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Die Verordnung EG Nr 1881 2006 ist eine Europaische Verordnung zur Beschrankung von bestimmten Verunreinigungen in Lebensmitteln zum Schutz der Gesundheit der EU Burger insbesondere Kinder Schwangere sowie altere Menschen Durch sie wurden Hochstwerte verschiedener Kontaminanten wie etwa Nitrate in Lebensmitteln festgelegt 2 Sie trat am 9 Januar 2007 in Kraft Mit Wirkung zum 25 April 2023 wurde sie durch die Verordnung EG Nr 2023 915 ausser Kraft gesetzt und durch diese ersetzt 1 Verordnung EG Nr 1881 2006Titel Verordnung EG Nr 1881 2006 der Kommission vom 19 Dezember 2006 zur Festsetzung der Hochstgehalte fur bestimmte Kontaminanten in LebensmittelnBezeichnung nicht amtlich EU KontaminantenverordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie VerbraucherschutzGrundlage EGV Verordnung EWG Nr 315 93Veroffentlichungsdatum 20 Dezember 2006Inkrafttreten 9 Januar 2007Anzuwenden ab 1 Marz 2007Letzte Anderung durch Verordnung EU 2023 465Inkrafttreten derletzten Anderung 26 Marz 2023Ersetzt durch Verordnung EU 2023 915 1 Ausserkrafttreten 24 Mai 2023Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Historie 2 Zusammenfassung 3 Anwendung 4 Umsetzung in nationales Recht 5 Aufbau der Verordnung 6 EinzelnachweiseHistorie BearbeitenIm Jahr 1993 trat die erste Europaische Verordnung zur Kontrolle und Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln in Kraft Durch sie wurde festgelegt dass kein Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden darf das einen Kontaminanten in einer gesundheitlich und insbesondere toxikologisch nicht vertretbaren Menge enthalt 3 Durch die Verordnung EG Nr 194 97 wurden erste Hochstwerte zunachst fur Nitrate spater fur Mykotoxine in Lebensmitteln erlassen 4 Diese Verordnung wurde spater durch die Verordnung EG Nr 466 2001 ersetzt in welcher weitere Kontaminanten wie Schwermetalle aufgefuhrt wurden 5 Zusammenfassung BearbeitenDurch die Verordnung werden Hochstgrenzen in Lebensmitteln fur Arsen Blausaure Blei Cadmium 3 Chlor 1 2 propandiol 3 MCPD und seine Fettsaureester und Glycidyl Fettsaureester Dioxine Erucasaure Melamin Mykotoxine namentlich Aflatoxine Ochratoxin A Patulin Deoxynivalenol Zearalenon Fumonisine Fusarientoxine wie T 2 Toxin und HT 2 Toxin Citrinin sowie Mutterkorn Sklerotien und Ergotalkaloide Nitrate Perchlorate Perfluoralkylsubstanzen PFAS polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe PAK polychlorierte Biphenyle PCB Pyrrolizidinalkaloide Quecksilber Tropanalkaloide und Zinn 2 Die jeweiligen Hochstgrenzen hangen dabei vom Erzeugnis ab so darf etwa gefrorener Spinat mit max 2000 mg kg Rucola Salat dagegen mit bis zu 7000 mg kg Nitratgehalt in Verkehr gebracht werden Die Hochstgehalte von Kontaminanten orientieren sich daran was durch gute Herstellungspraxis oder gute landwirtschaftliche Praxis erreichbar ist as low as reasonably achievable 2 Lebensmittel die Grenzwerte nicht einhalten durfen nicht als Lebensmittelzutat verwendet oder mit Lebensmitteln vermischt werden die diese Grenzwerte einhalten Lebensmittel durfen einer Sortierung oder einer anderen physikalischen Behandlung zur Reduzierung der Kontamination unterzogen werden Diese durfen aber nicht mit Lebensmitteln vermischt werden die zum direkten menschlichen Verzehr oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat bestimmt sind Lebensmittel die Mykotoxine enthalten durfen nicht durch chemische Behandlung entgiftet werden 2 Durch Artikel 7 werden regionale Ausnahmen gestattet So darf etwa Wildlachs Salmo salar in Schweden Finnland und Lettland in Verkehr gebracht werden bei denen der Hochstwert an Dioxin und oder PCB nicht eingehalten wird sofern die Verbraucher umfassend uber Ernahrungsempfehlungen informiert werden und diese Produkte nicht in anderen Mitgliedsstaaten vermarktet werden Anwendung BearbeitenDie Verordnung EG Nr 1881 2006 trat am 9 Januar 2007 in Kraft Durch sie wurde Verordnung EG Nr 466 2001 aufgehoben 6 5 Seit ihrem Inkrafttreten wurde diese Verordnung mehr als dreissigmal geandert wobei sich dieser Anderungen meist auf den Anhang der Verordnung der die Hochstgehalte fur bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln festlegt beziehen 6 Mit Wirkung zum 25 April 2023 wurde sie durch die Verordnung EU 2023 915 aufgehoben und ersetzt 1 Umsetzung in nationales Recht BearbeitenAls Europaische Verordnung ist diese im Bereich der EU des EWR unmittelbar gultig und muss nicht in nationales Recht ubertragen werden Aufbau der Verordnung BearbeitenDie aktuelle konsolidierte Fassung ist folgendermassen aufgebaut Stand Marz 2023 Artikel 1 Allgemeine Bestimmungen Artikel 2 Getrocknete verdunnte verarbeitete und zusammengesetzte Lebensmittel Artikel 3 Verbot der Verwendung Vermischung und Entgiftung Artikel 4 Besondere Bestimmungen fur Erdnusse andere Olsaaten Schalenfruchte Trockenfruchte Reis und Mais Artikel 5 Besondere Bestimmungen fur Erdnusse andere Olsaaten daraus gewonnene Erzeugnisse und Getreide Artikel 6 Besondere Bestimmungen fur Salat Artikel 7 Ausnahmeregelungen Artikel 8 Probenahme und Analyse Artikel 9 Monitoring und Berichterstattung Artikel 10 Aufhebung Artikel 11 Ubergangsmassnahmen Artikel 12 Inkrafttreten und Anwendung ANHANGEinzelnachweise Bearbeiten a b c Verordnung EU 2023 915 der Kommission vom 25 April 2023 uber Hochstgehalte fur bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung EG Nr 1881 2006 a b c d Hochstgehalte fur bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union 1 Januar 2023 abgerufen am 2 April 2023 Verordnung EWG Nr 315 93 des Rates vom 8 Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln Verordnung EG Nr 194 97 der Kommission vom 31 Januar 1997 zur Festsetzung der zulassigen Hochstgehalte an Kontaminanten in Lebensmitteln a b Verordnung EG Nr 466 2001 der Kommission vom 8 Marz 2001 zur Festsetzung der Hochstgehalte fur bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln a b Verordnung EG Nr 1881 2006 der Kommission vom 19 Dezember 2006 zur Festsetzung der Hochstgehalte fur bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 1881 2006 amp oldid 235963637