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Folgende Teile dieses Abschnitts scheinen seit 17 April 2016 nicht mehr aktuell zu sein Veraltete Daten Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Die Verfassung der Italienischen Republik gestaltet diese als parlamentarische Demokratie was bedeutet dass das Volk seine Souveranitat prinzipiell mittelbar uber Volksvertreter die Kammern sowie die regionalen Volksvertretungen ausubt Dieses Prinzip wird allerdings in bestimmten Bereichen durchbrochen obwohl die Verfassungsgebende Versammlung insgesamt sehr sparsam mit den Instrumenten der direkten Demokratie umgegangen ist hat sie dem Volk in bestimmten als sehr sensibel erachteten Bereichen eine direkte Mitwirkung zugestanden In Italien gibt es diverse Arten des sogenannten Referendums Daneben bestehen als weitere Instrumente die Gesetzesinitiative des Volkes sowie das Petitionsrecht an die Kammern Inhaltsverzeichnis 1 Abrogatives Referendum 2 Konfirmatives Referendum 3 Konsultatives Referendum Volksbefragung bei Gebietsneugliederungen 4 Regionale und lokale Ebene 5 Volksabstimmungen seit 1970 6 Einzelnachweise 7 Siehe auch 8 LiteraturAbrogatives Referendum BearbeitenDas abrogative aufhebende Referendum referendum abrogativo kann zur ganzlichen oder teilweisen Aufhebung eines Gesetzes oder eines Aktes mit Gesetzeskraft fuhren Es soll Ausnahmecharakter haben und die Gesetzgebung des Parlamentes erganzen bzw diese kontrollieren Auch deshalb ist bezuglich einfacher Gesetze lediglich ein abschaffendes Referendum vorgesehen und nicht etwa ein zustimmendes oder ein wiederholendes Abstimmung uber von den Kammern abgelehnte Gesetzesentwurfe Gegenstand sollten prinzipiell Gesetzesbestimmungen mit tiefgreifender Bedeutung sein welche nicht nur dem Parlament sondern dem ganzen Volk anvertraut werden mussten Das Rechtsinstitut ist in Art 75 der Verfassung vorgesehen welcher gleichzeitig die ausfuhrenden Bestimmungen einem Gesetzesvorbehalt unterwirft Abrogative Referenden werden erst seit den 1970er Jahren abgehalten da bis 1970 kein Ausfuhrungsgesetz vorhanden war Gegenstand eines Referendums kann wie angesprochen jedwede Gesetzesbestimmung oder auch nur Teile oder einzelne Worter sein Besonders sensible und nicht dem als labil und nicht genugend sachverstandig erachteten Volkswillen zu unterwerfende Materien sind hierbei ausgeklammert Dies betrifft Steuer und Haushaltsgesetze Amnestien und Strafnachlasse oder internationale Vertrage und alle Bestimmungen welche in einem systematisch logischen Zusammenhang mit den genannten Sachbereichen stehen Das abschaffende Referendum wird durch einen Antrag eingeleitet welcher von 500 000 Wahlberechtigten entspricht 1 0 Prozent oder von funf Regionalraten gestellt wird welche ihn mit der absoluten Mehrheit ihrer Mitglieder zu beschliessen haben Es gelten hierbei strenge formale Voraussetzungen Der Antrag hat mit den Worten Wollt ihr dass abgeschafft wird zu beginnen Der Antrag ist beim Zentralamt des Kassationsgerichtshofes zu hinterlegen Die Deposition eines Antrages ist im letzten Jahr der regularen Legislaturperiode der Kammern sowie in den letzten sechs Monaten nach Ansetzung von Neuwahlen nicht moglich Es soll hiermit vermieden werden dass sich zwei Wahlanlasse und deren Kampagnen treffen den Wahlen zu den Kammern wird hierbei der Vorzug gegeben da sie wesentlich relevanter sind Das Kassationsgerichtshof pruft die Rechtmassigkeit des Referendums also die Einhaltung der Formerfordernisse