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Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG schafft aussergerichtliche Streitbeilegungsstellen Diese stehen Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern zur Verfugung Das Gesetz bestimmt Anforderungen bezuglich Fachkompetenz Unparteilichkeit Unabhangigkeit und Transparenz des Streitbeilegungsverfahrens und der Streitmittler 1 BasisdatenTitel Gesetz uber die alternative Streitbeilegung in VerbrauchersachenKurztitel VerbraucherstreitbeilegungsgesetzAbkurzung VSBGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie RechtspflegeFundstellennachweis 302 8Erlassen am 19 Februar 2016 BGBl I S 254 Inkrafttreten am uberw 1 April 2016Letzte Anderung durch Art 16 G vom 8 Oktober 2023 BGBl I Nr 272 vom 12 Oktober 2023 Inkrafttreten derletzten Anderung 13 Oktober 2023 Art 31 G vom 8 Oktober 2023 GESTA C123Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Inhalte 2 Rechtsverordnungen 3 Verhaltnis zur staatlichen Gerichtsbarkeit 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte und Inhalte BearbeitenDas Gesetz ist Teil der Umsetzung der Richtlinie 2013 11 EU ADR Richtlinie des Europaischen Parlaments und des Rates vom 21 Mai 2013 uber die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten Nach der ADR Richtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet dafur zu sorgen dass Verbrauchern bei Streitigkeiten mit Unternehmern aussergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfugung stehen Die Verpflichtung bezieht sich auf Streitigkeiten aus Kauf oder Dienstleistungsvertragen im Sinne der Richtlinie 2013 11 EU Verbraucher sollen die Moglichkeit haben ihre Rechte aus einem Verbrauchervertrag mit einem Unternehmer in einem aussergerichtlichen Verfahren geltend zu machen das gesetzlich vorgegebenen Qualitatsanforderungen genugt und durch die Anerkennung der Streitbeilegungsstelle staatlich abgesichert wird 1 Anwendbar ist das VSBG auf Kaufvertrage sowie beispielsweise Beforderungsvertrage im offentlichen Personennahverkehr oder Vertrage uber Telekommunikationsdienstleistungen Arbeitsvertragliche Streitigkeiten sind ausgenommen 4 Abs 1 VSBG Die Streitigkeiten konnen sowohl Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhaltnis betreffen als auch die Frage ob ein solches Vertragsverhaltnis besteht 1 Der Eingang des Antrags bei der Streitbeilegungsstelle hemmt die Verjahrung des fraglichen Anspruchs 204 Nr 4 BGB Die Verbraucherschlichtungsstellen sind in der Tragerschaft von privaten eingetragenen Vereinen 3 Abs 1 VSBG Die Vereine richten Schlichtungsstellen ein die erst nach der Anerkennung durch das Bundesamt fur Justiz BfJ 2 zu Verbraucherschlichtungsstellen werden 24 ff VSBG Die Nutzung des Titels Verbraucherschlichtungstelle ist nur fur anerkannte Schlichtungsstellen zulassig Der Missbrauch kann mit einem Bussgeld bis zu 50 000 geahndet werden 41 VSBG Um das Verfahren bei Verbrauchern bekannt zu machen hat der Gesetzgeber die Unternehmer die Vertrage mit Verbrauchern schliessen verpflichtet im Streitfall schriftlich auf das Verfahren und eine zustandige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen 3 In diesem schriftlichen Hinweis mussen die Unternehmen erklaren ob sie bereit oder verpflichtet sind an einer Schlichtung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen oder ob sie einen solchen Schlichtungsversuch ablehnen 37 VSBG Unternehmen die am Stichtag 31 Dezember mehr als 10 Mitarbeiter beschaftigen und eine Webseite oder AGB haben mussen ihre Webseite und ihre AGB an das Gesetz anpassen 36 VSBG Sie haben gut sichtbar leicht zuganglich und verstandlich zu erklaren ob sie an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen oder nicht Nehmen sie teil haben sie die zustandigen Verbraucherschlichtungsstellen mit Adresse und Webseite anzugeben Zuwiderhandlungen konnen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt werden Zulassig ist ausserdem die Klage eines Verbraucherschutzverbandes nach dem Unterlassungsklagengesetz Zusatzlich kann sich das Unternehmen schadenersatzpflichtig gegenuber dem Verbraucher machen Rechtsverordnungen BearbeitenZum Gesetz wurde die Verbraucherstreitbeilegungs Informationspflichtenverordnung VSBInfoV 4 erlassen die weitere Bestimmungen uber die Zulassung und Berichtspflichten der Verbraucherschlichtungsstellen enthalt Verhaltnis zur staatlichen Gerichtsbarkeit BearbeitenDas Streitbeilegungsverfahren endet wenn die Parteien den Schlichtungsvorschlag des Streitmittlers akzeptieren Das kann z B eine Abschlussvereinbarung nach 2 Abs 6 MediationsG sein Andernfalls bescheinigt die Schlichtungsstelle den erfolglosen Einigungsversuch 21 VSBG Das aussergerichtliche Streitbeilegungsverfahren schliesst den Zugang zu den staatlichen Gerichten nicht aus 5 Abs 2 VSBG Ist jedoch durch Landesgesetz bestimmt dass eine Klage erst nach einem erfolglosen Vermittlungsversuch erhoben werden kann obligatorisches Guteverfahren nach 15a Absatz 3 Satz 3 EGZPO muss der Klager die Bescheinigung uber den erfolglosen Einigungsversuch mit der Klage einreichen Literatur BearbeitenGerhard Ring Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz VSBG in der anwaltlichen Praxis Deutscher AnwaltVerlag 2016 ISBN 978 3 8240 1467 5Weblinks BearbeitenText des Gesetzes Bundesamt fur Justiz Liste der Verbraucherschlichtungsstellen gemass 33 Absatz 1 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes VSBG Stand 2 Januar 2023Einzelnachweise Bearbeiten a b c BT Drs 18 5089 Informationen des Bundesamts fur Justiz zum Ablauf des Anerkennungsverfahren Lasse Konrad Neue Informationspflichten fur Unternehmer ab 2017 13 Januar 2017 Verbraucherstreitbeilegungs Informationspflichtenverordnung VSBInfoV vom 28 Februar 2016 BGBl I S 326 PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbraucherstreitbeilegungsgesetz amp oldid 238145665