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Die Verordnung EG Nr 1332 2008 ist eine Europaische Verordnung die die harmonisierten Bestimmungen fur Lebensmittelenzyme in der Europaischen Union enthalt und damit zuvor bestehende Rechtsvorschriften sowohl auf nationaler als auch auf europaischer Ebene konsolidiert und ersetzt Durch diese Verordnung soll einerseits die Gesundheit der Menschen geschutzt werden und andererseits soll sie ermoglichen dass diese Enzyme in der gesamten EU verwendet werden konnen Als europaische Verordnung ist sie unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gultig die Umsetzung in nationales Recht ist nicht notwendig Die Verordnung enthalt die Anforderungen fur eine EU Liste zugelassener Enzyme die Bedingungen fur ihre Verwendung in Lebensmitteln und die Anforderungen fur ihre Kennzeichnung 1 Verordnung EG Nr 1332 2008Titel Verordnung EG Nr 1332 2008 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 Dezember 2008 uber Lebensmittelenzyme und zur Anderung der Richtlinie 83 417 EWG des Rates der Verordnung EG Nr 1493 1999 des Rates der Richtlinie 2000 13 EG der Richtlinie 2001 112 EG des Rates sowie der Verordnung EG Nr 258 97Geltungsbereich EWRRechtsmaterie Verbraucherschutz LebensmittelsicherheitGrundlage EG Vertrag insbesondere Art 95Datum des Rechtsakts 16 Dezember 2008Veroffentlichungsdatum 31 Dezember 2009Inkrafttreten 20 Januar 2009Letzte Anderung durch Verordnung EU Nr 1056 2012Inkrafttreten derletzten Anderung 3 Dezember 2012Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Anwendung 2 Aufbau der Verordnung EG Nr 1332 2008 3 Erganzende Vorschriften 4 EinzelnachweiseAnwendung BearbeitenDurch die Verordnung EG Nr 1332 2008 wird europaweit einheitlich geregelt dass nur Enzyme verkauft und in Lebensmitteln verwendet werden durfen die von der EU genehmigt wurden Deren Verwendung muss eine technologische Notwendigkeit haben z B bei der Herstellung Verarbeitung Zubereitung oder Behandlung der Lebensmittel oder spater bei deren Verpackung Beforderung oder Lagerung Zugelassene Lebensmittelenzyme durfen zudem weder die Gesundheit der Verbraucher gefahrden noch diese in die Irre fuhren 1 Die Verordnung gilt nicht fur Enzyme die fur den menschlichen Verzehr bestimmt sind Beispiel Verdauungsenzyme oder solche die bei der Herstellung von Lebensmittelzusatzstoffen gem Verordnung EG Nr 1333 2008 eingesetzt werden Ebenso fallen mikrobielle Kulturen die bei der Produktion von Lebensmitteln wie z B Wein oder Kase verwendet werden und Enzyme erzeugen nicht unter die Verordnung 2 Kapitel II Artikel 4 bis 9 enthalt die Anforderungen fur die Erstellung einer Gemeinschaftsliste von zugelassenen Enzymen Die Liste der zugelassenen Enzyme soll Angaben uber die Bezeichnung des Enzyms sonstige notwendige Angaben die Bedingungen und Lebensmittel denen das Enzym zugesetzt werden sowie Beschrankungen oder spezifische Anforderungen enthalten Durch Artikel 17 wurde der Zeitrahmen fur die Anmeldung von Enzymen zur Aufnahme auf die Gemeinschaftsliste festgelegt Die Periode begann am 11 September 2011 und wurde durch die Verordnung EU Nr 1056 2012 von 24 auf 42 Monate d h bis zum 11 Marz 2015 verlangert 3 2 In diesem Zeitraum wurden der Kommission uber 300 Anmeldungen fur Lebensmittelenzyme ubermittelt Durch die grosse Anzahl an Registrierungsdossiers verzogerte sich die Erstellung der Gemeinschaftsliste uber mehrere Jahre Daher hat die Kommission anhand der Anmeldungen die innerhalb der o g Periode erfolgten und den Anforderungen des Artikels 12 der Verordnung EU Nr 234 2011 entsprechen zunachst ein Verzeichnis aller Anmeldungen fur Lebensmittelenzyme die fur die Aufnahme in die erste Unionsliste berucksichtigt werden erstellt und veroffentlicht Anmeldungen die nach dem Stichtag 11 Marz 2015 erfolgten wurden fur das Verzeichnis nicht berucksichtigt Die Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme wird erst dann erstellt wenn alle Stoffe