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Die Verordnung zum EEG Ausgleichsmechanismus Ausgleichsmechanismenverordnung AusglMechV ist eine zum Erneuerbare Energien Gesetz EEG 2010 erlassene Rechtsverordnung Sie andert die Vermarktung des ab 1 Januar 2010 aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms Dieser muss seit Inkrafttreten der Verordnung durch die bundesweiten Ubertragungsnetzbetreiber verkauft werden anstatt dass er wie zuvor von den Versorgungsunternehmen der Endverbraucher abgenommen wird BasisdatenTitel Verordnung zum EEG AusgleichsmechanismusKurztitel AusgleichsmechanismusverordnungFruherer Titel Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten AusgleichsmechanismusAbkurzung AusglMechVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 91 96 Abs 1 und 3 EEG 2014Rechtsmaterie Wirtschaftsverwaltungsrecht EnergierechtFundstellennachweis 754 27 4Ursprungliche Fassung vom 17 Juli 2009 BGBl I S 2101 Inkrafttreten am 17 Juli 2009 bzw 1 Januar 2010Letzte Neufassung vom Art 1 VO vom 17 Februar 2015 BGBl I S 146 Inkrafttreten derNeufassung am 20 Februar 2015 Art 4 VO vom 17 Februar 2015 Letzte Anderung durch Art 17 G vom 13 Oktober 2016 BGBl I S 2258 2347 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2017 Art 25 G vom 13 Oktober 2016 GESTA E038Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Die sich aus der Erzeugung von EEG Strom ergebenden Mehrkosten werden aber den Versorgungsunternehmen und damit im Ergebnis auch den Endabnehmern uber eine EEG Umlage weiterhin berechnet Zudem enthalt die AusglMechV Vorschriften zur transparenteren Berechnung der EEG Umlage Obgleich die AusglMechV kein Gesetz ist greift sie tiefgehend in das EEG ein Der mit der Verordnung beschlossene reformierte Walzungsmechanismus gilt als entscheidender Faktor fur den rapiden Anstieg der EEG Umlage nach dem Inkrafttreten der Verordnung 1 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 2 Grunde fur Reform 3 Vermarktung 4 Ausgleich EEG Umlage 5 Begunstigung von stromintensiven Produktionsunternehmen und Schienenbahnen 6 Auswirkungen 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseRechtsgrundlageDie AusglMechV wurde von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestags aufgrund der Ermachtigung des 64 Abs 3 EEG erlassen wonach zum Zwecke der Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus weitgehende Anderungen des im EEG vorgesehenen Ausgleichs der durch die Erzeugung von EEG Strom entstehenden Mehrkosten und dessen Vermarktung auf dem Verordnungswege vorgesehen sind Zuvor wurden die bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gegenuber einer Erzeugung aus fossilen Energietragern oder Kernkraft entstehenden Mehrkosten die die den Strom aufnehmenden Netzbetreiber den Erzeugern zahlen zusammen mit der Weiterlieferung dieses Stroms zu den auf Bundesebene tatigen Ubertragungsnetzbetreibern hochgewalzt die dann nach Durchfuhrung eines bundesweiten Ausgleichs zwischen allen Ubertragungsnetzbetreibern den Strom wiederum den Stromversorgungsunternehmen die bisher zur anteiligen Abnahme des EEG Stroms verpflichtet sind diese Kosten weiter berechnen Die Versorgungsunternehmen belasteten mit diesen Kosten dann schliesslich die Letztverbraucher Die Berechnung der durch den EEG Strom entstehenden Mehrkosten unterlag bisher zwar der Kontrolle der Bundesnetzagentur ihre Ermittlung erfolgte aber wenig transparent Deswegen wurde in der ab dem 1 Januar 2009 geltenden Fassung des EEG die Bundesregierung ermachtigt durch eine Rechtsverordnung den Ausgleichsmechanismus tatsachlich aber die gesamte Vermarktung und Behandlung der Mehrkosten fur EEG Strom