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Verkehrswert eines Kraftfahrzeugs ist allgemein der Wert den ein Marktteilnehmer auf dem Markt fur Gebrauchtwagen einem Kraftfahrzeug beimisst Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Wert Preis 3 Wertarten 3 1 Zeitwert 3 2 Wiederbeschaffungswert 3 3 Liebhaberwert 3 4 Marktwert 3 5 Mindesterlos 3 6 Restwert Wrackwert 3 7 Buchwert 3 8 Merkantile Wertminderung 3 9 Objektiver Minderwert Wertverlust 4 Literatur 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenUnterschiedliche Fragestellungen nach dem Wert von Kraftfahrzeugen bedingen unterschiedliche Wertdefinitionen sei es weil ein Kfz im Zuge zolltariflicher Abwicklungen oder einer Erbschaft bzw Insolvenz geschatzt werden soll sei es weil ein reparaturwurdiger Schaden vorliegt aber das Fahrzeug unrepariert veraussert wird oder eine Reparatur in Eigenregie durchgefuhrt werden soll etc Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens stellt sich zudem die Frage nach dem Wert des Wracks In der Praxis zeigt sich dass die verschiedenen Begriffe mitunter nicht ausreichend abgegrenzt werden was zu Missverstandnissen fuhren kann insbesondere im Zusammenhang mit Versicherungsleistungen im Schadensfall In der Folge soll daher eine kurze Ubersicht uber jene Begriffe gegeben werden die vor allem im Zusammenhang mit dem Strassenverkehrsunfall relevant sind Eine tiefergehende Darstellung aller damit verknupften Fragen findet man in der Literatur 1 2 Einige Passagen werden in der Folge direkt oder sinngemass zitiert Wert Preis BearbeitenDas Ergebnis einer Schatzung ist immer ein Wert und kein Preis Der Preis ergibt sich vielmehr durch das Aufeinandertreffen von Angebot und Nachfrage Der Wert eines Fahrzeugs wird durch Schatzung einer Orientierung an Vergleichsobjekten ermittelt und bleibt daher abstrakt Der Begriff Preis ist objektiv und konkret Er manifestiert sich erst beim tatsachlichen Verkauf Das BGB kennt im Kaufrecht den Kaufpreis 433 BGB und folgt ansonsten einem differenzierten Wertbegriff Kurswert Wertersatz Wertminderung Das osterreichische ABGB verwendet verschiedentlich den Begriff Preis in gleicher Bedeutung wie Wert 304 ABGB Preis wird nur dann anders verstanden wenn das begehrte Entgelt gemeint ist 333 ABGB 368 ABGB Allgemein gilt jedoch dass sich der Wert einer Sache durch die Multiplikation von Menge und Preis ergibt W e r t M e n g e P r e i s displaystyle Wert Menge cdot Preis nbsp So ergibt sich beispielsweise der Kurswert eines Finanzprodukts durch Multiplikation der Stuckzahl mit dem Kurs Wertarten BearbeitenBeim Gebrauchtwagenkauf gibt es verschiedene Wertkonventionen die fur die Preisfindung herangezogen werden konnen Als objektives Hilfsmittel der Preisfindung steht die Schwacke Liste von Autovista zur Verfugung Zeitwert Bearbeiten Hauptartikel Zeitwert Wiederbeschaffungswert Bearbeiten Hauptartikel Wiederbeschaffungswert Die voraussichtliche Wiederbeschaffungsdauer WBD gibt die Zeit an die in der Regel ausreicht ein vergleichbares Fahrzeug am regionalen Markt wieder zu beschaffen Diese kann bei PKW bis zu 14 Tagen bei LKW 12 Tagen dauern 3 Liebhaberwert Bearbeiten Hauptartikel Liebhaberwert Er liegt nur fur den Geschadigten uber dem gemeinen Wert und ergibt sich daraus dass der Geschadigte eine gefuhlsmassige Sonderbeziehung zum beschadigten Gegenstand hat etwa weil es sich um Erb oder Erinnerungsstuck handelt Osterreich 1331 ABGB Mit dem Affektionsinteresse wird kein Vermogensverlust abgegolten sondern ein immaterieller Schaden vergleichbar dem Schmerzengeld beim Trauerschaden Ersatzfahig ist der Wert der besonderen Vorliebe nur bei Beschadigung vermittels einer durch das Strafgesetz verbotenen Handlung oder aus Mutwillen und Schadenfreude Die Ausmessung erfolgt durch das Gericht und ist somit keine Sachverstandigenfrage Marktwert Bearbeiten Hauptartikel Marktwert Die Definition des 9 BewG Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt der im gewohnlichen Geschaftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Verausserung zu erzielen ware gilt fur bundesgesetzlich geregelte Abgaben und Beitrage etc und ist daher fur die Beurteilung schadenersatzrechtlicher Fragen nicht heranzuziehen Der Begriff lasst die Qualitat des Verkaufers offen Handler oder Privat Praktisch wird der Begriff Marktwert Marktzeitwert ist irrefuhrend und zu vermeiden beim Verkauf Privat an Privat angewendet und liegt erfahrungsgemass zwischen dem Wiederbeschaffungswert zum Beispiel Eurotax gelb und dem Handlereinkaufspreis zum Beispiel Eurotax blau Mindesterlos Bearbeiten Mindesterlos ist jener Verkaufspreis der auch bei dringlichem Verkauf sicher erzielt werden kann Als obere Grenze kann i d R der Ankauf des redlichen Kraftfahrzeughandels angenommen werden der sich zum Beispiel in den durchschnittlichen Prognosewerten fur die Handlerrucknahmekalkulation widerspiegelt Eurotax blau Erfahrungsgemass liegt er vor allem fur