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Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als Unerlaubte Entfernung Eigenmachtige Abwesenheit kurz EA oder Unerlaubte Abwesenheit bezeichnet man im Militarwesen die ungerechtfertigte bzw befehlswidrige Entfernung von der Truppe mit der Absicht sich dem Wehr oder Kriegsdienst zeitweilig zu entziehen Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Fahnenflucht Desertion bei welcher die Absicht vorliegt sich dauerhaft zu entfernen Trotzdem wurde dieses Dienstvergehen historisch in der Regel ebenso schwer wie die Desertion bestraft und dieser damit de facto gleichgestellt Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Drittes Reich 1 2 Bundeswehr 2 Osterreich 3 Schweiz 4 WeblinksDeutschland BearbeitenDrittes Reich Bearbeiten In der Wehrmacht wurde durch die NS Militarjustiz unerlaubte Entfernung mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft 64 Militarstrafgesetzbuch Dagegen wurde Fahnenflucht oft mit dem Tode bestraft Bundeswehr Bearbeiten Auch in der Bundeswehr ist die Eigenmachtige Abwesenheit von der Truppe ein Dienstvergehen bei weniger als drei Tagen bzw eine Straftat bei mehr als 72 zusammenhangenden Stunden 15 Wehrstrafgesetz 15 WStG Eigenmachtige Abwesenheit 1 Wer eigenmachtig seine Truppe oder Dienststelle verlasst oder ihr fernbleibt und vorsatzlich oder fahrlassig langer als drei volle Kalendertage abwesend ist wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft 2 Ebenso wird bestraft wer ausserhalb des raumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes von seiner Truppe oder Dienststelle abgekommen ist und es vorsatzlich oder fahrlassig unterlasst sich bei ihr einer anderen Truppe oder Dienststelle der Bundeswehr oder einer Behorde der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von drei vollen Kalendertagen zu melden In der Regel wird bei Bekanntwerden einer eigenmachtigen Abwesenheit durch den Disziplinarvorgesetzten des Soldaten die zustandige Kommandobehorde Wehrbereichskommando informiert welche spatestens nach Ablauf einer Frist von drei vollen Kalendertagen das fur den Wohnort des Soldaten zustandige Feldjagerdienstkommando mit der Suche nach dem Soldaten beauftragt Bei der Suche nach dem Soldaten arbeiten die Feldjager mit den zustandigen Polizeidienststellen zusammen Nach Ergreifung des eigenmachtig abwesenden Soldaten wird dieser wieder seiner Truppe zugefuhrt Zu beachten ist hierbei dass eigenmachtige Abwesenheit im Wiederholungsfall in der Regel ab dem funften Mal unter Umstanden den Tatbestand der Fahnenflucht erfullen kann Die Vermutung liegt dann nahe dass der eigenmachtig abwesende Soldat durch seine wiederholte Abwesenheit versucht sich dauerhaft dem Wehrdienst zu entziehen Osterreich BearbeitenIn Osterreich wird nach 8 Militarstrafgesetz von Unerlaubter Abwesenheit gesprochen wenn ein Soldat auch nur fahrlassig der Truppe langer als 24 Stunden fernbleibt und sich dadurch dem Dienst entzieht 8 MilStG Unerlaubte Abwesenheit Wer seine Truppe militarische Dienststelle oder den ihm sonst zugewiesenen Aufenthaltsort verlasst oder ihnen fernbleibt und sich dadurch wenn auch nur fahrlassig dem Dienst fur langer als vierundzwanzig Stunden entzieht ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessatzen entzieht er sich aber dem Dienst fur langer als acht Tage mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen Schweiz BearbeitenIn der Schweiz gilt Unerlaubte Entfernung als Militardienstversaumnis nach Art 82 bzw 83 Militarstrafgesetz Weblinks BearbeitenArt 82 des Schweizerischen Militarstrafgesetzbuches Art 83 des Schweizerischen MilitarstrafgesetzbuchesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unerlaubte Entfernung Militar amp oldid 238387631