zu andern Die Neuregelung gilt erst fur ab dem 1 Januar 2010 erzeugten Strom die Verordnung ist aber bereits mit ihrem Erlass insoweit anzuwenden als im Hinblick auf die im Jahr 2010 anfallenden Mehrkosten die als EEG Umlage erhoben werden schon im Vorjahr Prognosen zu veroffentlichen sind Grunde fur ReformFur die Reform wurden verschiedene Grunde genannt Befurworter waren vor allem die liberalen Wirtschaftspolitiker der FDP sowie die grossen Elektrizitatsversorgungsunternehmen mit ihren Lobbyorganisationen wie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft 2 3 Der in die Netze der offentlichen Verteil Netzbetreiber eingespeiste und von diesen an die Ubertragungs Netzbetreiber weitergeleitete EEG Strom musste von diesen physikalisch wiederum unter die Stromversorgungsunternehmer aufgeteilt werden die dann anteilig damit wieder ihre Kunden beliefern konnten Laut Begrundung zur Ausgleichsmechanismusverordnung kam es mangels ausreichender Prognostizierbarkeit der erzeugten Mengen zu erheblichem Aufwand der sich in den Netzentgelten niederschlug und zu finanziell abzusichernden Risiken bei den Versorgern Der physikalische Ausgleich birgt also fur die Vertriebsunternehmen Risiken im Beschaffungsportfolio 4 Dieser Risiken konnten sich die Unternehmen durch die Ausgleichsmechanismusverordnung entledigen Infolge der physikalischen Durchleitung des EEG Stroms entstanden fur das Jahr 2007 Kosten von rund 570 Mio Euro von denen bei Handel an der Borse laut Begrundung zum Verordnungsentwurf 40 bis 125 Mio Euro eingespart werden konnten 5 Durch die Pflicht der Versorgungsunternehmen den EEG Strom anteilig abzunehmen erfolgte eine europarechtlich unerwunschte Marktabschottung da die entsprechende Strommenge vom freien Markt herausgenommen wurde weil sich die Versorger insoweit nicht anders eindecken konnten Zudem sei das Verfahren laut der Begrundung nach aussen hin nicht transparent 6 Bisher wurde den Stromversorgungsunternehmen ihr EEG Stromanteil einfach als Grundlastband Monatsbander in ihre Stromlastgangplanung hineingelegt 6 7 Da aber der Durchschnittspreis der erneuerbaren Energien vergutet wurde ohne dass tageszeitliche Schwankungen der Einspeisung berucksichtigt werden wurde tendenziell der gunstigste konventionelle Anteil im Handlerportfolio verdrangt 7 VermarktungDie Neuordnung der Vermarktung setzt bei der vierten im EEG geregelten Stufe an der Weiterleitung des EEG Stroms von den Ubertragungsnetzbetreibern auf die Elektrizitatsversorgungsunternehmer 37 EEG Die Pflicht der Ubertragungsnetzbetreiber zur Weiterlieferung des EEG Stroms an die Versorgungsunternehmen bzw deren Pflicht zur Abnahme dieses Strom wird aufgehoben 1 Nr 1 und 2 AusglMechV sodass der EEG Strom physikalisch bei den Ubertragungsnetzbetreibern verbleibt Diese sind nunmehr nach 2 Abs 1 AusglMechV verpflichtet den EEG Strom am vortaglichen oder untertaglichen Spotmarkt Day ahead und Intra day Handel einer Stromborse bestmoglich zu versteigern Das muss nicht die European Energy Exchange EEX in Leipzig sein sondern es kommt jede offentliche Stromborse in Betracht Nachdem die nunmehrige Beauftragung der Ubertragungsnetzbetreiber wegen der von der Europaischen Union betriebenen Entbundelung unbundling der Netze von der Stromversorgung mit der Vermarktung im Widerspruch steht soll die Bundesnetzagentur bis zum 31 Dezember 2011 eine Evaluierung vorlegen und Vorschlage zur Ubertragung der Aufgabe der Vermarktung des EEG Stroms auf Dritte unterbreiten 9 AusglMechV Die Bundesnetzagentur wurde auch zum Erlass von Rechtsverordnungen ermachtigt die die Einzelheiten der Vermarktung einschliesslich einer hierzu erfolgenden