und die notige Anzahl an Stimmen Wird die Bestimmung welche Gegenstand des Referendums sein soll vor dessen Abhaltung abgeschafft bzw durch das Verfassungsgericht aufgehoben hat er das Verfahren als beendet zu erklaren Die Antrage sind bis spatestens 30 September eines jeden Jahres zu hinterlegen der Kassationsgerichtshof untersucht den Antrag bis zum 31 Oktober wobei den Antragsstellern danach weitere Zeit eingeraumt wird bleiben um eventuelle Ungereimtheiten nachzubessern Am 15 Dezember erfolgt die endgultige Entscheidung Die nachste Ebene der Prufung obliegt dem Verfassungsgerichtshof Diesem obliegt die inhaltliche Prufung nicht nur offensichtlich unzulassige Referenda welche die oben angefuhrten ausgeklammerten Sachbereiche zum Gegenstand haben werden verworfen sondern auch jene welche eine Vielzahl an unterschiedlichen Themen betreffen und somit eine uneinheitliche Fragestellung bilden weiterhin werden Referenda verworfen welche zu widerspruchlichen Ergebnissen fuhren wurden weil andere Bestimmungen die im selben Kontext zu sehen sind aufrecht bleiben Zusammengefasst werden nur Antrage zugelassen welche klar in sich stimmig eindeutig und einfach strukturiert sind da es nur bei diesen Fragestellungen Sinn ergibt sie einer Schwarz oder Weiss Abstimmung zu unterziehen Dieses Urteil hat bis zum 10 Februar zu erfolgen Im Falle eines positiven Urteils wird es vom Prasidenten der Republik mittels Dekret im Amtsblatt Gazetta ufficiale verkundet Referenda haben an einem Sonntag innerhalb 15 April und 15 Juni stattzufinden Die zum Volksentscheid gebrachte Gesetzesbestimmung gilt dann als abgeschafft wenn die Mehrheit dafur stimmt und mindestens 50 der Stimmberechtigten Beteiligungsquorum an der Abstimmung teilgenommen haben Der Prasident der Republik hat das Ergebnis im Amtsblatt zu veroffentlichen wobei die Bestimmung am Tag nach Veroffentlichung ihre Wirkung verliert Um dem Gesetzgeber eventuell benotigte Zeit fur die Schliessung entstandener Rechtslucken zu gewahren kann auf Antrag des Fachministers welcher durch Beschluss des Ministerrates bestatigt werden muss die Verkundung des Ergebnisses um maximal sechzig Tage verschoben werden Der Verfassungsgerichtshof hat in seinen Urteilen die Rechtslage des abschaffenden Referendums prazisiert Legt der Gesetzgeber Bestimmungen welche vom Volk verworfen werden neu auf gelten diese zumeist als verfassungswidrig Begrundet wurde dies mit der ansonstigen Sinnlosigkeit einer Volksabstimmung Die haufige Verwendung dieses Referendums durch kleinere oppositionelle Gruppen verbunden mit einem stetig sinkenden Beteiligungsquorum fuhrte zu Diskussionen ob die Schwellen fur einen Antrag nicht angehoben werden sollten Dies konnte beispielsweise durch eine Erhohung der Zahl der notigen Unterschriften eine Begrenzung der Referenda pro Jahr eine Schonfrist fur neu verkundete Gesetze etc erfolgen Konfirmatives Referendum BearbeitenDie Verfassungsgebende Versammlung hat bezuglich der Anderung der Verfassung einen Kompromiss zwischen der Parlamentssouveranitat wie auf Bundesebene in Deutschland und der obligatorischen Beteiligung des Volkes gefunden wie in manchen deutschen Landern wie z B in Bayern Prinzipiell kann das Parlament die Verfassung im Alleingang andern sollte es nicht die expliziten und impliziten Schranken verletzen Notig sind dafur zwei Lesungen und Abstimmungen in jeder Kammer zwischen denen jeweils ein Zeitintervall von drei Monaten liegen muss Im Zuge der zweiten Abstimmung muss der