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Das Reichsland Elsass Lothringen ubernahm 1871 zunachst das Vereinsrecht Frankreichs Danach bedurften Vereine mit mehr als 20 Mitgliedern der Genehmigung durch die Regierung 1 Diese Regelung behinderte die Bildung politischer Parteien bis zur Neuregelung 1905 Das Wahlrecht zum Reichstag erlaubte die Bildung von Wahlvereinen Damit war die Bildung von Proto Parteien auf Wahlkreisebene ermoglicht Die Zusammenschlusse dieser Vereine auf Landesebene zu Landesparteien wurde jedoch von den Bezirksprasidenten bis zum Anfang des 20 Jahrhunderts unter Nutzung der Rechtslage verhindert Dies entsprach der franzosischen Tradition Parteien waren dort Bundnisse auf Zeit die nach der Wahl auseinanderfielen Mit dem Landesgesetz uber das offentliche Vereins und Versammlungsrecht vom 21 Juni 1905 wurde das Vereinsrecht des Reichslandes an das des Reiches angepasst In der Folge bildeten sich aufgrund der Vereinsfreiheit Landesverbande der Parteien wie die Elsass Lothringische Zentrumspartei oder die SPD Elsass Lothringen Siehe auch BearbeitenGesetz vom 1 Juli 1901Literatur BearbeitenHermann Hiery Reichstagswahlen im Reichsland Ein Beitrag zur Landesgeschichte von Elsass Lothringen und zur Wahlgeschichte des Deutschen Reiches 1871 1918 Beitrage zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien 80 Droste Dusseldorf 1986 ISBN 3 7700 5132 7 S 83 85 Zugleich Freiburg Breisgau Universitat Dissertation 1984 Einzelnachweise Bearbeiten Code Penal vom 12 Februar 1810 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vereinsrecht Elsass Lothringen amp oldid 236202751