Beauftragung von Dritten regeln Die Vermarktung uber die Borse darf nicht als EEG Strom oder gruner Strom erfolgen da es insoweit bei dem Gebot des 37 Abs 5 EEG verbleibt wonach Strom unter dieser besonderen Bezeichnung nicht unter der fur EEG Strom gezahlten Durchschnittsvergutung der Hersteller verkauft werden darf 8 Ausgleich EEG Umlage Zum Zwecke des Ausgleichs der bei der Erzeugung des EEG Stroms anfallenden Mehrkosten gibt die AusglMechV dem Begriff der EEG Umlage nunmehr einen genau definierten Inhalt Danach konnen die Ubertragungsnetzbetreiber bzw spater die mit der Vermarktung beauftragten Dritten von den Elektrizitatsunternehmern die Strom an Letztverbraucher liefern anteilig Ersatz fur die erforderlichen Aufwendungen in Form einer EEG Umlage verlangen 3 Abs 1 AusglMechV Die EEG Umlage berechnet sich einmal nach der Differenz der fur das nachfolgende Kalenderjahr prognostizierten Einnahmen vor allem aus dem Verkauf des EEG Stroms an der Borse und den Ausgaben hier vor allem wegen der Vergutungszahlungen nach dem EEG Zum anderen fliesst eine Differenz zwischen den tatsachlichen Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt der Berechnung ein Damit sind die tatsachlichen Mehr oder Mindereinnahmen gemeint die bei einer Abweichung dieser Einnahmen und Ausgaben von den fur das laufende Jahr im Vorjahr prognostizierten anfallen und die nur wenn die Prognose jeweils mit dem tatsachlichen Anfall ubereinstimmen wurde gleich Null waren 3 Abs 2 AusglMechV 9 Nachdem dieses Verfahren erstmals fur 2010 angewandt wird fur 2009 aber nach den bisherigen Bestimmungen des EEG abgerechnet wird werden tatsachliche Abweichungen zur Prognose fur 2010 erst bei der fur 2011 berechneten Umlage berucksichtigt Die EEG Umlage muss jedes Jahr bis zum 15 Oktober fur das nachfolgende Kalenderjahr berechnet und im Internet veroffentlicht werden Dabei ist die Umlage auch in Cent pro an die Letztverbraucher gelieferter Kilowattstunde Strom anzugeben Fur 2010 wurde danach die fur 2010 prognostizierte Umlage mit 2 047 Cent kWh bekanntgemacht 10 Das neue System der EEG Umlage schafft fur alle Beteiligten eine genaue Kalkulationsgrundlage da sie fur das laufende Jahr jeweils feststeht tatsachliche Abweichungen von der Prognose wirken sich erst bei der Umlage fur das nachfolgende Jahr aus Die EEG Umlage tritt an die Stelle der Differenzkosten der 53 55 EEG die erst mit dem EEG 2009 als Massstab zur Erfassung der EEG Mehrkosten eingefuhrt worden waren 8 AusglMechV Macht das Versorgungsunternehmen von seinem Recht die EEG Strom Kosten auf der Stromrechnung anzugeben Gebrauch so muss es nunmehr die EEG Umlage mit dem voraussichtlichen Anteil des nach dem EEG verguteten Stroms am voraussichtlichen gesamtdeutschen Strommix angeben 8 Abs 2 AusglMechV Begunstigung von stromintensiven Produktionsunternehmen und SchienenbahnenNach 40 Abs 1 EEG kann das Bundesamt fur Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA auf Antrag von stromintensiven Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen deren Pflicht zur Abnahme von EEG Strom mengenmassig begrenzen Die Begrenzung erfolgt um die Stromkosten dieser Unternehmen auf einem international wettbewerbsfahigen Niveau zu halten Sie erfolgt mit einem Prozentsatz der moglichst gewahrleistet dass im Ergebnis die betroffenen Unternehmen mit nicht mehr als 0 05 Cent je von ihnen bezogener kWh belastet werden 40 Abs 2 EEG 11 Die so festgesetzte Begrenzung der abzunehmende EEG Strommenge war somit ein Prognosewert Nachdem nach der Neuregelung weder Versorgungsunternehmer noch Letztverbraucher EEG Strom abnehmen mussen stellt die AusglMechV die Begunstigung der