Verfassungsgesetzentwurf von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder jeder Kammer gestutzt werden Das verabschiedete Verfassungsgesetz wird vom Prasidenten der Republik verkundet und tritt innerhalb der gesetzten Frist in Kraft Verabschieden die Kammern oder auch nur eine davon das Verfassungsgesetz lediglich mit der Mehrheit ihrer Mitglieder wird die Verkundung des Gesetzes suspendiert Es offnet sich ein Zeitfenster von drei Monaten innerhalb dessen ein Funftel der Mitglieder einer Kammer 500 000 Wahler 1 0 Prozent oder funf Regionalrate das Verfassungsgesetz zur Abstimmung stellen konnen Dies wird als konfirmatives bestatigendes Referendum referendum confermativo bezeichnet Das zur Abstimmung gebrachte Gesetz wird nur dann verkundet wenn es die Zustimmung der Mehrheit aller gultig abgegebenen Stimmen erhalten hat Dies soll verhindern dass Verfassungsgesetze auf den Weg gebracht werden welche nicht uber eine breite Mehrheit in den Kammern verfugen und somit nicht ausreichend legitimiert sind Verfassungsanderungen sind Schritte welche tiefgreifende Auswirkungen auf das tagliche Leben jedes Burgers haben konnen und deshalb gut bedacht und durch breiten Konsens gestutzt werden sollten Konsultatives Referendum Volksbefragung bei Gebietsneugliederungen BearbeitenAuch auf der Ebene der niederen Gebietskorperschaften sind Elemente der Burgerbeteiligung vorgesehen Ein konsultatives beratendes Referendum referendum consultivo nach Art 132 der Verfassung muss im Falle von Gebietsneugliederungen erfolgen Es heisst dazu Nach Anhorung der Regionalrate kann die Zusammenlegung bestehender oder die Bildung neuer Regionen verfugt werden wobei jede neue Region eine Bevolkerung von mindestens einer Million Einwohner aufweisen muss Eine solche Neugliederung kann dann erfolgen wenn eine mindestens ein Drittel der betroffenen Bevolkerung vertretende Anzahl von Gemeinderaten dies verlangt und wenn der Antrag durch Volksabstimmung von der Mehrheit der betroffenen Bevolkerung angenommen wird Die Ablosung einer Provinz oder einer Gemeinde von einer Region und ihre Angliederung an eine andere Region konnen mit der durch Volksbefragung ausgedruckten Zustimmung der Mehrheit der Bevolkerungen der betroffenen Provinz bzw Provinzen oder der betroffenen Gemeinde bzw Gemeinden auf Verlangen der betroffenen Provinzen und Gemeinden nach Anhorung der Regionalrate durch ein Gesetz der Republik zugelassen werden Regionale und lokale Ebene BearbeitenWeitere Referenda sind auf regionaler und kommunaler Ebene vorgesehen Diese werden durch Regional bzw Landesgesetz geregelt Volksabstimmungen seit 1970 BearbeitenDie uberwiegende Mehrheit der Referenda in Italien sind abrogative Referenda Bei ihnen bedeutet eine Mehrheit von Ja Stimmen dass das entsprechende Gesetz aufgehoben worden ist Liste aller Referenden in Italien seit 1970 Quelle Suchmaschine fur direkte Demokratie 1 Datum Vorlage Stimmberechtigte Beteiligung Ja Stimmen Nein Stimmen 13 Mai 1974 Aufhebung des Ehescheidungsgesetzes 37 646 322 33 023 179 87 71 13 157 558 40 74 19 138 300 59 26 12 Juni 1978 Aufhebung des Gesetzes uber offentliche Ordnung 41 248 657 33 489 688 81 18 7 400 619 23 53 24 038 806 76 47 12 Juni 1978 Aufhebung der staatlichen Parteienfinanzierung 33 488 690 81 18 13 691 900 43 59 17 718 478 56 41 18 Mai 1981 Aufhebung des Gesetzes uber dringliche Massnahmen zum Schutze der demokratischen Ordnung und der offentlichen Sicherheit 43 154 682 34 257 197 79 38 4 636 809 14 87 26 524 667 