Verurteilung gemeint Es handelt sich daher im Wortsinn um die Zeit die jemand vor Antritt der Strafhaft bereits in Haft verbracht hat 38 StGB Anrechnung der Vorhaft BearbeitenBesondere Bedeutung hat die Vorhaft bei der Berechnung jener Zeit die eine rechtskraftig verurteilte Person noch in Strafhaft zu verbringen hat Dabei gilt generell dass im Urteilsspruch vom vorsitzenden Richter per Beschluss daruber erkannt werden muss ob und in welchem Umfang Vorhaftzeiten auf die noch zu verbussende Strafhaft angerechnet werden 400 Abs 1 StPO In aller Regel wird dabei festgestellt zu welchem genauen Zeitpunkt die Festnahme des zu diesem Zeitpunkt Tatverdachtigen erfolgte und bis wann die daran anschliessende Untersuchungshaft dauerte Sofern der genaue Zeitpunkt der Festnahme sich nicht feststellen lasst ist dieser zugunsten des Angeklagten mit 00 00 Uhr des Tages der Festnahme anzusetzen 1 Vielfach steht bei Ausfertigung des erstinstanzlichen Urteils das endgultige Ende der Untersuchungshaft allerdings noch nicht fest weshalb die Untersuchungshaft in aller Regel dann endet wenn das Urteil in Rechtskraft erwachsen und damit der Vollzug der Strafhaft begonnen wird Uber die Anrechnung dieser sogenannten Zwischenhaft also der Haftzeit zwischen dem erstinstanzlichen Urteil und jenem der Berufungsinstanz entscheidet der vorsitzende Richter der Erstinstanz per Beschluss 2 Die Vorhaftzeit verringert entsprechend den unbedingt zu verbussenden Teil einer Strafhaft was insbesondere bei langer Verfahrensdauer und dadurch bedingter langer Zeit in Untersuchungshaft oft zur Konsequenz hat dass ein zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilter Straftater mitunter schon mit Rechtskraft des Urteils aufgrund der Vorhaftanrechnung aus der Haft entlassen wird Sollte im Urteil die Vorhaft nicht oder fehlerhaft angerechnet worden sein so kann der Angeklagte bzw Verurteilte jederzeit beantragen dass dies korrigiert wird Eine fur den Angeklagten nachteilige Berichtigung der Anrechnung also etwa eine Verkurzung der angerechneten Vorhaft darf jedoch nur erfolgen solange das Urteil noch nicht rechtskraftig geworden ist Sollte der Angeklagte bzw Verurteilte mit der Entscheidung des Vorsitzenden uber die Berichtigung der Vorhaftanrechnung nicht einverstanden sein so kann er dagegen wiederum das Rechtsmittel der Beschwerde ergreifen Literatur BearbeitenChristian Bertel Andreas Venier Strafprozessrecht 8 Auflage Manz sche Verlags und Universitatsbuchhandlung Wien 2004 ISBN 3 214 14839 7 Stefan Seiler Strafprozessrecht Facultas Verlags und Buchhandels AG Wien 2010 ISBN 978 3 7089 0663 8Einzelnachweise Bearbeiten Rainer Nimmervoll Vorhaftanrechnung 38 66 StGB bei deren unbekanntem Beginn bzw Ende In Journal fur Strafrecht JSt Heft 3 Mai 2016 S 295 296 Seiler Strafprozessrecht 2010 Rz 586 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorhaft amp oldid 185802324