stromintensiven Unternehmen dahin um dass diese nunmehr definitiv nur mit einer EEG Umlage in Hohe von 0 05 Cent kWh belastet werden durfen mithin etwa ein Vierzigstel der fur 2010 geltenden normalen Umlage von 2 047 ct kWh zu tragen haben Auswirkungen nbsp Entwicklung der EEG Umlage vor blau und nach orange Inkrafttreten der AusglMechVVor der Ausgleichsmechanismusverordnung wurde EEG Strom physisch gewalzt ein Handel an der Stromborse fand nicht statt 1 Waren mit dieser physischen Walzung Unternehmen dazu verpflichtet Strom aus erneuerbaren Energien in ihr eigenes Vertriebsportfolio einzubinden wofur sie aus dem EEG Konto vergutet wurden wurde mit der Ausgleichsmechanismusverordnung der EEG Strom nun komplett an der Stromborse gehandelt Da damit dort das Angebot an EEG Strom stieg fielen die Borsenpreise infolge des Merit Order Effektes da die preisbildenden teureren fossilen Kraftwerke immer seltener zum Einsatz kamen Da sich die EEG Umlage aus der Differenz zwischen Einspeisevergutung und Borsenpreis errechnet stieg die EEG Umlage daraufhin deutlich an Hiervon profitierten grosse Unternehmen die ihren Strom direkt an der Borse kauften insbesondere da viele dieser Unternehmen von der Zahlung der EEG Umlage weitgehend befreit sind Fur Privatkunden und Endverbraucher ergaben sich hingegen Preissteigerungen bei der Stromrechnung da sie nicht von den gunstigeren Borsenpreisen profitierten dafur aber eine hohere EEG Umlage zu zahlen hatten 12 Die Einfuhrung des neuen Ausgleichsmechanismus hatte somit starke Auswirkungen auf die Einspeisung von erneuerbaren Energien und von Kohlekraftwerken Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste Der nun in grossem Masse zusatzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden 13 Es wurde damit also die Nachfrage fur Okostrom in Deutschland massiv verringert was ein deutliches Absinken der Borsenstrompreise zur Folge hatte und dadurch die EEG Umlage verteuerte 14 13 Nach Inkrafttreten des neuen Ausgleichsmechanismus gingen die Erlose fur Okostrom an der Stromborse trotz hoherer Erzeugung binnen eines Jahres von 5 15 Mrd Euro im Jahr 2009 auf 3 35 Mrd Euro im Jahr 2010 zuruck Anschliessend sanken die Borsenstrompreise durch den Merit Order Effekt weiter ab sodass die Borsenstrompreise im ersten Quartal 2014 nur noch bei der Halfte des Wertes von 2008 lagen 14 Dadurch stiegen die Differenzkosten zwischen Borsenstrompreis und durchschnittlicher Einspeisevergutung nach EEG deutlich an wodurch die EEG Umlage deutlich uberproportional stieg Verlief bis 2009 der Anstieg der Vergutungszahlungen nach EEG und die Entwicklung der EEG Umlage weitgehend proportional kam es nach der Reform zu einer starken Auseinanderentwicklung Wahrend sich die Vergutungszahlungen von 2009 bis 2014 von 10 5 Mrd Euro auf gut 21 Mrd Euro verdoppelten verfunffachte sich die EEG Umlage im gleichen Zeitraum fast von 1 33 ct kWh auf 6 24 ct kWh 14 Die Gesamtsumme aus Borsenspreis und EEG Umlage blieb hingegen nahezu konstant 15 Als weitere Konsequenz halbierten sich die Einnahmen von EEG verguteter Elektrizitat zwischen 2009 und 2014 obwohl die Kapazitat fast verdoppelt wurde 1 Seit 2014 ist die EEG Umlage nur noch unwesentlich gestiegen von 6 240 Cent pro kWh auf aktuell 6 405 Cent pro kWh 16 trotz weiter steigender Einspeisung von gefordertem Strom Dabei stiegen die Einspeisemengen von 131 TWh im Jahr 2014 auf 203 TWh im Jahr 2018 17 Ursachlich fur den zunachst starken Anstieg der EEG Umlage war der reformierte Ausgleichsmechanismus 18 12 1 Nach Fraunhofer ISE gibt es daher eine grosse Diskrepanz zwischen der gestiegenen Forderung der erneuerbaren Energien einerseits und der