85 13 18 Mai 1981 Aufhebung des lebenslanglichen Zuchthauses 34 277 194 79 42 7 114 719 22 62 24 330 954 77 38 18 Mai 1981 Aufhebung der Kompetenz der Polizeichefs und Prafekten Waffenscheine auszustellen 34 275 376 79 42 4 423 426 14 07 26 995 173 85 93 18 Mai 1981 Aufhebung der Beschrankungen bei der Abtreibung 34 270 200 79 41 3 588 995 11 58 27 395 909 88 42 18 Mai 1981 Aufhebung fast aller zugelassenen Grunde fur eine Abtreibung 34 277 119 79 42 10 119 797 31 99 21 505 323 68 01 10 Juni 1985 Aufhebung der dringlichen Massnahmen fur Gebuhren festgelegte Preise und Lebenshaltungskosten 44 904 290 34 959 404 77 85 15 460 855 45 68 18 384 788 54 32 9 November 1987 Aufhebung der zivilrechtlichen Verantwortung der Gerichte bei vorsatzlichen Fehlurteilen 45 870 931 29 866 249 65 10 20 770 334 79 92 5 126 021 20 08 9 November 1987 Aufhebung der parlamentarischen Untersuchungskommission gegen Regierungsbeamte 29 862 670 65 10 22 117 634 85 04 3 890 111 14 96 9 November 1987 Aufhebung der Standortwahl eines Atomkraftwerks durch den CIPE Regierungsausschuss 29 862 376 65 10 20 984 110 80 57 5 059 819 19 43 9 November 1987 Aufhebung der Staatsbeitrage an Gemeinden mit Atomkraftwerken oder Kohlezentralen 29 871 570 65 12 20 618 624 79 71 5 247 887 20 29 9 November 1987 Aufhebung der ENEL Beteiligung an Atomkraftwerken 29 855 604 65 11 18 795 852 71 85 7 361 666 28 15 18 Juni 1989 Mandat fur das Europaparlament eine europaische Verfassung auszuarbeiten konsultative Befragung 46 552 411 37 560 404 80 68 29 158 656 88 03 3 964 086 11 97 4 Juni 1990 Aufhebung der Jagd auf jagdbare Tiere 47 235 285 20 482 359 43 36 17 790 070 92 19 1 505 161 7 81 4 Juni 1990 Aufhebung der Erlaubnis bei Jagden Privatgrundstucke zu betreten 20 274 101 42 92 17 899 910 92 27 1 497 976 7 73 4 Juni 1990 Aufhebung des Pestizideinsatzes in der Landwirtschaft 20 364 370 43 11 18 287 687 93 50 1 270 111 6 50 10 Juni 1991 Aufhebung der vier Vorzugsstimmen bei der Wahl des Abgeordnetenhauses 47 377 843 29 609 635 62 49 26 896 979 95 56 1 247 908 4 44 19 April 1993 Aufhebung der kommunalen Zustandigkeit fur den Umweltschutz 47 946 896 36 845 706 76 84 28 415 407 82 57 5 997 236 17 43 19 April 1993 Aufhebung der Strafbarkeit des Drogenkonsums 36 911 398 76 98 19 255 915 55 35 15 529 815 44 65 19 April 1993 Aufhebung der staatlichen Parteienfinanzierung 36 896 256 76 95 31 225 867 90 25 3 373 039 9 75 19 April 1993 Aufhebung der Ernennung des Prasidenten und Vizeprasidenten der Sparkassen durch das Schatzamt 36 856 051 76 86 31 046 262 89 80 3 524 781 10 20 19 April 1993 Aufhebung des Ministeriums fur Staatsbeteiligungen 36 851 158 76 85 31 234 897 90 10 3 428 899 9 90 19 April 1993 Aufhebung der Proporzwahl fur den Senat 36 922 390 77 00 28 936 747 82 47 6 034 640 17 53 19 April 1993 Aufhebung des Land und Forstwirtschaftsministeriums 36 863 866 76 88 24 325 394 70 22 10 313 117 29 78 19 April 1993 Aufhebung des Ministeriums fur Tourismus und Vergnugungen 36 863 866 76 88 28 528 528 82 28 6 143 898 17 72 11 Juni 1995 Totale Aufhebung der Grenzen der Zusammensetzung der Betriebsrate 48 458 754 27 730 224 57 22 12 291 330 49 97 12 305 693 50 03 11 Juni 1995 Teilweise Aufhebung der Grenzen der Zusammensetzung der Betriebsrate 27 702 339 57 16 15 097 799 62 14 9 197 799 37 86 11 Juni 1995 Aufhebung der Kompetenz des Ministerprasidenten welche Gewerkschaften im offentlichen Dienst reprasentativ sind 27 795 464 57 35 15 676 385 64 67 8 562 040 35 33 11 Juni 1995 Aufhebung des