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Bei einem Verkehrsunfall am 14 Juli 2003 kam auf der Bundesautobahn 5 zwischen Karlsruhe und Bruchsal eine Autofahrerin mit ihrer Tochter ums Leben nachdem sie von einem anderen Auto bedrangt worden war Der auch als Autobahnraser Fall bezeichnete Strassenverkehrsunfall erregte grosses Medieninteresse in Deutschland In den bis 2004 anschliessenden Gerichtsverfahren wurde ein DaimlerChrysler Testfahrer strafrechtlich verurteilt der nach Auffassung der Gerichte fur den Unfall verantwortlich war eine ARD Dokumentation aus dem Jahr 2005 beschrieb Zweifel an den Ergebnissen der Gerichtsverfahren Inhaltsverzeichnis 1 Hergang 2 Ermittlungen 3 Prozess 4 Nachbetrachtungen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseHergang BearbeitenEine junge Frau verlor am 14 Juli 2003 gegen 6 Uhr morgens auf der Bundesautobahn 5 nordlich von Karlsruhe in Fahrtrichtung Frankfurt am Main die Kontrolle uber ihren Kleinwagen kam von der Strasse ab und kollidierte mit einem Baum Die 21 jahrige Mutter und ihre zweijahrige Tochter verstarben noch an der Unfallstelle Zeugenaussagen zufolge war unmittelbar vor dem Kontrollverlust ein dunkles Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit dicht auf das Fahrzeug der Verungluckten aufgefahren Ermittlungen Bearbeiten nbsp Mercedes Benz CL Coupe der Unfallverursacher war mit einem Wagen dieses Typs unterwegs Da das Auffahrmanover des schwarzen Wagens in Zusammenhang mit dem Unfall gebracht wurde wurde die Sonderkommission Raser gegrundet zu der zeitweilig bis zu 40 Beamte gehorten Allein im Bereich Boblingen waren 13 Ermittlungsteams im Einsatz um eine mogliche Unfallbeteiligung von insgesamt 707 in Frage kommenden Fahrzeugen abzuklaren Die Behorden ermittelten Rolf F einen 35 jahrigen Testfahrer von DaimlerChrysler als den mutmasslichen Fahrer des Fahrzeugs da die Zeugenbeschreibungen genau auf sein schwarzes Mercedes Benz CL 600 Coupe passten Obwohl Rolf F angab erst um 6 10 Uhr an der Unfallstelle vorbeigekommen zu sein wurde den Aussagen der Zeugen Glauben geschenkt da diese Beschreibungen z B der Scheinwerfergestaltung des Beschleunigungsverhaltens und der Auspuffanlage abgeben konnten und ihnen eine gewisse Kenntnis uber Autos zugetraut wurde Die Ermittlungen fuhrten zu einer Anklageerhebung gegen Rolf F Prozess BearbeitenRolf F wurde in zwei Instanzen sowohl vom Schoffengericht am Amtsgericht Karlsruhe als auch von einer Strafkammer am Landgericht Karlsruhe nach umfangreichen Beweisaufnahmen schuldig gesprochen Massgeblich fur die Urteilsfindung waren die detaillierten Beschreibungen des dicht auffahrenden Fahrzeugs durch die Augenzeugen Das Gericht stellte ferner aufgrund von Weg Zeit Berechnungen basierend auf Tankquittungen von Rolf F fest dass dieser durchaus zum Unfallzeitpunkt am Unfallort sein konnte wahrend andere ermittelte Fahrzeuge ausschieden Hinzu kamen Zeugenaussagen die Rolf F als sportlichen dynamischen oder gar gefahrlichen Fahrer charakterisierten Erschwerend kam hinzu dass Rolf F falsche Angaben zum Zeitpunkt der Abfahrt gemacht hatte Ausserdem hatte sein Verhalten gegenuber Kollegen in der Zeit zwischen dem Unfall und der Ermittlung seines Fahrzeugs nahegelegt dass ihm eine mogliche Ursachlichkeit seines Verhaltens an dem Unfall schon fruh bewusst gewesen sein konnte Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte Rolf F am 16 Februar 2004 wegen fahrlassiger Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c Abs 2 b StGB in Tateinheit mit fahrlassiger Totung 222 StGB in zwei Fallen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewahrung Az 2 Ls 40 Js 26274 03 Von dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde er freigesprochen Das Gericht sah es als erwiesen an dass es sich bei dem auffahrenden Fahrer um Rolf F gehandelt hat 1 und kam zu der Uberzeugung dass ein ursachlicher Zusammenhang zwischen dem dichten Auffahren und dem Unfall bestand wahrend ein spaterer Medienbericht diese Kausalitat als nicht erwiesen ansah Der Strafverteidiger des Angeklagten hatte auf Freispruch pladiert 2 Im Berufungsverfahren erkannte auch das Landgericht Karlsruhe am 29 Juli 2004 auf fahrlassige Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c Abs 1 Nr 2 StGB in Tateinheit mit fahrlassiger Totung 222 StGB in zwei Fallen reduzierte das Strafmass jedoch auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewahrung sowie 12 000 Euro Geldbusse als Bewahrungsauflage und