die in dem Verzeichnis enthalten sind bewertet worden sind Nachdem die Gemeinschaftsliste verfugbar ist durfen Lebensmittelenzyme die nicht in der Liste enthalten sind nicht mehr in der EU verwendet werden In der Zwischenzeit gelten unter Beachtung anderer EU Regeln wie etwa die Verordnung EG Nr 178 2002 weiterhin national Regelungen 4 Abhangig davon ob die Lebensmittelenzyme oder damit hergestellte Lebensmittel fur den Verkauf an die Offentlichkeit bestimmt sind oder nicht gelten fur die Kennzeichnung unterschiedliche Vorgaben Angaben mussen dabei verstandlich sein und gut sichtbar deutlich lesbar und permanent angebracht werden Aufbau der Verordnung EG Nr 1332 2008 BearbeitenKAPITEL I GEGENSTAND ANWENDUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Artikel 1 Gegenstand Artikel 2 Anwendungsbereich Artikel 3 Begriffsbestimmungen KAPITEL II GEMEINSCHAFTSLISTE DER ZUGELASSENEN LEBENSMITTELENZYME Artikel 4 Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme Artikel 5 Verbot nichtkonformer Lebensmittelenzyme und oder nichtkonformer Lebensmittel Artikel 6 Allgemeine Bedingungen fur die Aufnahme von Lebensmittelenzymen in die Gemeinschaftsliste Artikel 7 Inhalt der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme Artikel 8 Lebensmittelenzyme die in den Anwendungsbereich der Verordnung EG Nr 1829 2003 fallen Artikel 9 Auslegungsentscheidungen KAPITEL III KENNZEICHNUNG Artikel 10 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen und Lebensmittelenzym Zubereitungen die nicht fur den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind Artikel 11 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen und Lebensmittelenzym Zubereitungen die nicht fur den Verkauf an den Endverbraucher bestimmt sind Artikel 12 Kennzeichnung von Lebensmittelenzymen und Lebensmittelenzym Zubereitungen die fur den Verkauf an Endverbraucher bestimmt sind Artikel 13 Sonstige Kennzeichnungserfordernisse KAPITEL IV VERFAHRENSVORSCHRIFTEN UND DURCHFUHRUNG Artikel 14 Informationspflichten Artikel 15 Ausschuss Artikel 16 Gemeinschaftliche Finanzierung der Harmonisierung KAPITEL V UBERGANGS UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN Artikel 17 Erstellung der Gemeinschaftsliste der Lebensmittelenzyme Artikel 18 Ubergangsmassnahmen Artikel 19 Anderung der Richtlinie 83 417 EWG Artikel 20 Anderung der Verordnung EG Nr 1493 1999 Artikel 21 Anderung der Richtlinie 2000 13 EG Artikel 22 Anderung der Richtlinie 2001 112 EG Artikel 23 Anderung der Verordnung EG Nr 258 97 Artikel 24 InkrafttretenErganzende Vorschriften BearbeitenErganzt wird diese Verordnung durch weitere EU Verordnungen die die Zugabe von Substanzen zu Lebensmitteln regeln wie die Verordnung EG Nr 1331 2008 uber ein einheitliches Zulassungsverfahren fur Lebensmittelzusatzstoffe enzyme und aromen 5 die Verordnung EG Nr 1333 2008 uber Lebensmittelzusatzstoffe die Verordnung EG Nr 1334 2008 uber Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften die Verordnung EG Nr 1925 2006 Anreicherungsverordnung uber die Zugabe von Vitaminen und Mineralstoffen die Verordnung EU 2015 2283 uber neuartige Lebensmittel 6 die Verordnung EU 2019 934 uber die zugelassenen Zusatzstoffe fur Wein 7 Einzelnachweise Bearbeiten a b Verwendung von Enzymen in Lebensmitteln ausgenommen jener in Zusatzstoffen Zusammenfassung der Gesetzgebung In EUR Lex Amt fur Veroffentlichungen der Europaischen Union abgerufen am 17 Januar 2021 a b Lebensmittelenzyme In efsa europa eu 11 September 2011 abgerufen am 17 Januar 2021 EU List and Applications Food Safety European Commission In ec europa eu 3 Juni 2020 abgerufen am 17 Januar 2021 englisch REGISTER OF FOOD ENZYMES TO BE CONSIDERED FOR INCLUSION IN THE UNION LIST PDF 0 9 MB In ec europa eu 20 April 2020 abgerufen am 17 Januar 2021 englisch Verordnung EG Nr 1331 2008 Verordnung EU 2015 2283 Verordnung EU 2019 934 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 1332 2008 amp oldid 231451049