www.wikidata.de-de.nina.az
Nach dem deutschen Strafrecht sind Mitteilungen uber Gerichtsverhandlungen nach 353d StGB in bestimmten Fallen verboten und als Vergehen strafbar Der Paragraf befindet sich zwar im Abschnitt Straftaten im Amt gilt aber nach einhelliger Auffassung fur jedermann Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe Inhaltsverzeichnis 1 Strafbare Handlungen 1 1 Mitteilungen uber nichtoffentliche Gerichtsverhandlungen 1 2 Mitteilungen entgegen gesetzlicher Schweigepflicht 1 3 Veroffentlichungen von Dokumenten aus Strafverfahren 2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 2 1 Urteil vom 3 Dezember 1985 1 BvL 15 84 2 2 Beschluss vom 27 Juni 2014 2 BvR 429 12 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseStrafbare Handlungen BearbeitenMitteilungen uber nichtoffentliche Gerichtsverhandlungen Bearbeiten Nach 353d Nr 1 StGB ist es verboten uber eine Gerichtsverhandlung bei der die Offentlichkeit ausgeschlossen war oder uber den Inhalt eines dieses Verfahren betreffenden amtlichen Dokuments eine offentliche Mitteilung zu machen Mitteilungen entgegen gesetzlicher Schweigepflicht Bearbeiten Nach 353d Nr 2 StGB ist es verboten entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt zu offenbaren die dem Tater bei einer nichtoffentlichen Gerichtsverhandlung oder durch ein dieses Verfahren betreffendes amtliches Dokument zur Kenntnis gelangt sind Veroffentlichungen von Dokumenten aus Strafverfahren Bearbeiten Nach 353d Nr 3 StGB ist es verboten die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens Bussgeldverfahrens oder Disziplinarverfahrens ganz oder in wesentlichen Teilen im Wortlaut offentlich mitzuteilen bevor diese Dokumente in offentlicher Verhandlung erortert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BearbeitenUrteil vom 3 Dezember 1985 1 BvL 15 84 Bearbeiten Das Bundesverfassungsgericht hatte nach Veroffentlichungen des Magazins Stern uber den Flick Prozess die Frage zu beurteilen ob 353d Nr 3 StGB gegen die Pressefreiheit verstosst Es hielt die Norm fur vereinbar mit dem Grundgesetz soweit die Veroffentlichung ohne oder gegen den Willen des von der Berichterstattung Betroffenen erfolgt ist Der Stern hatte unter anderem Auszuge aus den Protokollen uber die Vernehmung eines Beschuldigten und zweier Zeugen im Wortlaut veroffentlicht daneben wortliche Zitate aus Schutzschriften der Verteidiger zweier anderer Beschuldigter Dies fuhrte zur strafrechtlichen Verfolgung der verantwortlichen Journalisten 1 Beschluss vom 27 Juni 2014 2 BvR 429 12 Bearbeiten Nun hatte das Bundesverfassungsgericht daruber zu entscheiden ob sich auch der Angeklagte selbst strafbar machen kann wenn er als von der Berichterstattung Betroffener Schriftstucke aus seinem eigenen Strafverfahren veroffentlicht und sich auf die Meinungsfreiheit und das Allgemeine Personlichkeitsrecht beruft Es hielt die Norm auch in diesem Fall fur vereinbar mit dem Grundgesetz und anwendbar Schutzgut der Norm sei nicht nur der Schutz des Angeklagten vor offentlicher Vorverurteilung sondern auch die Funktionsfahigkeit der Strafrechtspflege Dem Verfahren lag der Fall eines mutmasslichen Kunstfalschers zugrunde der sich gegen Zeitungsartikel zur Wehr setzen wollte in denen aus seiner Sicht falsch uber die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurfe berichtet wurde Hierzu stellte er unter anderem Teile seiner eigenen Anklageschrift ins Internet und wurde deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt 2 3 Siehe auch BearbeitenListe der Tatbestande des deutschen StrafgesetzbuchesEinzelnachweise Bearbeiten BVerfG Urteil vom 3 Dezember 1985 Az 1 BvL 15 84 BVerfG Beschluss vom 27 Juni 2014 Az 2 BvR 429 12 Siehe auch Artikel uber den Kunstfalscher Tom SackBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbotene Mitteilungen uber Gerichtsverhandlungen amp oldid 215590560