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Die Artikel Illegales Strassenrennen und Verbotene Kraftfahrzeugrennen uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Das Verbotene Kraftfahrzeugrennen ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts Er zahlt zu den gemeingefahrlichen Straftaten und ist im 28 Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs StGB in 315d normiert Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Objektiver Tatbestand 3 1 Im Strassenverkehr 3 2 Ausrichtung oder Durchfuhrung nicht erlaubter Kraftfahrzeugrennen Abs 1 Nr 1 3 3 Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen Abs 1 Nr 2 3 4 Einzelrennen Abs 1 Nr 3 4 Verurteilungen wegen Mordes 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseNormierung BearbeitenDer Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemass 315d StGB lautet seit seinem Inkrafttreten am 13 Oktober 2017 wie folgt 1 1 Wer im Strassenverkehr 1 ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchfuhrt 2 als Kraftfahrzeugfuhrer an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen teilnimmt oder 3 sich als Kraftfahrzeugfuhrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rucksichtslos fortbewegt um eine hochstmogliche Geschwindigkeit zu erreichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Wer in den Fallen des Absatzes 1 Nummer 2 oder 3 Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefahrdet wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 3 Der Versuch ist in den Fallen des Absatzes 1 Nummer 1 strafbar 4 Wer in den Fallen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlassig verursacht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 5 Verursacht der Tater in den Fallen des Absatzes 2 durch die Tat den Tod oder eine schwere Gesundheitsschadigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschadigung einer grossen Zahl von Menschen so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren in minder schweren Fallen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren Die Entziehung der Fahrerlaubnis richtet sich nach 69 ff StGB Das Kraftfahrzeug kann nach 315f StGB eingezogen werden Entstehungsgeschichte BearbeitenVor Einfuhrung des Straftatbestands wurden einfache illegale Strassenrennen lediglich uber die Bussgeldkatalog Verordnung sanktioniert Lediglich bei konkreter Gefahrdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert lag unter Umstanden eine Straftat vor Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB Ausserdem wurde als unbefriedigend empfunden dass bei einem Todesfall in der Regel nur eine fahrlassige Totung vorliegt und dass der entsprechende 222 StGB einen zu geringen Strafrahmen vorsieht 2 Nach einer Zunahme von illegalen Kraftfahrzeugrennen wurde ein Gesetzesentwurf zur Einfuhrung des heutigen 315d StGB beraten 3 Die Norm wurde dann durch das 56 Strafrechtsanderungsgesetz eingefuhrt und trat am 13 Oktober 2017 in Kraft 4 Objektiver Tatbestand BearbeitenIm Strassenverkehr Bearbeiten Alle Tathandlungen in 315d Abs 1 StGB mussen im Strassenverkehr begangen werden Abzugrenzen ist dies vom Bahn Schiffs und Luftverkehr Gemass dem Schutzzweck der Norm wird wie auch in den anderen 315 ff StGB nur der offentliche Strassenverkehr geschutzt 5 Ausrichtung oder Durchfuhrung nicht erlaubter Kraftfahrzeugrennen Abs 1 Nr 1 Bearbeiten Gem 315 d Abs 1 Nr 1 StGB macht sich strafbar wer im Strassenverkehr ein nicht erlaubtes Kraftfahrzeugrennen ausrichtet oder durchfuhrt Der Begriff des Kraftfahrzeugrennens ist nicht legaldefiniert Zur Definition kann die Rechtsprechung des 29 Abs 1 StVO herangezogen werden Hier war das Kraftfahrzeugrennen auch schon vor der Einfuhrung des 315d StGB normiert 6 Es gibt jedoch auch Stimmen die eine fehlende Bestimmtheit des Begriffs kritisieren und gerade keine Verbindung zu 29 Abs 1 StVO heranziehen mochten Dies wird damit begrundet dass an die Bestimmtheit von Straftatbestanden hohere Anforderungen gesetzt werden mussen als im Ordnungswidrigkeitenrecht 7 Ein Rennen kann als Veranstaltung zur Erzielung von Hochstgeschwindigkeiten oder hochsten Durchschnittsgeschwindigkeiten definiert werden wobei sich mindestens zwei Fahrer eines Kraftfahrzeugs zuvor zumindest konkludent abgesprochen haben 8 9 Teilnahme an nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen Abs 1 Nr 2 Bearbeiten Nach 315 d Abs 1 Nr 2 StGB ist auch die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen strafbar Einzelrennen Abs 1 Nr 3 Bearbeiten Strafbar macht sich nach 315d Abs 1 Nr 3 StGB auch wer sich allein mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rucksichtslos fortbewegt um eine der Situation