Entzug der Fahrerlaubnis fur ein Jahr Zur Begrundung des abgemilderten Urteils fuhrte das Landgericht aus dass der Angeklagte sich die vorliegende Verurteilung zur ausreichenden Warnung dienen lassen wird und kunftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzuges keine Straftaten begehen wird sowie dass die Verteidigung der Rechtsordnung die Vollstreckung der Strafe ebenfalls nicht gebieten wurde Ausserdem wurdigte das Gericht dass Rolf F durch den Verlust seines Arbeitsplatzes und das Medieninteresse durch das er als Autobahnraser bekannt wurde bereits gestraft sei 3 Nachbetrachtungen BearbeitenDas Urteil wurde in der Offentlichkeit etwa von Vertretern des ADAC und des Verkehrsclubs Deutschland kontrovers diskutiert 4 Der Verkehrsclub Deutschland kritisierte das Berufungsurteil als unangemessen nachsichtig 5 Am 25 Juli 2005 strahlte die ARD eine Dokumentation zu den Vorgangen um den Unfall unter dem Titel Der Tag als ich zum Todes Raser wurde aus 6 Darin wird auf einige strittige und widerspruchliche Punkte in den Ermittlungen und Gerichtsverhandlungen eingegangen Die Autoren kommen in ihrer Reportage zu dem Schluss dass eine Taterschaft von Rolf F fragwurdig oder gar auszuschliessen sei nbsp Teile des folgenden Abschnitts scheinen seit 2009 nicht mehr aktuell zu sein Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2009 Zuweilen wird das Urteil in der juristischen Literatur zum Verkehrsstrafrecht herangezogen um die rechtliche Beurteilung von Notigungen im Strassenverkehr zu diskutieren Deren Zahl wachst laut Verkehrsstatistik Stand 2008 was umstrittenermassen auf zunehmende Aggressivitat durch die steigende Verkehrsdichte zuruckgefuhrt wird Politische Vorschlage im Anschluss an den Autobahnraser Fall die Notigung im Strassenverkehr als Regelbeispiel eines besonders schweren Falls der Notigung gemass 240 Abs 4 StGB zu kodifizieren haben sich nicht durchgesetzt stattdessen wurden zum 1 Mai 2006 die Bussgelder fur Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr erhoht 7 Martin Heger erwahnte den Fall 2011 als Beispiel dafur dass es trotz insgesamt stark gesunkener Letalitat von Verkehrsunfallen gerade diejenigen mit todlichem Ausgang seien die die Frage einer Notigungsstrafbarkeit immer wieder in grelles Licht rucken 8 2015 bezeichnete ihn ein Welt Artikel als bis dato bekanntesten Erlkonig Unfall 9 Literatur BearbeitenChristian Kropp Strafverscharfung der Notigung im Strassenverkehr In Zeitschrift fur Rechtspolitik 2004 S 4 Martin Brandenstein Helmut Kury Die Verkehrsdelinquenz im Spannungsfeld von Recht Medien und Verhaltensgewohnheiten In Neue Zeitschrift fur Verkehrsrecht 2005 S 225 Kurt Rudiger Maatz Notigung im Strassenverkehr In Neue Zeitschrift fur Verkehrsrecht 2006 S 337 347 Weblinks BearbeitenUrteil des Landgerichts Karlsruhe von 29 Juli 2004 Az 11 Ns 40 Js 26274 03 Website des Landgerichts Karlsruhe Abgerufen am 11 November 2016 Sabine Ruckert Tod im Voruberfahren In Die Zeit Nr 10 vom 26 Februar 2004 Einzelnachweise Bearbeiten Autobahnraser zu 18 Monaten Haft verurteilt In Frankfurter Allgemeine Zeitung 18 Februar 2004 Urteil im Autobahnraser Prozess Haftstrafe fur Turbo Rolf In Spiegel Online 18 Februar 2004 LG Karlsruhe Urteil vom 29 7 2004 11 Ns 40 Js 26274 03 Urteil im Volltext Auf lrbw juris de zuletzt abgerufen am 5 November 2022 Siehe etwa die dokumentierten Leserzuschriften Ruckspiegel Turbo Rolf hier Frau am Steuer da In Die Zeit 11 Marz 2004 Michael Reissenberger Gebrandmarkt als Todesraser Ursprunglich in Tagesschau de ARD Kommentar vom 29 Juli 2004 Archivversion Autobahnraser von Karlsruhe kommt mit Bewahrungsstrafe davon VCD kritisiert unangemessen nachsichtiges Urteil Memento vom 22 Dezember 2007 im Internet Archive In 123recht net 29 Juli 2004 AP Meldung Der Tag als ich zum Todes Raser wurde TV Dokumentation ARD 2005 Auf youtube com Liebezeit Bartels Walch Katharina Lipp Notwendigkeit der Strafverscharfung bei Notigung im Strassenverkehr In Jura Uni Tubingen de Kriminalpolitisches Forum Lehrstuhl Bernd Heinrich Stand Marz 2008 PDF Martin Heger Die Notigung im Strassenverkehr In Christoph Sowada u a Hrsg Festschrift fur Klaus Geppert zum 70 Geburtstag am 10 Marz 2011 De Gruyter Berlin New York 2011 S 153 170 hier S 156 Alexander Kohnen Todliche Erlkonige auf Deutschlands Autobahnen In Die Welt 3 Oktober 2015 49 074 8 511 Koordinaten 49 4 26 4 N 8 30 39 6 O Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5 im Juli 2003 amp oldid 234590761