Hausarrestes fur Mafiosi ausserhalb des Wohnortes 27 740 783 57 24 15 373 288 63 67 8 768 941 36 33 11 Juni 1995 Aufhebung des Gesetzes das nur Konzessionen an TV Stationen erlaubt die sich in Staatsbesitz befinden 27 807 196 57 38 13 736 435 54 89 11 286 527 45 11 11 Juni 1995 Aufhebung der Gemeindekompetenz zur Vergabe von Gewerbelizenzen 27 739 462 57 24 8 741 584 35 63 15 792 453 64 37 11 Juni 1995 Aufhebung des Direktabzuges von Gewerkschaftsbeitragen von Lohn oder Rente 27 753 466 57 27 13 945 919 56 24 10 850 793 43 76 11 Juni 1995 Aufhebung des doppelten Wahlganges fur Gemeinden uber 15000 Einwohner 27 814 402 57 39 12 154 969 49 39 12 452 250 50 61 11 Juni 1995 Aufhebung der Gemeinde und Regionalkompetenzen uber Ladenoffnungszeiten 27 788 647 57 34 9 348 000 37 39 15 646 779 62 61 11 Juni 1995 Aufhebung des Gesetzes das Privaten hochstens drei Fernsehsender erlaubt 28 133 946 58 05 11 620 613 43 07 15 357 997 56 93 11 Juni 1995 Aufhebung der Unterbrecherwerbung im Fernsehen 28 164 078 58 11 11 985 670 44 34 15 044 535 55 66 11 Juni 1995 Aufhebung der Moglichkeit von Werbeunternehmen in mehr als drei Sendern tatig zu sein 28 139 312 58 06 11 713 935 43 58 15 161 934 56 42 15 Juni 1997 Aufhebung der Aktienmehrheit des Schatzamtes bei privatisierten Betrieben 49 054 410 14 790 505 30 15 9 539 459 74 06 3 340 893 25 94 15 Juni 1997 Aufhebung der Zulassungsbeschrankungen zum Zivildienst 14 860 894 30 29 9 561 009 71 68 3 775 660 28 32 15 Juni 1997 Aufhebung der Erlaubnis bei Jagden Privatgrundstucke zu betreten 14 817 553 30 20 10 936 576 80 90 2 581 753 19 10 15 Juni 1997 Aufhebung der automatischen Beforderung der Beamten 14 791 735 30 15 10 786 069 83 55 2 123 452 16 45 15 Juni 1997 Aufhebung des staatlichen Journalistenverbandes 14 735 975 30 04 8 322 166 65 51 4 380 284 34 49 15 Juni 1997 Aufhebung der aussergerichtlichen Nebenbeschaftigung fur Justizbeamte 14 812 238 30 19 11 160 923 85 58 1 879 923 14 42 15 Juni 1997 Aufhebung des Landwirtschafts und Fischereiministeriums 14 742 261 30 05 8 589 746 66 85 4 258 863 33 15 18 April 1999 Aufhebung der Wahl eines Viertels des Abgeordnetenhauses im Verhaltniswahlrecht 49 309 060 24 447 521 49 58 21 161 866 91 52 1 960 022 8 48 21 Mai 2000 Aufhebung der Ruckerstattung von Wahl und Abstimmungskampfkosten 49 067 694 15 796 834 32 19 10 004 581 71 06 4 073 688 28 94 21 Mai 2000 Aufhebung der Wahl eines Viertels des Abgeordnetenhauses im Verhaltniswahlrecht 15 918 748 32 44 11 637 524 82 01 2 551 963 17 99 21 Mai 2000 Aufhebung der Listenwahl innerhalb des Consiglio Superiore della Magistratura 15 634 781 31 86 9 125 465 70 57 3 805 250 29 43 21 Mai 2000 Aufhebung der Moglichkeit des Karrierewechsels zwischen Anklage und Gerichtskammern 15 681 225 31 95 9 237 713 69 00 4 150 241 31 00 21 Mai 2000 Aufhebung der Nebenerwerbstatigkeit fur Beamte 15 696 528 31 98 10 200 692 75 21 3 360 487 24 79 21 Mai 2000 Aufhebung der Beschrankung des Schutzes gegen ungerechtfertigte Entlassung auf Betriebe mit mehr als 15 Beschaftigte 15 953 385 32 51 4 923 381 33 36 9 834 046 66 64 21 Mai 2000 Aufhebung des automatischen Lohnabzugs fur Gewerkschaften und Berufsverbande 15 800 947 32 20 8 632 445 61 82 5 331 053 38 18 7 Oktober 2001 Umfassende Regionalisierung Verfassungsreferendum 49 462 222 16 843 420 34 05 10 433 574 64 20 5 816 527 35 80 16 Juni 2003 Aufhebung der Beschrankung des Schutzes gegen ungerechtfertigte Entlassung auf Betriebe mit mehr als 15 Beschaftigte 49 554 128 12 645 507 25 