entsprechend hochstmogliche Geschwindigkeit zu erreichen Raser Der Bundesgerichtshof ist der Auffassung dass sich die Absicht des Fahrers dabei auf eine unter Verkehrssicherheitsgesichtspunkten nicht ganz unerhebliche Wegstrecke beziehen muss 10 Diese Tatbestandsalternative ist laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9 Februar 2022 hinreichend bestimmt und mit dem Grundgesetz vereinbar Auch der neu eingefuhrte Begriff der hochstmoglichen Geschwindigkeit der in der Vergangenheit unterschiedlich aufgefasst wurde liesse sich methodengerecht auslegen und etwaige Randunscharfen konnten durch die Rechtsprechung wie durch den Bundesgerichtshof geschehen beseitigt werden 11 Verurteilungen wegen Mordes BearbeitenBei Todesfallen aufgrund von verbotenen Kraftfahrzeugrennen haben einige Landgerichte die Angeklagten wegen Mordes verurteilt 12 Seit Inkrafttreten des 315d StGB fuhrt das zu einer Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge 13 Die Verurteilung wegen verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge ist wegen Einfuhrung des 315d Abs 5 StGB oft unproblematisch Die Verurteilung wegen Mordes wurde allerdings oft vom Bundesgerichtshof in der Revision aufgehoben 14 In der Regel geschah das weil der Totungsvorsatz nicht ausreichend begrundet wurde Dem Totungsvorsatz steht oft entgegen dass darauf vertraut wird dass beim Kraftfahrzeugrennen ein Unfall ausbleibt Die Autofahrenden wollen schliesslich das Autorennen gewinnend abschliessen und nicht durch einen Unfall verhindert werden Nach einmaliger Zuruckverweisung 15 hielt aber eine Verurteilung des Landgerichts Berlin wegen Mordes 16 der Revision stand Der Bundesgerichtshof fuhrte dazu aus Die Bewertung der Eigengefahrdung durch den Tater kann abhangig von seinem Vorstellungsbild uber mogliche Tathergange abgestuft sein So kann ein Tater ohne Weiteres bei Fassen des Tatentschlusses einen bestimmten gefahrbegrundenden Sachverhalt bei einem drohenden Unfallgeschehen etwa die Kollision mit einem Fussganger hinnehmen wahrend er auf das Ausbleiben eines anderen fur ihn mit einem hoheren Risiko verbundenen Geschehensablaufs etwa das Ausbleiben eines Zusammenstosses mit einem Lkw vertraut Fur die Prufung ob ein konkretes Geschehen mit todlichen Folgen vom bedingten Vorsatz umfasst war kommt es daher entscheidend darauf an ob der Tater einen bestimmten Geschehensablauf als moglich erkannt und die mit diesem Geschehensablauf einhergehende Eigengefahr hingenommen hat Ist dies der Fall und verwirklicht sich dieses Geschehen ist es fur die Prufung der Vorsatzfrage unerheblich ob der Tater bei Fassen des Tatentschlusses weitere Geschehensablaufe die aus seiner Sicht mit einer hoheren und deshalb von ihm nicht gebilligten Eigengefahr verbunden waren ebenfalls fur moglich erachtet hat 17 dd Vor diesem Hintergrund sind zukunftig Verurteilungen wegen Mordes in Tateinheit mit verbotenem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge moglich Literatur BearbeitenConstantin Blanke Roeser Kraftfahrzeugrennen iSd neuen 315 d StGB In JuS 2018 S 18ff Tamina Preuss Ein Jahr Strafbarkeit verbotener Kraftfahrzeugrennen nach 315 d StGB In NZV 2018 S 537ff Weblinks Bearbeiten 315d StGB dejure Gesetzestext mit Hinweisen zu Entscheidungen und AufsatzenEinzelnachweise Bearbeiten 315d Verbotene Kraftfahrzeugrennen In dejure org Abgerufen am 9 Februar 2019 BT Drs 18 10145 S 10 BT Drs 18 10145 S 7 Lackner Kuhl Heger 29 Aufl 2018 StGB 315d Rn 1 BeckOK StGB Kulhanek 41 Ed 1 Februar 2019 StGB 315d Rn 10 Schonke Schroder Hecker 30 Aufl 2019 StGB 315 d Rn 3 Constantin Blanke Roeser Kraftfahrzeugrennen iSd neuen 315 d StGB in JuS 2018 19 Constantin Blanke Roeser Kraftfahrzeugrennen iSd neuen 315 d StGB in JuS 2018 22 BeckOK StGB Kulhanek 41 Ed 1 Februar 2019 StGB 315d Rn 11 BGH Beschluss vom 17 Februar 2021 4 StR 225 20 BGHSt 66 27 siehe auch BVerfG Beschluss des Zweiten Senats vom 9 Februar 2022 2 BvL 1 20 Rn 115 117 Straftatbestand Verbotene Kraftfahrzeugrennen 315d Abs 1 Nr 3 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung Nr 18 2022 vom 1 Marz 2022 BVerfG Beschluss des Zweiten Senats vom 9 Februar 2022 2 BvL 1 20 Z B LG Berlin Urteil vom 27 Februar 2017 Az 535 Ks 251 Js 52 16 8 16 juris Z B LG Kleve Urteil vom 17 Februar 2020 Az 140 Ks 507 Js 281 19 6 19 juris Z B BGH Beschluss vom 18 Februar 2021 Az 4 StR 266 20 juris BGH Urteil vom 1 Marz 2018 Az 4 StR 399 17 BGHSt 63 88 LG Berlin Urteil vom 26 Marz 2019 Az 532 251 Js 52 16 Ks 9 18 532 Ks 9 18 BGH Urteil vom 18 Juni 2020 Az 4 StR 482 19 BGHSt 65 42 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbotene Kraftfahrzeugrennen amp oldid 236270386