um ein Mehrfaches erhohten EEG Umlage 14 Seit 2014 war der weitere Anstieg der EEG Umlage aber deutlich schwacher als der Anstieg der Vergutungszahlungen Wahrend die Vergutungszahlungen fur geforderten Strom sich von 21 Mrd Euro im Jahr 2014 auf 32 Mrd Euro im Jahr 2018 um mehr als 50 erhohten 17 stieg die EEG Umlage im gleichen Zeitraum lediglich um 8 8 16 Das Auftreten dieser Wirkungen wurde bereits vor der Reform des Ausgleichsmechanismus antizipiert So wiesen bereits 2009 Jarass et al darauf hin dass die Weiterentwicklung des Ausgleichsmechanismus grosse Nachteile fur die Vermarktung von EEG Strom haben wurde Damit nahmen sie die Entwicklung am Strommarkt weitestgehend vorweg So sei u a die Entpflichtung von Stromnetzbetreibern von der effizienten Vermarktung von EEG Strom geplant sowie Elektrizitatsversorgungsunternehmen von der Verpflichtung entbunden EEG Strom prozentual anteilig an der Produktion abzunehmen Da es somit moglich ware dass Unternehmen und EVUs auch vollstandig auf die Abnahme von EEG Strom verzichten konnten ergabe sich ein massiver Nachfrageruckgang nach EEG Strom der somit weitgehend entwertet wurde 19 Sollte es allerdings den konventionellen Kraftwerken erlaubt werden mit voller Leistung auch bei massiver EEG Einspeisung voll weiter zu produzieren dann wurden grosse Probleme resultieren Der Ubertragungsnetzbetreiber wurde dann haufig nur einen sehr niedrigen Borsenpreis fur den EEG Strom erzielen viel niedriger als wenn wie bisher die an Letztverbraucher liefernden Elektrizitatsversorgungsunternehmen den EEG Strom ubernehmen und vermarkten mussten Damit wird kunstlich eine sehr hohe Differenz zwischen EEG Einspeisepreis und an der Stromborse erzieltem Verkaufserlos kreiert und damit eine scheinbar sehr hohe Forderung durch das EEG ausgewiesen und so das EEG eventuell in Misskredit gebracht Lorenz Jarass Gustav M Obermair Wilfried Voigt Windenergie Zuverlassige Integration in die Energieversorgung Berlin Heidelberg 2009 S 108 Der Umlagebedarf fur das jeweils folgende Jahr wurde wiederholt zu niedrig geschatzt Beispielsweise hatte die im Herbst 2011 festgelegte Umlage fur 2012 nicht berucksichtigt dass im Dezember 2011 sehr viele Solaranlagen in Betrieb gingen die 2012 zusatzlich Solarstrom einspeisten was erst in der Umlage fur 2013 nachgeholt wurde Zusatzlich kann 4 Satz 2 der Ausgleichsmechanismusverordnung zu einer Fehlprognose fuhren Dort heisst es fur die Prognose der Einnahmen aus dem Verkauf des Erneuerbaren Stroms ist der Durchschnitt der taglichen Abrechnungspreise fur das Produkt Phelix Baseload Year Future an der Stromborse fur das folgende Kalenderjahr zugrunde zu legen massgeblich ist dabei der Handelszeitraum vom 16 Juni bis zum 15 September des laufenden Kalenderjahres 20 Dieser ist aber haufig hoher gewesen als der der fur den eingespeisten Strom aus erneuerbaren Energien im Durchschnitt erlost wurde Bei zu hoch angesetzten Erlosen wurde der Zuschussbedarf des jeweiligen Folgejahres deshalb zunachst haufig unterschatzt was dann im ubernachsten Jahr ausgeglichen werden muss In den Jahren 2010 bis 2013 war das EEG Konto im Minus Dieses Defizit fuhrte jeweils zu einer hoheren EEG Umlage im Folgejahr Nach 2014 war das EEG Konto nicht mehr im Minus sondern ergab in jedem Jahr einen Uberschuss der dann im Folgejahr berucksichtigt wurde und den Anstieg der Umlage gedampft hat 21 LiteraturMartin Altrock Andreas Eder Verordnung zur Weiterentwicklung des EEG Ausgleichsmechanismus AusglMechV Eine erste kritische Betrachtung ZNER 2009 128 131 Christian Buchmuller Jorn Schnutenhaus Die Weiterentwicklung des EEG Ausgleichsmechanismus ET 11 2009 75 79 Lorenz