51 10 572 538 86 73 1 616 379 13 27 16 Juni 2003 Aufhebung der Pflicht fur Grundbesitzer Wegerecht fur Stromleitungen zu dulden 12 667 178 25 56 10 430 181 85 55 1 761 558 14 45 13 Juni 2005 Aufhebung der Beschrankung der Forschung an Embryonen 49 794 704 12 723 221 25 55 10 764 600 88 04 1 463 027 11 96 13 Juni 2005 Aufhebung der Beschrankungen von Embryoeinpflanzungen 12 719 614 25 54 10 837 827 88 78 1 369 705 11 22 13 Juni 2005 Aufhebung der Beschrankungen von Embryoeinpflanzungen und der Anerkennung des Embryos als Mitbeteiligtem 12 716 404 25 54 10 674 849 87 72 1 494 896 12 28 13 Juni 2005 Aufhebung des Verbots der heterologen Befruchtungen 12 712 708 25 52 9 406 370 77 39 2 746 782 22 61 25 26 Juni 2006 Starkung des Ministerprasidenten Einfuhrung des konstruktiven Misstrauensvotums Umwandlung des Senats in einen Bundesrat weitgehende Foderalisierung Verfassungsreferendum 47 160 264 52 30 9 962 348 38 70 15 791 293 61 30 22 Juni 2009 Aufhebung von Listenverbindungen bei der Wahl der Abgeordnetenkammer 50 221 071 11 708 247 23 31 8 051 259 77 63 2 320 087 22 37 22 Juni 2009 Aufhebung von Listenverbindungen bei der Wahl des Senats 11 706 803 23 31 8 048 547 77 68 2 312 734 22 32 22 Juni 2009 Aufhebung von Mehrfachkandidaturen bei der Wahl der Abgeordnetenkammer 11 973 196 23 84 9 489 791 87 00 1 417 819 13 00 13 Juni 2011 Aufhebung der rechtmassigen Verhinderung des Ministerprasidenten und der Minister am Erscheinen zur Strafverhandlung 54 78 94 62 5 38 13 Juni 2011 Aufhebung der Planung und des Baus neuer Atomkraftwerke 54 79 94 05 5 05 13 Juni 2011 Aufhebung von privatisiertem Gewinn aus der Wasserversorgung 54 82 95 80 4 20 13 Juni 2011 Aufhebung der Privatisierung der Wasserversorgung 54 81 95 35 4 65 17 April 2016 Aufhebung der kustennahen Olforderung 50 681 772 15 806 488 31 19 13 334 607 85 85 2 198 715 14 15 4 Dezember 2016 Uberwindung des paritatischen Zweikammersystems Reduzierung der Zahl der Abgeordneten Eindammung der Kosten fur das Funktionieren der Institutionen Abschaffung des CNEL und Uberarbeitung des 5 Titels des 2 Teils der Verfassung Verfassungsreferendum 50 773 284 33 244 258 65 47 13 431 10 40 88 19 421 003 59 12 grun angenommen rosa abgelehnt blau am Beteiligungsquorum gescheitert gelb anderes ReferendumEinzelnachweise Bearbeiten www sudd chSiehe auch BearbeitenReferendum in Italien 2011 Verfassungsreferendum in Italien 2016Literatur BearbeitenAnna Capretti Offnung der Machtstrukturen durch Referenden in Italien Eine pluralismustheoretische Analyse Frankfurt Berlin Bern New York P Lang 2001 ISBN 3 631 37852 1 Anna Capretti Reformperspektiven zum abrogativen Referendum in Italien In Theo Schiller Volker Mittendorf Hrsg Direkte Demokratie Forschung und Perspektiven Westdeutscher Verlag Wiesbaden 2002 S 305 315 ISBN 978 3 531 13852 7 Joachim Gatterer Gegen den Trend Die italienweiten Referenden in der Provinz Bozen von 1974 bis 2009 in Gunther Pallaver Hrsg Politika 10 Jahrbuch fur Politik Edition Raetia Bozen 2010 S 131 152 ISBN 978 88 7283 362 9 Peter Weber Wege aus der Krise Wahlreform und Referenden in Italien in Aus Politik und Zeitgeschichte B 34 94 Bonn 28 August 1994 S 20 27 Peter Weber Gesetzgebung im politischen System Italiens In Wolfgang Ismayr Hrsg Gesetzgebung in Westeuropa EU Staaten und Europaische Union VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2008 S 463 511 ISBN 978 3 8100 3466 3 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksabstimmung Italien amp oldid 210039383