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Karl der Grosse reformierte im 9 Jahrhundert das Rechtswesen und schuf dabei Send und Gaugerichte Die Richtergewalt ging im Laufe der Zeit auf die Landesherren uber die Vogteigerichte einsetzten In Wiehl bestand ein solches Vogteigericht Freilich ist nur ein Vogt bekannt Graf Adolf von Wyle um 1230 80 Als Lehnsgraf derer von Berg wurde er zugleich auch als Vogt uber die Grafschaft Windeck die zu Berg gehorte bestimmt Geschichte BearbeitenDie Kirche in Wiehl war 1131 Eigentum des Stiftes St Cassius in Bonn das sowohl Besetzung als auch Verwaltung des Hofes Wiehl bestimmte Neben dem Vogteigericht gab es fur den Hofsverband ein Gericht niederer Ordnung das Hofgericht Ob Hofsverband und das alte Kirchspiel der Vogtei Wiehl gleich gewesen sind ist nicht belegt Der Bonner Stiftsvogt hatte 1175 die Vogtei Wiehl Wile vom Erzbischof Philipp von Koln erhalten Das Hofgericht aus dem frankischen Honnending hervorgegangen entschied vornehmlich uber Hof und Grundstreitigkeiten oder rechte Spater ging auch diese Gerichtshoheit auf die weltlichen Herren uber Daneben hat in Wiehl und in Numbrecht ein kirchliches Sendgericht bestanden Die richterliche Gewalt lag in den Handen der Pfarrer Mit der spateren Grundung der Kirchengemeinden Marienberghausen und Drabenderhohe sowie bei der Einverleibung von Marienhagen in den Besitz Homburgs entstanden an diesen drei Orten ebenfalls kirchliche Sendgerichte Doch war ihre Bedeutung gering durch die Grafen wurden sie nach und nach verdrangt Die Homburgische Polizei und Gerichtsordnung von 1563 regelte die Gerichtsbarkeit und die Besetzung der Gerichte neu Danach bestehen Gerichte in Homburg und Wiehl Ausserdem werden bestatigt ein Freigericht in Waldbrol fur die Freien ein Gericht in Morsbach ein Lehnsgericht in Homburg und ein Hoffgericht in Wiehl Das Lehnsgericht beurteilte die Rechtsverhaltnisse der vom Grafen verliehenen Lehen Vor dem Hoffgericht in Wiehl sollten allen Eingesessenen des Kirchspiels und der Vogtei Wiehl um hier gelegene Erbguter zu Recht handeln Nach dem Siegburger Vergleich 1604 wurde fur die ganze Herrschaft Homburg ein Vogteigericht bestimmt Zunachst in Wiehl als dem grossten Ort der Herrschaft abgehalten dann nach der Wiederherstellung des Schlosses um 1650 in den Eingangsturm auf Homburg verlegt Eine neue Gerichtsordnung kam 1743 als das Homburgische wieder an die Hauptlinie Berleburg zuruckfiel Alle Gerichte wurden in dem Friedensgericht vereinigt Die grosseren Orte erhielten ein Untergericht das der Schultheiss fuhrte Das Friedensgericht hatte seinen Sitz auf Schloss Homburg In Wiehl wurden wie bisher Gerichtstage abgehalten Die franzosische Herrschaft am Beginn des 19 Jh behielt das Friedensgericht unter dem Namen Kantonsgericht bei Die frz Gesetzgebung Code Napoleon wurde hier erst im Jahre 1809 eingefuhrt Gerichtsort blieb Homburg Als 1837 der Gerichtsturm des Schlosses baufallig geworden war verlegte der damalige Friedensrichter Schnabel das Gericht in sein Wohnhaus in Kleinfischbach Nach seinem Tod 1846 kam das Gericht wieder nach Wiehl Durch das Gerichtsverfassungsgesetz von 1897 geschah die Umwandlung des Friedensgerichts in ein Amtsgericht Es existierte bis zur Neuordnung des Gerichtswesens im Jahre 1969 Der Gerichtsbezirk Wiehl wurde danach auf die Amtsgerichte Gummersbach und Waldbrol aufgeteilt Literatur BearbeitenGottfried Corbach Beitrage zur Bergischen Geschichte 2001 Nachdr der Ausg 1976 ISBN 3 921232 48 1 P Maurer Oberberg Heimatbuch o J Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vogtei Wiehl amp oldid 176280406