Jarass Wilfried Voigt Neuer EEG Ausgleichsmechanismus kann den Ausbau der erneuerbaren Energien gefahrden Energiewirtschaftliche Tagesfragen 59 2009 Heft 10 26 29 online Volker Oschmann Gesetz fur den Vorrang Erneuerbarer Energien Erneuerbare Energien Gesetz EEG In Wolfgang Danner Christian Theobald Hrsg Energierecht Stand Januar 2010 Munchen Verlag C H Beck ISBN 978 3 406 36464 8 Anke Rostankowski Volker Oschmann Fit fur die Zukunft Zur Neuordnung des EEG Ausgleichsmechanismus und weiteren Reformansatzen RdE 2009 S 361 368 Peter Salje Erneuerbare Energien Gesetz Kommentar 5 Auflage 2009 Koln Munchen Carl Heymanns Verlag ISBN 978 3 452 26935 5 WeblinksText der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus 1 2 Vorlage Toter Link www gesetze im internet de Text der Verordnung zur Ausfuhrung der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Kurzstudie zur historischen Entwicklung der EEG Umlage Fraunhofer ISEEinzelnachweise a b c d Erik Gawel Klaas Korte Kerstin Tews Distributional Challenges of Sustainability Policies The Case of the German Energy Transition In Sustainability Band 7 2015 S 16599 16615 doi 10 3390 su71215834 WDR 2012 Die Einflusterer Wie Geld Politik macht Fernsehdokumentation Claudia Kemfert Kampf um Strom Mythen Macht und Monopole Hamburg 2013 ISBN 978 3 86774 257 3 Begrundung zum Entwurf BT Drs 16 13188 S 8 Begrundung zum Entwurf BT Drs 16 13188 S 9 a b Begrundung zum Entwurf BT Drs 16 13188 S 1 a b Walzungsmechanismus des EEG Vorschlage fur die Verbesserung der Transparenz und Effizienz Memento vom 6 Januar 2013 im Webarchiv archive today im Auftrag des BMU Abgerufen am 16 Marz 2010 Begrundung zum Entwurf BT Drs 16 13188 S 16 Begrundung zum Entwurf BT Drs 16 13188 S 15 EEG Umlage 2010 Memento vom 4 Dezember 2009 im Internet Archive Peter Salje Erneuerbare Energien Gesetz Kommentar 5 Aufl 2009 Koln und Munchen Carl Heymanns Verlag ISBN 978 3 452 26935 5 40 Rn 1 a b Sandra Hook Energiewende Von internationalen Klimaabkommen bis hin zum deutschen Erneuerbaren Energien Gesetz in Olaf Kuhne Florian Weber Hrsg Bausteine der Energiewende Wiesbaden 2018 21 56 S 42 f a b Lorenz Jarass Reform des EEG Verbrauchsvorrang fur Erneuerbare Energien wieder einfuhren Einspeisegarantie fur Kohlestrom abschaffen In Zeitschrift fur neues Energierecht 6 2013 572 580 Link a b c d Kurzstudie zur historischen Entwicklung der EEG Umlage Memento vom 3 Juni 2016 im Internet Archive In Fraunhofer Institut fur Solare Energiesysteme Abgerufen am 30 Juni 2014 Daniel Holder Echtzeitwalzung Erneuerbaren Strom in den Wettbewerb um Kunden integrieren Vorschlag fur die Weiterentwicklung des Ausgleichsmechanismus Zeitschrift fur Neues Energierecht 18 2014 Heft 1 14 18 S 14 a b Entwicklung der EEG Umlage Netztransparenz de Abgerufen am 2 Februar 2019 a b EEG in Zahlen Vergutungen Differenzkosten und EEG Umlage 2000 bis 2019 Memento des Originals vom 3 Februar 2019 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www erneuerbare energien de Internetseite des BMWi Abgerufen am 2 Februar 2019 Vgl u a Die EEG Umlage eine reale Belastung die nicht reell zustande kommt Website von Udo Leuschner Eruierung von Optionen zur Absenkung der EEG Umlage Memento vom 14 November 2012 im Internet Archive Lorenz Jarass Gustav M Obermair Wilfried Voigt Windenergie Zuverlassige Integration in die Energieversorgung Berlin Heidelberg 2009 S 107 f https www buzer de gesetz 11489 b29257 htm https www netztransparenz de EEG EEG Konten UebersichtBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 1117125157 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ausgleichsmechanismusverordnung amp oldid 238032688