hochpreisige Fahrzeuge wesentlich niedriger Anzuwenden bei Insolvenzen Nachlassschatzungen oder sonstigem dringlichen Verkauf Restwert Wrackwert Bearbeiten Hauptartikel Restwert Ist das Fahrzeug nicht mehr wiederherzustellen spricht man von einem Wrack Es gibt sowohl gewerbliche Wrackverwerter als auch private teilweise in der sogenannten Wrackborse organisierte Anbieter Die erzielbaren Wrackerlose schwanken je nach Interessenlage der Kaufer extrem Ausreisser in Form vereinzelter konkreter Angebote haben zwar bei der Schatzung unberucksichtigt zu bleiben dennoch ist die Schatzung von Wrackwerten besonders schwierig Fragen der Schadenminderungspflicht sind keine durch Sachverstandige zu bewertenden Fragen Buchwert Bearbeiten Hauptartikel Buchwert Merkantile Wertminderung Bearbeiten Hauptartikel merkantiler Minderwert Objektiver Minderwert Wertverlust Bearbeiten Der objektive Minderwert objektive Wertverlust ist ein Spezifikum der osterreichischen Rechtsprechung vorwiegend im Bereich des Kfz Schadenersatzes Darunter versteht man jenen objektiv abstrakten Vermogensverlust den der Geschadigte als Unfallfolge durch den Wertverlust seines Fahrzeuges erleidet Der objektive Minderwert ist durch die Reparaturkosten nach oben limitiert Er wird im Regelfall von den osterreichischen Gerichten dann zugesprochen wenn keine Reparatur durchgefuhrt wird Grundsatzlich sind zwei Falle zu unterscheiden Reparaturwurdiger Schaden Wenn die gewerblichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt nicht ubersteigen und keine Reparatur beabsichtigt ist dann berechnet sich der objektive Minderwert aus der Differenz zwischen dem gemeinen Wert des unbeschadigten Fahrzeugs vor dem Unfall und dem gemeinen Wert des beschadigten Fahrzeugs unmittelbar danach Bei der Schatzung des Wertverlustes hat der Sachverstandige im Sinne eines Vermogensstatusvergleiches zu quantifizieren wie stark sich der Marktwert Mittelwert zwischen Ein und Verkaufswert des Fahrzeugs durch den Schaden vermindert hat objektiver Minderwert durch Marktwertvergleich Die Bemessung des objektiven Minderwerts durch Marktwertvergleich orientiert sich unter Berucksichtigung der realen Marktverhaltnisse an einer kostengunstigen Reparatur bzw an damit verbundenen reduzierten Reparaturkosten Damit ist der Vermogensschaden des Geschadigten in einer Marktwertbetrachtung ausgeglichen Totalschaden Beim Totalschaden wird der Geschadigte im Gegensatz zum reparaturwurdigen Schaden zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges veranlasst weshalb sich der objektive Minderwert in diesem Fall aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des unbeschadigten Fahrzeuges Handlerverkaufswert und dem Restwert Handlereinkaufswert des beschadigten Fahrzeugs ergibt Beim Totalschaden hat der Geschadigte das Recht ein gleichwertiges Fahrzeug im Fahrzeughandel zu beschaffen und das beschadigte Fahrzeug an einen Handler zu verkaufen objektiver Minderwert auf Ersatzbeschaffungsbasis Obwohl diese notwendige Trennung in der Sachverstandigen Praxis bereits umfassend umgesetzt wurde kann vereinzelt noch immer beobachtet werden dass auch im Falle des reparaturwurdigen Schadens der objektive Minderwert durch eine Differenzbildung von Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt wird Dabei ist zu bedenken dass in der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert die Handlerspanne beinhaltet ist und daher vom SV bei seiner Schatzung berucksichtigt werden muss da ja hier ein Handlerverkaufswert mit einem Handlereinkaufswert verglichen wird Das wurde dazu fuhren dass auch bei instandsetzungswurdigen Schaden der objektive Minderwert um die Handlerspanne zwischen Einkauf und Verkauf vergrossert werden wurde was aber eine unzulassige Belastung des Schadigers darstellen wurde Eine undifferenzierte Vorgangsweise in dieser Frage wurde jedenfalls zu unzutreffenden Entschadigungsleistungen fuhren Literatur BearbeitenRobert Fucik u a Hrsg Handbuch des Verkehrsunfalls Teil 2 Unfallaufklarung und Fahrzeugschaden 2 Auflage Manz Verlag Wien 2008 ISBN 978 3 214 12904 0 A Kodek W Pfeffer Der objektive Rest und Minderwert von beschadigten Kraftfahrzeugen In Richterzeitung 2009 S 254ff Ottlyk Gwercher Pfeffer Wertbegriffe und aktuelle Methoden der Fahrzeugbewertung Festschrift 100 Jahre SV Hauptverband 2013 S 465 ff Pfeffer Ottlyk Die rechnergestutzte Ermittlung von Kfz Restwerten und Anspruchen aus Kfz Gewahrleistungen ZVR 2008 S 454f Paul Nechvatal Bernhard Wielke Definitionen des Wertes eines Kfz In Sachverstandige 2 2011 S 86 Einzelnachweise Bearbeiten Robert Fucik Franz Hartl Horst Schlosser Hrsg Handbuch des Verkehrsunfalls Teil 2 Manz Verlag 2008 Paul Nechvatal Bernhard Wielke Definitionen des Wertes eines Kfz In Sachverstandige 2 2011 S 86 PDF 222 kB UGMAN KfZ Website Website der UGMAN Sachverstandigen GmbH Abgerufen am 21 April 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verkehrswert Kfz amp oldid 224530063